Brief vom Anwalt-aber nie Rechnung erhalten

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Brief vom Anwalt-aber nie Rechnung erhalten

Hallo,

letzte Woche hatte ich einen Brief vom Anwalt im Briefkasten. Man forderte mich auf, eine Zahnarztrechnung vom Juni zu bezahlen. Dem angefügt waren natürlich Telekommunikationskosten, Mahngebühren, Anwaltskosten...
Man schrieb, dass ich trotz mehrfacher Mahnungen die Rechnung nicht beglichen hatte.
Dabei hatte ich bisher keine Rechnung erhalten. Das habe ich dem Anwalt mitgeteilt und die Kosten für den Arzt natürlich sofort überwiesen. Des Weiteren habe ich darauf verwiesen, nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten habe und dass diese ja auch an den Arzt zrückgegangen sein müssten, da er sie wohl an meine alte Adresse geschickt hatte. Dem Arzt war bekannt, dass ich am Tag nach der Behandlung umziehen würde, ich wurde aber nicht nach meiner neuen Adresse gefragt.
Nun habe ich erneut ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass ich die Rechnung von der Arzthelferin (die dann natürlich auch als Zeugin zur Verfügung steht)in die Hand gedrückt bekommen hätte. Dem war aber nicht so. Eine Mahnung sei zum Arzt zurückgegangen. Ángeblich hätte auch eine gültige Telefonnummer nicht vorgelegen, was natürlich Quatsch ist. Meine Nummer habe ich seit einigen Jahren und im Anmeldungsbogen beim Arzt schließlich angegeben. Drunter noch ein Satz wie "Wenn Sie die Rechnung bezahlt hätten, wären Ihnen die zusätzlichen Kosten erspart geblieben."
Dass ich nicht gezahlt habe, lag definitiv nicht an meinem nicht vorhanden Willen oder Zahlungsunfähigkeit, sondern daran, dass ich keine Rechnung erhalten habe - auch nicht in die Hand gedrückt.
Mir wurde nun eine Frist gesetzt zu der ich die Zusatzkosten zahlen soll, sonst wird Strafanzeige erstattet. Was tue ich denn jetzt? Eigentlich bin ich nicht willens, diese Kosten zu tragen, habe aber auch keine Lust auf noch mehr Hickhack.


LG

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21 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9300x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir wurde nun eine Frist gesetzt zu der ich die Zusatzkosten zahlen soll, sonst wird Strafanzeige erstattet. <hr size=1 noshade>


Wurde wirklich mit Strafanzeige gedroht?
Wenn ja, wirft das kein gutes Licht auf den gegnerischen Anwalt, insbesondere auf seine Qualifikation.

Die "Zusatzkosten" wären berechtigt, WENN du eine Rechnung erhalten hättest und darin ein konkretes Zahlungsziel genannt worden wäre.
Die Beweislast, dass du eine Rechnung bekommen hast, liegt beim Arzt.
Das scheint auch dem gegnerischen Anwalt bewusst zu sein.
quote:<hr size=1 noshade> dass ich die Rechnung von der Arzthelferin (die dann natürlich auch als Zeugin zur Verfügung steht)in die Hand gedrückt bekommen hätte. <hr size=1 noshade>


Bei welcher Gelegenheit denn? Direkt nach der Behandlung? Oder warst du später nochmal da? Will sagen: Sollte es letztendlich zum Prozess kommen und die Arzthelferin als Zeugin aussagen, reicht wohl kein "Ja ich habe JuJu_88 die Rechnung in die Hand gedrückt" sondern
da müsste auch zumindest das Datum rüberkommen. Eine detaillierte, in sich stimmige Falschaussage ist schwieriger, als man gemeinhin denkt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

ja, es wurde mit Strafanzeige gedroht. Ich war am 26.06. in der Praxis (einen Tag vor meinem Umzug) und bin ohne Rechnung da hinausgegangen. Im Brief steht, die Dame habe mir direkt nach der Behandlung die Rechnung gegeben. Das Datum der Behandlung lässt sich ja nachvollziehen und dann wird die auch sagen "am 26.06. nach der Behandlung habe ich...". Die haben ja dann eine "Zeugin". Ich habe aber eben keine Rechnung bekommen. Sonst hätte ich das doch sofort bezahlt.

