Bahncard INKASSO Mahnbescheid

23. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
dieter999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bahncard INKASSO Mahnbescheid

Ich habe folgendes Problem! Ich hatte ein Bahncard.(Zeitraum war August-August 12 monate).

Eigentlich habe Ich schon seit 1996 eine Bahncard, Ich war student und konnt sie immer gut gebrauchen. (gezahlt hat die immer mein Vater)

Die Bahncard ist mittlerweile Abonnement und man jetzt sogar kündigen. Leider habe Ich für die Saison 2007-2008 verpasst. Nachdem Ich nicht mehr studiere, habe Ich sie nicht mehr benötigt und habe die mir zugeschickte Bahncard für 2007-2008 nicht ein einziges mal genutzt. Leider habe Ich zu spät realisiert, daß Ich hätte kündigen müssen, nachdem Ich also eine Mahnung von der deutschen Bahn erhalten habe indem man mir Inkasso angedroht hat, habe Ich die Bahncard an die deutsche Bahn zurückgesendet und darum gebeten die Bahncard vorzeitig zu kündigen, da Ich Sie nicht mehr benötige und auch finanzielle Schwierigkeiten habe.

Nach einigen Wochen habe ICh dann eine Kündigungsbestätigung erhalten.

"Ihrem Wunsch entsprechend bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres BahnCard-Abonnements."

Ich dachte, die deutsche bahn hat kulanterweise mein Problem erkannt und meine vorzeitige Kündigung akzeptiert.

Aber!

Kurze Zeit später habe Ich dann ein Brief von einem Inkassounternehmen erhalten. Die Forderung hatte sich auf einmal verdoppelt. Ich dachte an einen Fehler, da Ich ja die Kündigungsbestätigung hatte und auch keien Bahncard mehr. Also habe Ich das Schreiben ignoriert, zusätzlich habe Ich versucht mit der deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen. Leider hat die deutsche Bahn nicht ein einziges mal geantwortet.


Heute habe Ich ein Mahnbescheid erhalten in Höhe von 150 Euro für etwas das ICh nicht genutzt habe, ausserdem habe Ich die Bahncard seit Monaten nicht mehr obwohl sie regulär bis AUgust 2008 laufen würde.

Die Fordeurng ist also für August 2007 - August 2008.

ICh habe die BAhncard aber nicht genutzt und habe sie eit Dezember nicht?

was soll Ich jetzt machen?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ihrem Wunsch entsprechend bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres BahnCard-Abonnements.
______________________________________________-
Datum der Bestätigung ?

lg

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dieter999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Kündigungsbestätigung ist vom 17.01.2008! ICh habe nämlich im Dezember die Bahncard die mir automatisch von der deutschen BAhn zugesendet wurde an die deutsche BAhn zurückgesendet und darum gebeten mein Abo vorzeitig aufzulösen aufgrund von fiannziellen Schwierigekeiten. Ich hab etwas zu spät reagiert, weil ICh dachte erst wenn Ich den BEtrag bezahle ist die neue Bahncard gültig und da Ich keine gebraucht habe habe Ich zunächst die Mahnungen ignoriert. ICh muss dazu sagen, dass ICh wirklich gedacht habe, dass mit dem Kündigungsschreiben die Sache vom Tisch ist. ICh habe denen auch auch die BAhncard die bis AUgust 2008 gültig gewesen war zurückgeschickt. MAn hätte mir doch zumindest sagen können das Sie mein Bitte nicht akzeptieren und auf Bezahlung bestehen. Natürlich hätten Si emir die BAhncard wieder zurückschicken müssen. Stattdessen werde Ich jetzt vom INkassounternehmen mit einem MAhnbescheid "terrorisiert" ca. 150 Euro für etwas sas ICh nicht genutzt habe, zurückgeschickt habe und eine Kündigung in der Hand halte.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Check die AGBs - ich geh davon aus das Du die Kündigungsfristen verschlafen hast.
Die Weitergabe ans Inkasso ist automatisiert.
Ich würde trotzdem dem MB vollumfänglich widersprechen und alles an den RA zahlen abzüglich der im MB enthaltenen Inkassogebühren
Inkassogebühren UND RA gebühren(also beides zusammen)werden von den meisten Gerichten als nicht erstattungsfähig gesehen.
Dann nochmal posten wenn sich der RA wg der Inkassogebühren meldet

lg

-- Editiert von thehellion am 23.05.2008 22:47:01

2x Hilfreiche Antwort

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