Hallo an alle Leser,
ich habe wieder mal ein Problem mit den RAe Wehnert & Kollegen.
Das ganze am besten in Kurzform, denn mir geht es darum, wie ich die dazu bringe, mir den Titel zuzuschicken:
Habe durch Selbstverschulden / Blödheit… vor zig Jahren auf drei Mahn- und Vollstreckungsbescheide des AG Mayen nicht reagiert. Vielleicht war mir das damals auch alles zu viel von denen. Hatte zig Schreiben der RAe mit immer anderen Aktenzeichen usw.
Somit erhielt ich vom GV die „Einladung" zur Abgabe der EV.
Die drei Aktenzeichen waren auf dem Schreiben des GV zusammen eingetragen.
Die habe ich damals verweigert, da ich keinesfalls wollte, dass mein Arbeitgeber irgendwann `ne Lohnpfändung auf dem Tisch hat.
Logischerweise erhielt ich einige Zeit später wieder ein Schreiben des GV zur Abgabe der EV mit Androhung zur Erzwingungshaft / Haftbefehl.
Bei diesem anberaumten Termin in den Räumen des GV legte ich ihm ein Schreiben der RAe Wehnert & Kollegen vor, in denen sie sich mit einer Ratenzahlung einverstanden erklärten:
quote:
Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 150€ einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen….
Musste dann also keine EV abgeben. Zu diesem Zeitpunkt (05.05.2012) belief sich die Forderung inkl. GV-Kosten auf 924,26€.
Gut, soviel zur Vorgeschichte.
Ich habe fleissig Raten bezahlt. Ende März habe ich eine letzte „größere" Rate i.H. von 50€ bezahlt und lt. meiner angelegten Tabelle war das soweit erledigt. Hatte etwas mehr überwiesen insgesamt
Am Mittwoch rief ich dann bei den RAe an um zu fragen, was die aktuelle Restforderung sei; also was noch für Zinsen und so dazu gekommen sind.
Darauf die sehr unhöfliche Dame: „Es sind noch 672,44€ offen"
Ich erwiderte, dass das nicht sein kann. Zum Zeitpunkt der beginnenden Ratenzahlung bzw. lt. Schreiben des GV zur Abgabe der EV belief sich die Forderung am 05.05.2012 auf 924,26€ und ich habe seitdem 950€ bezahlt.
Sie faselte was von „Umbuchung" und das nicht alle Forderungen damals geltend gemacht wurden und sie meinte, dass sie mir eine Forderungsaufstellung zusendet.
Habe die nun bekommen und hierzu meine ersten beiden Fragen:
Insgesamt 166,60€ Kontoführungsgebühren. Ist das rechtens, Kosten für die Kontoführung zu berechnen?
Ein Posten heißt „TZ___RA" und beläuft sich auf 211,23€. Vermute mal, das soll „Ratenzahlungsvereinbarung" oder „Teilzahlungsvereinbarung" heißen.
Können die die Verlangen, ohne mich vorher darauf hinzuweisen?
Aber die für mich wichtigste Frage ist die, ob die RAe mir den Titel aushändigen müssen. Ich habe ja die Forderung um die es ging bezahlt (sogar noch etwas mehr)
Die können doch jetzt nicht die Herausgabe verweigern, mit der Begründung, dass es plötzlich nochmal 672,44€ offen sind, oder?
Möchte nämlich, dass dieser dämliche Haftbefehl wieder aus der SCHUFA gelöscht wird.
Bin für alle Tipps und jede Hilfe dankbar.
Schöne Ostergrüße
toschm
-----------------
""
-- Editiert toschm am 31.03.2013 08:44