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#3
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Und wieso wirft das kein gutes Licht auf seine Qualifikation?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9300x hilfreich)


Weil ein Anwalt wissen sollte, dass
- es erstmal keine Straftat ist, die Bezahlung einer Rechnung zu versäumen,
- sein Mandant durch eine Strafanzeige (wegen Betrug) sein Geld auch nicht schneller bekommt,
- es hart am Rande der Legalität ist, eine zivilrechtliche Forderung, die bestritten wird, dadurch einzutreiben, indem man mit einer (wohl ungerechtfertigten) Strafanzeige droht.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9300x hilfreich)

Nachtrag:

Wenn der Anwalt damit drohen würde, seine Forderung gerichtlich einzutreiben, dann wäre es OK, aber so ...



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zunächst Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen, dass der Anwalt mit einer unberechtigten Strafanzeige droht. Das nur, um den Anwalt eins vor den Bug zu schießen. Ansonsten schließe ich mich an. Der Knackpunkt ist, ob es eine Rechnung und Mahnung gab und hier ist der Arzt beweispflichtig. Die Rechnung wird von dir bestritten aber selbst das ist sogar egal:

Du schreibst also, dass du innerorts umgezogen bist und die Rufnummer mitgenommen hast bzw. dass dem Arzt deine beibehaltene Handynummer bekannt gewesen war? Hattest du auch einen Post-Nachsendeauftrag gemacht? Hast du noch die Quittung dafür?
Es wäre positiv für dich, dieses kleine Lügengebilde zum Einsturz zu bringen. Es mag ja sein, dass ein Mahnbrief zurück ging, aber wenn du einen Post-Nachsendeauftrag gemacht hattest, ist das nicht mehr dein Problem.
Randnotiz: Wurden denn Gebühren für eine Einwohnermeldeanfrage vom Anwalt in Rechnung gestellt? Kannst du dein ehemaliges und aktuelles Einwohnermeldeamt um Auskunft bitten, ob es eine Anfrage des Arztes oder Anwalts gab?

BGH III ZR 91/07 hilft dir. Dort hatte die Patientin vom Arzt sogar eine Rechnung erhalten, aber zunächst nicht bezahlt. Sie zog anschließend um mit Post-Nachsendeauftrag. Das BGH hat die Erstattung der Verzugskosten und Anwaltskosten verneint, weil sie nicht wirksam in Verzug gesetzt war. Die Arztpraxis hatte mit der Mahnung einfache eineinhalb Jahre gewartet und damit funktionierte der Nachsendeauftrag auch nicht mehr.

Ich würde mit dem Anwalt gar nicht mehr sprechen. Bei dem, was du überwiesen hast, waren Zinsen und eins zwei Euro für Briefporto dabei? Wenn nicht, eventuell das noch überweisen mit Verwendungszweck "Zinsen + Briefporto, ohne Anerkennen Rechtspflicht". Das Urteil und die anderen Dinge sind erst mal für deine Unterlagen. Falls geklagt wird, würde ich einen Anwalt hinzuziehen und ihm das an die Hand geben. Würde denken, dass der das dann abwehren kann. Mit Anwälten unterhält man keine Brieffreundschaften, schon gar nicht, wenn sie mit so einem Unfug wie Strafanzeigen drohen. Der Anwalt bekommt schon mit, dass man sich bei der für ihn zuständigen Anwaltskammer beschwert hat und wird dann vorsichtiger agieren, sich nochmal melden.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."



-- Editiert mepeisen am 15.10.2013 07:36

-- Editiert mepeisen am 15.10.2013 07:38

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#7
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, ich muss gestehen, dass ich keinen Nachsendeauftrag hatte, da ich sehr, sehr kurzfristig umgezogen bin und sehen musste, innerhalb 1,5 Wochen eine Wohnung zufinden, alles zu wuppen und einen neuen Job anzufangen. Da hab ich dummerweise keinen Gedanken daran verschwendet. Aber die Rechnung wurde mir ja angeblich in die Hand gefrückt. Hab ich damit nicht schon automatisch verloren bei der Sache? Die geben ja die Sprechstundenhilfe als Zeugin an oder steht da dann Aussage gegen Aussage?
Sollte ich es darauf ankommen lassen, und verliere, sind meine Kosten wohl höher als sie es jetzt wären...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Hab ich damit nicht schon automatisch verloren bei der Sache?

