Billpay/KSP Rechtsanwälte

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bomburg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Billpay/KSP Rechtsanwälte

Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt:
Anfang April habe ich über den Anbieter Billpay zwei Tickets von Flixbus erworben. Da es auf meinem Konte zu einer unerwartet hohen Abbuchung kam, war es zu dem Zeitpunkt als Billpay versuchte abzubuchen nicht ausreichend gedeckt. Dies bemerkte ich allerdings erst später und zum Mai bekam ich eine Mail von Billpay, in der mir mitgeteilt wurde, dass nicht abgebucht werden konnte und sich die Kosten mit Rücklastschrift und Mahngebühren nun erheblich ehöhen würden(anfängliche 16€ wurden zu knapp 50€). Das fand ich für sich genommen schon einen reicht happigen Sprung, aber hatte dann vor es Ende Mai(also jetzt) zu begleichen.
In der Zwischenzeit hat allerdings Billpay die Forderung bereits an Kanzlei KSP Rechtsanwälte abgetreten, die ihrerseits nun einen Gesamtbetrag von 115€ fordert.

Die Forderung schlüsselt sich nun wie folgt auf:

"Aktuelle Hauptforderung: 18,40€
Rücklastschriftkosten: 20,00€
Summe Verzugszinsen: 0,16€
Kaufmännische Mahnkosten: 15,00€
Anwaltsgebühr in Höhe von: 51,75€
Auslagenpauschale: 10,35€
Gesamtbetrag: 115,66€"

Die Schuld für die verzögerte Zahlung nehme ich ohne weiteres auf meine Kappe und bin selbstverständlich bereit, den Betrag schnellstmöglich(eigentlich genau jetzt) zu überweisen. Auch will ich wenn möglich etwaige Folgekosten vermeiden. Aber diese rapide Eskalation der Kosten von 18€ auf 115€ innerhalb in etwas mehr als einem Monat scheint mir doch mehr als unverhältnismäßig. Außerdem wird in dem Brief von einer per Post versandten Mahnung gesprochen: Nie erhalten! Von Billpay nur per Mail und von KSP bis zu dem jetzigen Brief noch gar nichts.

Daher hier meine Frage: Wie soll ich jetzt vorgehen?
Scheinbar wird oft der Rat gegeben, die Hauptforderung mit dem spezifischen vermerkt zu überweisen, dass der Betrag auch wirklich nur die Hauptforderung betrifft. Aber auch hier ist nicht ganz klar, was nun eigentlich die Hauptforderung ist. Auf der oben zitierten Auflistung wird er mit den ursprünglichen 18,40€ angegeben, auf einem zweiten Blatt jedoch mit 38,40€(also die eigentliche Hauptforderung plus zweimaliger Rücklastschriftkosten von je 10€).

Welchen Betrag sollte ich also überweisen? Und an wen(KSP mit Vermerk, oder lieber direkt an Billpay)? Wie sollte ich mit Billpay und KSP am besten kommunizieren?

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also,
auch wenn es müßig ist: Wenn ich etwas bestelle, dann sollte ich es auch bezahlen können, bzw für Deckung auf dem Konto sorgen!
Das ist die eine Sache, denn die Leistung haben Sie ja erhalten, oder?

Nun zum eigentlichen:
Aktuelle Hauptforderung: 18,40€
Rücklastschriftkosten: 20,00€
Summe Verzugszinsen: 0,16€
Kaufmännische Mahnkosten: 2,50€

Das ist die Summe, welche ich an Ihrer Setelle an Billpay unter Verwendung des Aktenzeichen, welches sie in der Billpay Mahnung bekommen haben. Des Weiteren würde ich dort hineinschreiben: zur Verrechnung von HF Rücklast Zinsen und Mahnkosten.

Dies aber vor dem Hintergrung, dass us der Erfahrung heraus KSP nicht Klagefreudig ist.
Sie sollten sich aber darüber bewusst sein, dass die Kosten normalerweise in vollen Umfang gerechtfertigt sind mit Ausnahme der überhöhten Mahnkosten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Bomburg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jonathon,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da ich hier niemanden langweilen möchte, werde ich es vermeiden auf die Gründe für die mangelnde Deckung einzugehen.
Also mache ich es kurz: Vollkommen einverstanden und wie oben schon geschrieben übernehme ich natürlich die Verantwortung dafür, dass es überhaupt zu der aktuellen Situation gekommen ist.

