Brief von Rechtsanwalt Haas & kollegen

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462263-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Brief von Rechtsanwalt Haas & kollegen

Hallo ihr lieben

Ich bin wirklich völlig unbefleckt bei diesem Thema.

Ich hatte eine Förderung von knapp 35€ offen, welche ich beglichen habe.
Ein paar Tage später bekam ich einen Brief von inkassobüro infoscore finance.
Aufgelistet waren diese 35€ plus Inkassogebühren von 54€.
Ich habe diesen Brief einfach ignoriert, da ich ja die Forderung schon beglichen hatte.

Nun kam heute total unerwartet ein Brief vom o.g. Rechtsanwalt.
Sie wollten jetzt die Inkassogebühren eintreiben.

118€ inkl. Anwaltsgebühren!
Bin fast hinten über gekippt.

Sie drohen mir mit einem Mahnbescheid vor Gericht, wenn ich nicht bis zum 16.3 zahle.

Was mache ich denn nun?
Ich hab wirklich keinerlei Erfahrung damit.

Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat:
Ein Unternehmen, auf das das Netzwerk der Schuldnerberater besonders häufig
stößt, ist das Inkassobüro Arvato Infoscore, das zum Beispiel die Forderungen der
Deutschen Bahn eintreibt. Arvato Infoscore arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei
Haas und Kollegen in Baden-Baden Tür an Tür zusammen. Wer schwarzgefahren ist
und nicht pünktlich bezahlt hat, bekommt erst einen Brief von Arvato Infoscore und
wenig später einen von den Rechtsanwälten. Er soll also doppelt Gebühren zahlen. Der
ZEIT liegen Dutzende Dokumente vor, die diese Methode belegen.


Die Zeit, 24.09.2015, Seite 15: http://www.reporter-forum.de/fileadmin/pdf/Reporterpreis_2015/kunze_angst.pdf

Infoscore wurde bereits vor einigen Jahren von dessen Gesellschafter an Bertelsmann verkauft. Der Sohn dieses ehemaligen Gesellschafters betreibt die Kanzlei Haas und Kollegen.

Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise um eine Umgehungsstrategie des § 4 IV 2 RDG , denn das Inkassounternehmen könnte in dieser Situation auch den Erlass eines Mahnbescheides beantragen, würde aber dafür nur 25.- € Vergütung erhalten.

Die Beauftragung des Rechtsanwalts ist hier der klassische Fall von Mitverschulden des Gläubigers nach § 254 II BGB , denn das diese Form der Doppelbeauftragung widerspricht jeder Form von wirtschaftlichen Denken hinsichtlich der enstehenden Kosten.

Die Kanzlei verstößt hier gegen § 43 BRAO (nicht mit Gewissen und Würde vereinbar). Dazu gibt es auch ein eindeutiges Urteil (AGH NRW, 07.01.2011, 2 AGH 48/10 ):

Zitat:
Inkassokosten können grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten beansprucht werden; Vorliegen eines Verstoßes gegen § 43 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bei systematischer Geltendmachung von überhöhten Abmahnungen unter Verwendung anwaltlicher Autorität


Grundsätzlich ist hier der sinnvollste Weg die Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Was die Frage betrifft, ob überhaupt eine Vergütung in dem Fall verlangt werden darf, so hätte der Gläubiger in jedem Fall vor Beauftragung des Inkassounternehmens/Rechtsanwalt nach Treu und Glauben zumindest einmal selbst mahnen müssen (Seitz/Vollkommer, Inkassohandbuch (Fn. 4), Kap. 22 Rn. 23.). Auch das ist Mitverschulden nach § 254 II BGB .

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
InkassoNoGo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)

Weise die Forderung (also nicht die 35 Euro) zurück und mache diesen Betrüger Verein drauf aufmerksam, das hier eine verbotene Kostendopplung vorliegt.

Dann sofort Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer und beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten, da Infoscore von dieser Betrugsmasche weiß.

Ich habe inzwischen zwei Beschwerden laufen gegen diese Möchtegern Anwaltskanzlei.

In meinen Augen erfüllen Infoscore und RA Haas den Tatbestand des Banden- und Gewerbsmäßigen Betrug.






-- Editiert von InkassoNoGo am 21.03.2017 06:53

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb462263-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Und falls sie dann einen Mahnbescheid schicken?

Die Frist ist auch super, Samstag(18.3) kam der Brief und bis zum 26.3 soll ich bezahlt haben.
Also hab ich genau eine Woche Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb462263-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Und ich Danke euch schon mal. Dann werde ich mal eine Brief verfassen, denn online kann man sich bei denen ja nicht melden.
Es ist unmöglich auf deren Seite sein Aktenzeichen einzugeben
Was für Betrüger echt..

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und falls sie dann einen Mahnbescheid schicken?

Dann widerspricht man ihm.

Zitat:
Die Frist ist auch super, Samstag(18.3) kam der Brief und bis zum 26.3 soll ich bezahlt haben.
Also hab ich genau eine Woche Zeit.

Und? Genug zeit, sich zu informieren, was du ja auch getan hast ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb462263-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Für mich ist das alles echt Neuland. Sorry.

Brief ist jetzt raus.

Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, dem ich widerspreche, meint ihr die gehen dann noch weiter?

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, dem ich widerspreche


Bitte unbedingt so vorgehen wie auf dem Vordruck beschrieben. Kreuzchen setzen und per Einschreiben ans Gericht zurück.

Zitat:
meint ihr die gehen dann noch weiter?


Ja, in der Regel folgen dann noch einer oder mehrere Bettelbriefe, in welchen du aufgefordert wirst den Widerspruch zurück zu nehmen. Machst du natürlich nicht :)
Vor Gericht trauen die sich damit mit Sicherheit nicht.

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von InkassoNoGo):
Dann sofort Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer und beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten, da Infoscore von dieser Betrugsmasche weiß.


Das würde ich hier dringend befürworten.

Zitat:
In meinen Augen erfüllen Infoscore und RA Haas den Tatbestand des Banden- und Gewerbsmäßigen Betrug. ]


Man kann den Verdacht natürlich anzeigen und Strafantrag stellen, vermutlich wird es aber zu einer folgenlosen Einstellung kommen, wie man in dem von mir genannten Urteil (#1) nachlesen kann - dort wird dann nochmals auf die Einstellung eingegangen.

Die Voraussetzung für Betrug ist das Vorspielen falscher Tatsachen. Eine falsche Rechtsbehauptung ist allerdings keine flasche Tatsachenbehauptung.

-- Editiert von Xipolis am 21.03.2017 21:48

3x Hilfreiche Antwort

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