BFS Risk Sind Kontoführungsgebühren gerechtfertigt?

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Baghiras
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
BFS Risk Sind Kontoführungsgebühren gerechtfertigt?

Hallo,

bei mir ist leider der Vertrag mit 1&1 geplatzt. Ich möchte wissen, ob einige Kosten der Forderungsaufstellung gerechtfertigt sind oder nicht.

Die ursprünglichen Kosten schon.
Gläubigermahnspesen je 2,50 oder 5,00€.
Kosten Personenprüfung 7,00€
Kontoführungsgebühren von monatlich 2,50€ seit 09.05. obwohl mir das Inkassobüro selbst im 1. Brief geschrieben hatte, dass es erst am 10.10. von der Firma 1&1 beauftragt wurde.
Zinsen sowieso
Inkassogebühren 45,00€

Das das Inkassobüro Kontoführungsgebühren verlangen? Und die anderen Kosten? Sind die Inkassogebühren zu hoch für eine Hauptforderung von 76,72€?

Wie hoch dürfen Inkassokosten maximal sein?

Liebe Grüße!

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Das das Inkassobüro Kontoführungsgebühren verlangen? Und die anderen Kosten?
Ja, das dürfen sie.
Aber das bedeutet nicht, das du sie auch bezahlen musst (sieh hier: https://inkassokosten.wordpress.com/)


Das Inkasso würde ich erst mal ignorieren

Ich würde an den Gläubiger überweisen:
- die ursprünglichen Kosten
- je Mahnung 2 EUR
- 5% Zinsen seit Verzug






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baghiras
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Und die Kosten für die Personenprüfung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Inkassogebühren 45,00€

Das das Inkassobüro Kontoführungsgebühren verlangen? Und die anderen Kosten? Sind die Inkassogebühren zu hoch für eine Hauptforderung von 76,72€?

Wie hoch dürfen Inkassokosten maximal sein?


Lt dieser Kanzlei wären 15 € Inkassokosten plus 3 € Auslaggenpauschale zulässig
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Da das Inkasso hier im Fall deutlich mehr verlangt kann man davon ausgehen das kein ernsthaftes Intresse besteht die Kosten einzuklagen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baghiras
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich rief zuerst dort an, weil ich eine Ratenzahlung anbieten wollte. Der Mitarbeiter bot mir aber gleich von sich aus einen Vergleich an. Diesen sollte ich nun schriftlich per Email an die Firma schicken. Der Vergleichsbetrag war aber um 60€ höher als der Betrag, den mir der Mitarbeiter am Telefon nannte. Das konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht zahlen.

Leider hat das Inkassobüro schon einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt.
Kann man die überhöhten Kosten jetzt noch abwälzen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was steht alles im MB/VB drin?
Die Kosten für "Kontoführung" und "Personenführung" sind schlichtweg nicht erlaubt.
Aber vermutlich ist noch mehr nicht erlaubt.
Bei der Hauptforderung wird auch oft genug getrickst.

Zitat:
Ja, das dürfen sie.
Aber das bedeutet nicht, das du sie auch bezahlen musst (sieh hier: https://inkassokosten.wordpress.com/)

Bei Infoscore liegt es dann doch noch etwas anders und daher würde ich dem TE empfehlen, eine deutliche Beschwerde ans Aufsichtsgericht zu schicken (OLG Hamm).

Hintergrund: In vergangenen Beschwerdeverfahren hat Infoscore bzw. ehemals BFS Risk dem OLG Hamm deutlich versprochen, nie wieder solche Kontoführungskosten und anderen frei erfundenen Unfug zu verlangen. Dass sie es doch tun, würde ich nun beim Gericht anzeigen. Ich würde schreiben
"Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über Inkasso BFS Risk bzw. Infoscore Forderungsmanagement. Im Anhang finden sie die Kopie eines aktuell gegen mich beantragten Mahnbescheid. Die Hauptforderung ist unstrittig. Jedoch weiß ich aus Recherchen, dass dieses Inkasso in der Vergangenheit gegenüber diesem Gericht unmissverständlich versprochen hat, auf solche frei erfundenen Gebühren Positionen wie 'Kontoführung' und 'Personenführung' zu verzichten. Wie sie natürlich wissen, verstoßen solche frei erfundenen Gebühren gegen alles, was auch nur ansatzweise über das RVG begründet werden könnte. Aufgrund des Mahnbescheides ist zu sehen, dass das Inkasso das Aufsichtsgericht offenbar gezielt angelogen hat und wieder munter weiter macht mit solchen verbotenen Gebühren.
Ich beantrage hiermit, dem Inkasso per sofort die Lizenz zu entziehen, sowie den Fall ggf. samt Dokumentation voran gegangener Beschwerden der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des gewerblichen Betrugs zu übergeben. Das Inkasso täuscht hier seit vielen Jahren massiv die Schuldner, um sich selbst illegal zu bereichern. Das Inkasso nutzt seine Rechtsstellung als Rechtsdienstleister wissentlich aus um mit Hilfe von Einschüchterungen in jedem Einzelfall Geld zu erpressen, obwohl sie genau wissen, dass diese frei erfundenen Gebührenpositionen gemäß RVG nicht erlaubt sind. Da es zudem sogar das Aufsichtsgericht anlügt, ist die Lizenz nicht mehr weiter tragbar."

Das ändert natürlich erst mal nichts am Mahnbescheid. Aber den müsste man mal gesondert anschauen, was da erlaubt ist und was nicht.

-- Editiert von mepeisen am 10.06.2016 06:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wann konkret kam der vb?

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