Zunächst nicht, denn die Rechnung begründet noch keinen Verzug. Darum geht es ja auch in dem BGH-Urteil. Allerdings ist es natürlich blöd, keinen Nachsendeauftrag gemacht zu haben.

Die Sprechstundenhilfe will sich also exakt an dich erinnert haben. Und exakt daran, wirklich garantiert dir die Rechnung in die Hand gedrückt zu haben.

quote:
Sollte ich es darauf ankommen lassen, und verliere, sind meine Kosten wohl höher als sie es jetzt wären...

Richtig. Das ist stets die Gefahr. Vor Gericht ist man wie auf hoher See. Kann gut gehen, muss nicht.

Ist halt auch die Frage, ob man von der Schaumschlägerei des gegnerischen Anwalts ablesen kann, dass die sich zurückziehen, wenn man sich beginnt zu wehren. Das mit dem direkten Androhen einer Strafanzeige aus dem Mund eines Anwalts ist halt schon etwas heftig. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich dort mal anrufen, um eine Beratungsstunde bei einem Anwalt vor Ort zu erhalten. Nimm den das Urteil mal mit.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.10.2013 08:33

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nun habe ich erneut ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass ich die Rechnung von der Arzthelferin (die dann natürlich auch als Zeugin zur Verfügung steht)in die Hand gedrückt bekommen hätte


Ungewöhnlich ist das aber schon.'Normalerweise' dauert es Wochen bis gar Monate, bis die Rechnung vom Arzt bzw. von einer ärztlichen Verrechnungsstelle eintrudelt.

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#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Sollte ich es darauf ankommen lassen, und verliere, sind meine Kosten wohl höher als sie es jetzt wären...



Welches Datum steht denn auf der Rechnung? Am 26.06. ausgestellt?

Wenn das Rechgnungsdatum später liegt, wäre die angebliche Übergabe schon widerlegt.

Sonst würde ich einfach mal in der Praxis anrufen und die Helferin fragen, ob sie das tatsächlich im Prozess so aussagen wird.

Es besteht ja die Möglichkeit, daß sich das Jemand ohne ihr Wissen aus den Fingern gesogen hat. Nicht Jedem fällt eine falsche Aussage leicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Da ich keine Rechnung erhalten habe, weiß ich auch nicht, auf wann sie datiert ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da ich keine Rechnung erhalten habe, weiß ich auch nicht, auf wann sie datiert ist.
<hr size=1 noshade>



Dann solltest du zuallererst darauf pochen, daß dir die Rechnung zugestellt wird, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Lesen: § 810 BGB , darauf hast du einen Rechtsanspruch.

Porto könnte man dafür von dir fordern, aber Mail und Fax genügt ja auch.

Parallel würde ich die Helferin fragen, ob das tatsächlich von ihr stammt.

Es klingt eher so, als ob sich da Jemand eine Geschichte ausgedacht hat, um die Forderung schlüssig zu machen.

Bestätigt die Helferin das aber würde es gefährlich, es mag dann nochg so falsch sein, wenn sie ggf. den Richter überzeugen kann wäre es dann eben so.

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#13
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich werde nachher mal beim Zahnarzt anrufen, vielleict kann man sich ja irgendwie einigen. Die haben ja sicherlich auch keine Lust, das Risiko einzugehen, das zuverlieren und dann hohe Kosten tragen zu müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Dem Arzt war bekannt, dass ich am Tag nach der Behandlung umziehen würde, ich wurde aber nicht nach meiner neuen Adresse gefragt.

Und somit glaubten Sie die Sache wäre erledigt.
Ich weigere mich darüber nachzudenken, was rechtlich ist oder nicht.

Wenn Sie eine Leistung empfangen haben und wissen das sich Ihre Anschrfit ändert, hätten Sie von sich aus tätig werden müssen und dem Arzt die neue Adresse mitteilen müssen.
Diesen ganzen Rummel hätten Sie sich ersparen können.
Für den Mist, den Sie allein selbst verschuldet haben m üssen Sie zahlen.
Gehen Sie zum Gläubiger und regeln das schnellstens.
Welche Schritte der Anwalt noch unternimmt, steht nur bei ihm in den Sternen


