BFS risk & Collection GmbH - Forderung

25. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
potznan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS risk & Collection GmbH - Forderung

Habe Strafanzeige gegen BFS risk wegen Verdachts des versuchten Betruges und der versuchten Nötigung erstattet!
Vorfall: Habe im Juni 2011 eine "Titulierungsankündigung" wegen einer vermeintlichen Forderung der "Telefonica Germany GmbH &Co. OHG, also O2, erhalten.
Gott sei Dank hatte ich noch alle alten Unterlagen zu der Sache aus 2002!!! Hatte damals meinen Handy-Vertrag rechtmäßig und rechtswirksam gekündigt. Natürlich kamen immer wieder unberechtigte Forderungen von O2! Nach etwa einem dreiviertel Jahr kam dann der erste Kontakt mit BFS risk zustande, die mir eine Mahnung schickten und gleichzeitig "außerordentlich" und "fristlos" und "mit sofortiger Wirkung" meinen bereits gekündigten Handy-Vertrag kündigten!? Ich übergab die Sache damals einem Anwalt, auf dessen Schreiben sich nichts mehr rührte. Also abgehakt!
Im Juni 2011 dann wieder neue Kontaktaufnahme durch diese "bemerkenswert ominöse" Fa. BFS risk zu mir. Alte Forderungsaufstellung, genauso falsch wie damals. Zusätzlich nun aber die Frechheit, weitere "Kontoführungskosten", sowie Zinsen seit Anfang 2003, obwohl der Vertrag ja (nochmals) fristlos, mit sofortiger Wirkung seitens BFS risk gekündigt war. Selbst, wenn die damalige Forderung Bestand gehabt hätte, Verjährungsfristen interessieren im Hause BFS risk offenbar niemanden. Im Gegenteil, man versucht offensichtlich, den dummen Ahnungslosen "für den heutigen Tag" - wenigstens ein Doofer steht ja bekanntermaßen an jedem Tag auf - zu finden und so einzuschüchtern, dass der dann ohne große Überlegung und Gegenwehr zahlt! Ein höchst inakzeptables Rechtsverständnis! Und eine noch weniger akzeptable Geschäftspraxis! Auch von O2, die ja angeblich der BFS risk den Auftrag erteilt haben sollen!
Also: nicht verschrecken lassen, sondern mit rechtlichen Mitteln gegen derart unverschämtes Geschäftsgebahren vorgehen! Ich habe nichts gegen die "Eintreibung" berechtigter Forderungen. Jeder muß die Suppe auslöffeln, die er eingefüllt hat. Aber das hier Beschriebene ist klarer Rechtsbruch seitens der "Eintreiber"!

-- Editiert potznan am 25.10.2011 13:04

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12 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nun wenn Du mal die Suchmaske verwendet hättest, hättest Du gesehen, dass ich bereit das selbe Spielchen hatte.

Betrug ist dies (leider) nicht, bzw. das Ganze wird aber vermutlich eingestellt.
Geholfen hat eine Drohung gegen BFS diese beim Präsidenten des zuständigen Amtsgerichtes anzuzeigen wegen den Verstößen.

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#2
 Von 
Gumbald
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob es sich als Betrug ahnden lässt oder nicht, aber es ist eine Unverschämtheit von den Läden. Ich werde auf jeden Fall gewarnt sein, wenn jemald von dem Laden nen Schreiben bei mir eintrudelt.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bringt wahrscheinlich nicht viel aber eine beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten ( Sitz des Inkassobüros) kann nicht schaden.


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#4
 Von 
yaar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bekomme ständig Briefe von BFS Risk & Co., RA Schneider.

Was tun? Ich sehe nur, dass es unberechtigte Forderungen sind. Leider habe ich eine Forderung bezahlt :( aus Panik (ich Idiot...).

Am liebsten würde ich den RA Schneider & Co. anklagen.

beste Grüße,
yaar

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Am liebsten würde ich den RA Schneider & Co. anklagen.

