Anwalt Hauptforderung Zinsen

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt Hauptforderung Zinsen

Hallo,
seit geraumer Zeit zahle ich per Raten einen Gesamtbetrag von 730 euro ab.
Aufstellung sieht folgt aus:
Hauptforderung 550 Euro
bisherige Kosten 300 Euro
Zinsen bis 1.11.2007 80 Euro
geleistete Zahlungen 200 Euro

Gesamforderung: 730€

jetzt steht dort ab zzgl.ab 15.11.2007 5% Punkte über Basiszins auf 550 Euro sowieo 5 %Punkte über Basiszins auf 81 Euro gerichtlich festgesetze Kosten.

Ich habe 200 Euro eingezahlt, warum wird die Hauptforderung nicht weniger, und es wird immer noch von dem urpsrungs betrag verzinst?

normal müssten die zinsten von 350 Euro abgerechnet werden ab 15.11 oda? ich verstehe hier nur Bahnhof

Echt super wenn mir hier jemand weiter helfen kann.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
normal müssten die zinsten von 350 Euro abgerechnet werden ab 15.11 oda? ich verstehe hier nur Bahnhof


Ich auch...

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Verrechnung erfolgt nach 367 (1) BGB: Erst die Kosten, dann die Zinsen, dann die Hauptforderung.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ab jetzt
Zusatz auf dem Überweisungsträger :
Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung
Ist tituliert ?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Talian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich zahle nun schon seit einiger Zeit einen Berg ab und habe die letzten Tage eine Abrechnung meines Buchungskontos bekommen. Beim nachrechnen fiel mir auf, dass sich meine Version ziemlich von der gegnerischen Seite unterscheidet. Kann mir hier jemand sagen ob ich mich verrechnet habe? Das wäre echt net.

Als grundlage mal ein paar Zeilen aus meiner und seiner Rechnung...

Ich:

Datum Restschuld Abschlag Zins
01.09.2005 30.981,12 € - € - €
10.10.2005 30.690,60 € 500,00 € 209,48 €
03.11.2005 30.315,11 € 500,00 € 124,51 €

Gegner:

Zins Gegener Rest Gegener
- € 30.981,12 €
207,35 € 30.981,12 €

ich weiß echt nicht mehr weiter..

LG Talian

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Teil bitte mal weitere Einzelheiten mit. Höhe der Zinsen, Hauptforderung ...

Mir fällt auf den ersten Blick nichts auf, die ausgerechneten Zinsen EUR 209,48 und 207,35 können bei der Höhe der Forderung mit den unterschiedlichen Tagen (Überweisung; Geldeingang auf dem Konto) zusammenhängen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fruehlingskind2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,
ich weis der thread ist schon sehr alt habe aber das selbe Problem wie Nadine80.
ich versteh.bei den ganzen Beiträgen nur Bahnhof... kann mir also einer in verständlicher Sprache erklären was das genau ist? wieso wird die Gesamtforderung nicht weniger und warum sind so viele Zinsen dabei?! wie nennt man denn diese art der inkassoforderung und was ist denn nun mit den kontoführungsgebühren... was MUSS ich zahlen und was nicht ? bei mir steht das selbe mit den 5.00% über dem basiszinssatz... geleistete zahlung 550 euro bei einer reinen gesamtforderung von 631 euro. ich versteh garnix... wie komm ich aus diesem sch.... wieder raus und zwar schleunigst?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Frage 1: Hast du irgendetwas unterschrieben? Wenn ja, was stand da drauf?

Frage 2: Hast du eine Forderungsaufstellung bekommen? Das ist eine Art Kontoauszug mit Forderungen und Einzahlungen. Wenn nicht, fordere das einmal an. Dann hier reinstellen, ggf. einscannen und verlinken (Personenbezogene Daten und Aktenzeichen vorher entfernen). Dann kann man im Detail einmal schauen.

Der Basiszins ist ein variabler Zins, der festgelegt wird. Zur Zeit beträgt er Minus 0,38%. Heißt: 5% "über" dem Basiszins ist damit 4,62%. Nachzurechnen u.a. bei www.basiszins.de/zinsrechner.
Demnach fallen bei 600€ in einem Monat rund 2,50€ an. Wenn du also 10€ Rate bezahlst, würdest du 2,50€ davon an Zinsen bezahlen und 7,50€ dann von der Forderung bezahlen.

Es wird etwas klarer, wenn man einmal die Forderungsaufstellung hat. Normalerweise rechnen Inkasso und Co. da allerhand Unfugskosten rein, die man aber nicht akzeptieren muss. geschickt ist es ggf. stillschweigend den Rest zu bezahlen, der angemessen erscheint und dann zu verweigern mit Begründung, dass man die Unfugskosten zurückweist.

Vor Gericht sind so Sachen wie "Kontoführungsgebühr" o.ä. nicht durchsetzbar, deswegen klagt das auch niemand ein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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