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Was soll das denn? Natürlich habe ich die Arztkosten sofort überwiesen.
Was ist das denn für ein Schmarrn? Das steht doch völlig außer Frage! Vielleicht sollten Sie auf qualifizierte Beiträge umswitchen.
Lesen hilft übrigens auch.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Für den Mist, den Sie allein selbst verschuldet haben m üssen Sie zahlen

Das Gesetz und die Gerichte sehen das anders. Der Fordernde muss sowohl die Rechnungsstellung als auch den Eintritt des Verzuges nachweisen. Ob die Behauptung, man habe die Rechnung in die Hand gedrückt, nun stimmt oder nicht, es wird abgestritten und damit steht Aussage gegen aussage. Wem hier geglaubt wird, hängt dann letztlich vom Richter ab. Beweise dafür gibt es nicht und damit kann man auch den Verzugsfall nicht beweisen.

Eine gesetzliche Pflicht, jedem eine neue Adresse mitzuteilen, besteht jedoch nicht. Freilich war es ungeschickt, keinen Postnachsendeauftrag zu machen, was ich weiter oben schon gesagt hatte.

Ein Anwalt, der wegen so etwas mit einer Strafanzeige droht, dem gehören Manieren beigebracht und der hat es moralisch gesehen auch nicht anders verdient, wenn der Schuldner das rechtlich für ihn mögliche auszuschöpfen versucht. Ob der Schuldner hier das Risiko eingeht, am Ende verklagt zu werden und dann im Ergebnis noch mehr zu zahlen oder nicht, das muss er stets mit sich und der Welt ausmachen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Beweise dafür gibt es nicht und damit kann man auch den Verzugsfall nicht beweisen.



Doch, das ist ja das Problem.

Als Partei kann man nicht Zeuge sein. Dem Arzt steht aber als Beweismittel seine Helferin als Zeugin zur Verfügung.

Wenn die das glaubhaft bestätigt, ist die Übergabe erwiesen. Einem Gericht wird dann gar nichts anderes übrig bleiben als zu verurteilen.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja, die Arzthelferin wäre nicht direkt die Zeugin des Arztes gewesen. Sie wäre es gewesen, die mir die Rechnung gegeben hätte - jemand anders war da nicht dabei. Also tatsächlich Aussage gegen Aussage. Aber es hat sich eh erledigt. Habe mit dem Arzt telefoniert und ich sagte, dass ich den Erhalt der Rechnung in der Praxis ja hätte quittieren müssen. Da ich keine Rechnung erhalten habe, gibt es auch keine Unterschrift. Der Arzt redet jetzt mit der Anwältin und die Sache hat sich erledigt. Der Rechnungsbetrag wurde ja unverzüglich von mir überwiesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn die das glaubhaft bestätigt, ist die Übergabe erwiesen.

Du sagst es ja selbst. Glaubhaft... Nur weil etwas behauptet wird, ist es nicht auomatisch glaubhaft.

Weiter vorne stand schon einmal, dass Ärzte die Rechnungen oft durch Abrechnungsgesellschaften erstellen lassen und kaum immer sofort im Anschluss an eine Behandlung schon ausgedruckt zur Verfügung haben.

Wenn der Arzt nun das ganze nicht weiter verfolgen lässt, ist das aber nunmehr eine rein akademische Diskussion. Es bleibt in meinen Augen dennoch wegen der angekündigten Strafanzeige ein übler Beigeschmack.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Du sagst es ja selbst. Glaubhaft... Nur weil etwas behauptet wird, ist es nicht auomatisch glaubhaft.



Das spielt ja hier gottlob keine Rolle mehr, aber mir ging es um den die ZPO beherrschenden Strengbeweis.

Nur dem Azt hätte seine Helferin als Zeugin zur Verfügung gestanden, JuJu hätte als Partei nicht gegenhalten können.

Zeugen, Urkunden, Augenschein, Sachverständige, JuJu hätte kein Beweismittel zur Verfügung gestanden, den Gegenbeweis zu führen. Eine beweisbedürftige Behauptung ist bereits vom Tisch, wenn sie mit Nichtwissen bestritten wird, wenn kein Beweis angetreten wurde.

Aussage gegen Aussage gibt es im Zivilprozess nicht, hier entscheidet am Ende die Beweislast wer gewinnt oder verliert.

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#21
 Von 
JuJu_88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Na das ist ja nun Gott sei Dank vom Tisch - durch die fehlende Unterschrift.
Ich danke euch!

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