Einzig der schnelle und meiner Meinung nach, etwas unverhältnismäßige Sprung der Kosten, gekoppelt mit dem Verweis auf eine nicht erhaltene schriftliche Mahnung und der damit einhergehenden Unterstellung, ich würde eine Zahlung schlicht verweigern, stören mich hier.

Sollte ich denn, nachdem ich die Überweisung an Billpay getätigt habe, noch in irgendeiner Form mit der KSP in Kontakt treten? Und da ich normalerweise absolut schuldenavers bin: Wie sieht es denn nach dieser Vorgehensweise mit einem Eintrag in etwaigen Auskunfteien aus?

Danke nochmal.

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Nein,
ich würde mit KSP nicht in Kontakt treten.
Erst einmal abwarten wie die reagieren.
Vor denen wirst Du eh so schnell keine Ruhe haben.
Die werden sich noch 4 oder 5 mal melden, vielleicht auch einen Mahnbescheid erwirken, was aber nach Begleichung der HF eher unwahrscheinlich ist.
Ich würde denen beim nächsten Schreiben, welches von denen kommt, mitteilen, dass es keine offene Forderung gibt, weitergabe der Daten untersagen und den Rechtsweg anheim stellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bomburg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann werde ich fürs erste so verfahren.
Welche Reaktion ist denn seitens Billpay bezüglich der geminderten Mahnkosten(2,50€ statt 15€) zu erwarten?

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also die Rücklastschriftkosten sind in dieser Höhe nicht durchsetzungsfähig
Hier das aktuellste Urteil
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
Wenn Du wie oben empfohlen diese Kosten übernimmst macht billpay damit satten Profit
ICH würde weniger ansetzen und gerundet 30 € überweisen
Im Überweisungsträger eintragen "Nur HF 18,40 /RLS/Verzugskosten 11,60"

Wie bist Du mental drauf ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bomburg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mental? Hehe. Ach, da kann ich mich nicht beklagen...

Ich hätte da jetzt prinzipiell keine Scheu, mich mit verschiedenen Instanzen auseinanderzusetzen. Da ich ja aber tatsächlich den Ursprung der Situation voll und ganz bei mir sehe, bin ich da jetzt auch nicht in der aller-kämpferischsten Stimmung. Ich suche da mehr nach einem ausgewogenen Mittelweg.

Aber auch hier nochmal die Frage(sofern Erfahrungswerte gegeben sind): Mit was für einer Reaktion ist zu rechnen, wenn ich den geforderten Betrag jetzt sogar noch weiter kürze? Ich denke mal, ich sollte dies mit Verweis auf den richterlichen Entscheid machen, oder? Ist davon auszugehen, dass Billpay aufgrund des ja eigentlich geringen Betrags(und der ja zu dem Zeitpunkt dann schon beglichenen Hauptforderung) auf eine gütliche Einigung eingeht und von weiteren Schritten absieht?

Ich habe halt auch nur sehr begrenzt Lust, mich auf einen Streit um wenige Euro einzulassen, der unter Umständen mit neuen Kosten(weitere Forderung von Gebühren, etc.) verbunden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Natürlich bist du selbst Schuld. Aber das ist kein Freifahrtschein für ein Inkasso oder einen Gläubiger, dich abzuzocken.
Der Mittelweg ist, nur das zu bezahlen, was angemessen ist.
Rücklastschriften sehe ich maximal 5€, Mahngebühren maximal 2,50€. Mehr gibt es von mir nicht. Sollten die deine Adresse nicht kennen, kämen für eine Adressauskunft nochmal rund 15€ dazu. Kennen die aber deine Adresse, bleibt es bei den maximal 7,50€.

Das würde ich denen auch schreiben.

Zitat:
In der Zwischenzeit hat allerdings Billpay die Forderung bereits an Kanzlei KSP Rechtsanwälte abgetreten

Steht da wirklich etwas von einer Abtretung? Was steht da wörtlich genau drin?
Bei einer Abtretung wird das Inkasso in eigenem Namen tätig und das löst keine RVG-Gebühren aus.

-- Editiert von mepeisen am 01.06.2016 07:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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