Hallo zusammen,
bei PERSON A ergab sich aus einer nicht beglichenen Forderung
von 1&1 seit Juli '18 eine Haupt-Forderung in Höhe von ca. 115 EUR.
Am Vormittag des 10.09.2018 hat PERSON A an 1&1 120,- EUR überwiesen (Betreff Hauptforderung + Gebühren),
Am selben (Nachmit-)Tag hat PERSON A einen Mahnbescheid von 1&1 vertreten durch Kanzlei Hörnlein & Feyler einen Mahnbescheid in Höhe von ca. 295 EUR
I. HF: 115,- EUR
II. Verfahrenskosten
Gerichtskosten: 32,- EUR
Rechtsanwaltskosten
1. Gebühr 45,- EUR
2.Auslagen: 9 EUR
III. Nebenforderung:
1. Auskünfte: 20,- EUR
2. Inkassokosten: 70,- EUR
IV. Zinsen: 2,90
Gesamt ca. 290 EUR
Dem Mahnbescheid wurde komplett widersprochen!
Heute erhielt PERSON A einen weiteren Brief in dem der eingang der Zahlung bestätigt wird, allerdings noch mit Kosten in Höhe von ca. 175 EUR gerechnet wird (ohne genaue Kostenaufstellung).
Die Zahlung wird bis zum Montag erwartet (Wertstellung).
Außerdem lautete noch ein Beisatz
Bei Widerspruchseinlegung, wofür bezüglich der überfälligen, berechtigten, durch Zahlung anerkannten Forderung kein Raum gegeben ist, ist die Überleitung in das ordentliche Klageverfahren unvermeidbar.
Muss/Welche Summe muss PERSON A noch erstatten?
-- Editiert von qwerty321 am 20.09.2018 18:08
Anwaltskosten Hörnlein & Feyler 1&1
20. September 2018
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Frage vom 20. September 2018 | 17:58
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Hörnlein & Feyler 1&1
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. September 2018 | 06:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
A war in Verzug? Wie war der zeitliche Ablauf davor?
Wenn A in Verzug war vertreten wir beim AK inkassowatch folgende Meinung:
Die 32€ Gerichtskosten,
25€ Inkassogebühr für den Mahnbescheid
18€ Inkassogebühr für Schreiben einfacher Art
Ggf. maximal 10€ für eine Adressauskunft, wenn diese unbekannt war.
Das wars.
Mehr kriegen die nicht.
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