Andreas Schneider

15. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
hermannskuchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Andreas Schneider

Hatt herr Schenider eine mail adresse bei der Kanzlei in Gühtersloh bitte um rückantwort

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Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Das würde ich auch gerne wissen zwecks Vollmachtsanforderung usw.

Gruß
Lehrling

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hatte irgendwo mal gelesen er ist angeblich FDP Mitglied ?! Einfach mal Onkel Guido die Email schicken mit der Bitte um Weiterleitung an den RA ;)
Guido ist doch auch Advokat - der hat dafür sicherlich Verständniss !

Lebenslehrling und hermannskuchen
Warum nicht faxen ?

gruß
thehellion

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kostet Geld

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

geizkragen.de



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#5
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

ja,... Faxen macht DER...:)

Hab auf geizkragen.de nachgeschaut und auch mehrere Fax-Dienste probiert, leider konnte nicht ein einziges Fax durchgeleitet werden. Als Grund wurde genannt "der Empfänger möchte das Fax nicht annehmen".

Schon ziemlich seltsam das ganze,...;) werde wohl einfach mal abwarten was der sogenannte Anwalt weiter unternehmen will...


@ mahnman

Du Schlauer, antwortest Du nur um Deine Beiträge in die Höhe zu schießen?

@ thehellion

Ich meinte Andreas Schneider, nicht Schröder. Hatte mich da vertan (wie auch im Tread zu lesen ist).

Danke für die aussagekräftigen Antworten...

-- Editiert von Lebenslehrling am 08.02.2006 20:35:54

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nö. Aber mir geht die ständige Wiederholerei von wegen Vollmacht langsam auf den Keks.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Mußt ja nicht drauf antworten...

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#8
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann es nicht sein das Du zu einer dieser Institutionen gehörst? ...sprich IB/RA

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Kann es nicht sein das Du zu einer dieser Institutionen gehörst? ...sprich IB/RA


Könnte durchaus sein. Ist aber nicht so.



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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Mußt ja nicht drauf antworten...


Richtig.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich bin mir relativ sicher das Mahnman nicht dazu gehört ! Er hat halt manchmal mit nichtzahlenden teilweise auch abgebrühte Kunden zu tun - Gelegentlich kann man das aus Seinen Postings herauslesen

Das mit der Vollmacht wiederholt sich - ich gebs ja zu - ist aber - m.M eine wirksame (und bewährte) Art um sich gegen Hütchenspieler zu wehren

Ausserdem : Wiederholt sich doch irgendwie alles im Leben...............?!

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#12
 Von 
nixgefallenlassen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Durfte heute den 2.Brief von Andreas Schneider öffnen und musste irgendwas mit GMX Internet Services GmbH und 52,92 zur Kenntnis nehmen - umgehend im Netz gestöbert, hier angemeldet. Nun habe ich über 2 Stunden Eure Erfahrungsberichte etc. gelesen und muss sagen: was sind Andreas Schneider und Konsorten, ich nenne sie nicht Hütchenspieler!, für Arschlöcher!! Für so einen Quatsch opfere ich meine freie Zeit.


Angel321 hat es erkannt, schickt diesem Abschaum einfach mal ein paar Beiträge aus diversen Themenbezogenen Foren oder besser sucht Euren Anwalt auf!!!

Bis dann und viel Erfolg und danke für dieses Portal.

nixgefallenlassen


PS Ob diverse Forderungen gerechtfertigt sind wißt Ihr doch wohl selbst am besten! Ich bete für alle mündigen Bundesbürger!!!


Diese Sachen sind auch nett kosten aber nur Nerven Zeit und Geld!!!
§§ 174 Abs2
Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210 ,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185 )
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Ukrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)
---------------
Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen Sie zu erwirken und damit dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen. Ist dieser nicht erforderlich, so werden wir Pfändungen ausbringen. Auch nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung werden wir weiter Maßnahmen ergreifen.

Auf diese Sätze würde ich eingehen. Und zwar folgendermaßen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für ihr Ihr obiges Schreiben danke ich, erlaube mir jedoch auf folgendes hinzuweisen: Sicherlich steht es Ihnen frei, Pfändungs- und/oder Gerichtsvollziehermaßnahmen (in dessen Tätigkeitsbereich im übrigen auch die Abnahme einer etwaigen eidesstattlichen Verischerung fällt) auszubringen.

Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen, einem anerkannten *Profi* auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung nicht erläutern muss, dass es für derartige Maßnahmen eines vollstreckbaren Titels bedarf, den Sie -soweit gehen Sie sicherlich mit mir konform- derzeit noch nicht in den Händen halten.

Insofern sehe ich weiteren Bemühungen Ihrerseits entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

....

Und dann mal schau´n ...
von Reike - 27.04.2006 22:42:05
Status: Philosoph (755 Beiträge)

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