Sobald du den Job als Staatsanwalt hast, kann es losgehen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

gib mal infos zur Forderung

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, Harry, verklagen und anklagen -)

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#8
 Von 
olli030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

oredlich@o2online.de

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#9
 Von 
olli030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mein Problem ist ähnlich, ich war 2009 für 3 Monate bei Kabel Deutschland, durch einen Umzug konnte ich poer Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag raus was auch geklappt hat, auf Nachfrage von Kabel Deutschland habe ich Gerät und Smartcard im Januar 2010 an Kabel Deutschland nach Euskirchen o.ä versichert gesendet. Jetzt im November 2011 meldet sich die bfs collection, ein Inkassounternehmen bei mir und will knapp 400€ eintreiben da ich Gerät und Smartcard angeblich nie zurückgesendet habe. Ich nehme mir jetzt einen Rechtsanwalt, der hat mich gebeten den Vertrag aus dem Jahr 2009 zu besorgen. Da ich zwischenzeitlich umgezogen bin möchte ich hier einmal anfragen ob jemand so nett sein kann und mir einen Vertrag entweder aus dem Jahr 2009 oder einen aktuellen Vertrag zukommen lassen könnte, es geht um die Klauseln die darin festgeschrieben sind. Das wäre sehr schön und würde mir sehr helfen. Vor der Firma Kabel Deutschland sei hier einmal in aller Deutlichkeit gewarnt, meine email Adresse gebe ich gern auf Nachfrage weiter Danke und Grüße

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#10
 Von 
guest-12301.01.2012 17:38:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

@olli030:
Sei nicht überrascht, wenn du auf den RA-Gebühren sitzen bleibst. Die einzige Chance, die RA-Gebühren (teilweise) erstattet zu bekommen ist, wenn du den RA negative Feststellungsklage auf das Nicht-Bestehen der Forderung erheben lässt. Wenn du gewinnst, muss BFS auch die die Gebühren deines Anwalts für den Prozess tragen. Wenn das Ganze nach einem vorgerichtlichen Schreiben deines RA im Sande verläuft, bleibst hingegen du mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten hängen.

Natürlich wäre es sehr erfreulich, wenn BFS draufzahlen müsste:). Mir war das damals in einer ähnlichen Sache zu aufwändig. Nach ein paar Mahnungen ist Ruhe eingekehrt. Falls jetzt noch Nerv-Schreiben kommen, werden die genauso wie die vorherigen vier Titulierungsankündigungen und Klageandrohungen abgeheftet.

PS: Ich hoffe, du hast noch den Einlieferungsbeleg. Wenn nicht, aber auch nicht so schlimm. Die 400 EUR dürften wahrscheinlich deutlich überhöht sein, so dass sich BFS die Erfolgsaussichten eines eventuellen Zivilprozesses schon durch die überzogene Forderung selbst zerschießt.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Ich nehme mir jetzt einen Rechtsanwalt, der hat mich gebeten den Vertrag aus dem Jahr 2009 zu besorgen.

Mit 'den Vertrag aus dem Jahr 2009' meinte der Anwalt eindeutig und unzweifelhaft DEINEN Vertrag. Nicht irgeneinen Vertrag von irgendwem.



quote:
und mir einen Vertrag entweder aus dem Jahr 2009 oder einen aktuellen Vertrag zukommen lassen könnte, es geht um die Klauseln die darin festgeschrieben sind. Das wäre sehr schön und würde mir sehr helfen.

Nein, es würde dir überhaupt nicht helfen.

Aktuelle Verträge schon mal gar nicht, da diese sich erheblich von denen des Jahres 2009 unterscheiden.

Und irgeneinen Vertrag von irgendwem hilft dir auch nicht, da dort die Bedingungen enthalten sein können die bei dir nicht gelten.

Zum anderen einen hast du nicht angegeben welche der 37 möglichen Grundvertragsarten du abgeschlossen hast.
Von Sonderkonditionen mal ganz abgesehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
guest-12301.01.2012 17:38:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielleicht die hier (Stand: November 2009):
https://mobile.kabeldeutschland.de/html/agb.html

oder die (Stand: Februar 2009):
https://www.kabeldeutschland.de/psources/media/AGB_Internet_Phone.pdf

Google ist dein Freund!

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