Alte Adresse

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Alte Adresse

hallo, habe heute endlich !!!!!! den OG erreicht der mir auskunft über diesen Titel geben konnte, der 2010 gegen mich erwirkt wurde, er war etwas verstört, ich müsste doch wissen was darin stände, NEIN, ok dann sagte er eine adresse an der ich mich 2008 brav abgemeldet und umgemeldet habe, bei der stadt und bei der Telekom. Darauf wurde er richtig sauer, ich sollte mir sofort nen Anwalt nehmen und wiederspruch einreichen, alles aufschreiben, einen Aktenausdruck in Kopie anfordern, solche fälle sind auch dort bekannt, man hätte mir das konto nicht pfänden dürfen, konnte weder miete bezahlen, nicht einkaufen usw, das ist Menschenunwürdig.ok, diesen beweis brauchte ich, falsche adresse, jetzt kann ein Anwalt damit beauftragt werden.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Korrekt. Ab zum Anwalt und diesen machen lassen. Durch die falsche Zustellung sind die Fristen für Einspruch noch nicht angelaufen. Ob es diese Woche noch was wird, muss man sehen. Aber mittels einstweiliger Verfügung kann er ggf. die Pfändung zeitnah aufheben lassen (Anfang nächster Woche).

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2396 Beiträge, 712x hilfreich)

Wozu einen RA beauftragen? Einspruch ans Mahngericht gegen den VB, Wiedereinsetzung in den alten Stand beantragen und Meldeauskunft mitschicken. Anschließend die Verjährung mitteilen. Fertig

Was heute alles menschenunwürdig sein soll .... kopfschüttel. Fehler passieren und bei Masseninkassos mit hunderttausenden von Fällen erst recht (Soll keine Entschuldigung sein).

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#3
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, natürlich, wo gearbeitet wird passieren fehler, Menschlich ABER das ist reine willkür, und man hat mir keine auskunft geben wollen, fast zwei wochen hänge ich hier ohne plan was die wollen, die pfänden mein konto OHNE vorwarnung,wie nennst du das denn, wenn du nicht mehr einkaufen kannst, keine miete usw zahlen kannst, nur noch ******* schläfst, wenn überhaubt???? und dann geh mal Arbeiten mit soooo einer kopflastigkeit! Thanks Gruß Conny

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#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

solche Fehler sollten nicht passieren! Egal ob Masseninkasso oder nicht. Allein um den enstandenen Schaden ersetzt zu bekommen wirst du kaum ohne Anwalt hinbekommen, außerdem darf der Fehlermacher noch ein klein wenig Lehrgeld bezahlen für das begehen des Fehlers.

Gruß ré

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#5
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

DANKE , :)

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
man hat mir keine auskunft geben wollen

Dass das Inkasso seinen Fehler, den es natürlich gekannt hat, nicht an die große Glocke hängt, ist logisch. Die wollen weder Titel noch sonst etwas verlieren. Die haben das vermutlich aufgekauft und würden kräftig Minus machen, wenn der Fehler rauskommt.
So ein verhalten ist (leider) völlig normal bei Inkassos.

Berichte mal, was der Anwalt gesagt hat und wie es weitergeht und ausgeht.

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von zaratrusta):
Menschlich ABER das ist reine willkür, und man hat mir keine auskunft geben wollen, fast zwei wochen hänge ich hier ohne plan was die wollen, die pfänden mein konto OHNE vorwarnung,wie nennst du das denn, wenn du nicht mehr einkaufen kannst, keine miete usw zahlen kannst, nur noch ******* schläfst, wenn überhaubt?

Nein, ist es nicht. Das Inkasso hat einen Titel, aus dem kann es pfänden lassen. Dazu ist auch keine Vorwarnung nötig. Und dass die nicht großartig darauf reagieren, wenn Du behauptest, von dem Titel nichts zu wissen, ist völlig verständlich - was glaubst Du, wie oft die das zu hören bekommen?

Dass die Auskunft nicht erteilt zügig wird, ist natürlich nicht in Ordnung. Der Fehler liegt hier aber nicht beim Inkasso, sondern beim Mahngericht. Wie gesagt, die hatten einen Titel und - mit gutem Recht - darauf vertraut, dass der gültig ist. Und das werden sie weiterhin tun, bis Ihnen amtlich das Gegenteil mitgeteilt wird.

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#8
 Von 
zaratrusta
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

das Gericht überprüft nicht jeden Fall, info vom OG , versteh ich auch , ich bin jetzt sturrrrrrrrr, hatte diese Firma ( ? ) darauf hingewiesen keine ahnung zu haben worum es sich handelt, ist den schlicht egeal, heute bekomme ich mit der Post eine erneute Zahlungsauffordserung, Raten zahlungsangebot , in höhe von Monatlich 33,81 euro. OOOOOder es würde mir das Konto gepfändet, ( haben die längst getann, zumindest versucht ) und auch vor einer Lohnpfändung schrecken sie nicht zurück ! bin physisch und psychisch gerade so was von unten, ist mir noch nie passiert, aber was rede ich da , beschwere mich lieber nicht, ist ja alles noch im bereich der MENSCHENWÜRDE . War beim Anwalt , und halte euch auf dem laufenden. Danke schön an dieser stelle , und gute Nacht .

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das sind automatisierte Standardbriefchen. Darüber aufzuregen bringt nichts. Schau, dass du den Anwalt mit allem unterstützt und lass ihn seine Arbeit machen, das wird schon. Dass du Rechtsmittel einlegen kannst, ist eindeutig und dann hast du die "Rache", denen hunderte Euros Kosten verursacht zu haben. Die werden also am Ende fluchen, dich jemals belästigt zu haben, siehe das als Genugtuung ;-).

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#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich bin da bei "JogyB". Es ist nicht der Fehler des Inkassodienstleisters, wenn der Titel falsch zugestellt wurde.

MB und VB werden i.d.R. auf Veranlassung des Mahngericht hin (weil es der Gläugiger/Gläubigervertreter so beantragt hat, dass sich das Mahngericht darum kümmert) von der Deutschen Post zugestellt. Und wenn der Postbote nicht willens oder in der Lage ist festzustellen, dass der Name des Empfängers nicht am Briefkasten oder am Klingelschild steht und somit in der Postzustellungsurkunde zu vermerken, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, kann man höchstens der Deutschen Post bzw. dem Postboten einen Vorwurf machen.

Das Mahngericht vertraut auf die "Aussage" des Postboten in der Zustellungsurkunde und erteilt dem Gläubiger(vertreter) daraufhin die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids und wenn das Gericht schon von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgeht, weshalb sollte der Gläubiger(vertreter) dann daran zweifeln? Und für MB und VB existieren jeweils eigene Post-Zustellungsurkunden...

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Es ist nicht der Fehler des Inkassodienstleisters, wenn der Titel falsch zugestellt wurde.

Ändert nichts dran, dass das Inkasso bzw. der Gläubiger auf den Kosten sitzen bleiben. Denn der Schuldner trägt genauso wenig eine Schuld daran.

Ändert nichts daran, dass das Inkasso nach Reklamation des Schuldners entweder die Prüfung unterlassen hat, ob da eine falsche Adresse vorlag oder geprüft hat und dann absichtlich nicht reagiert hat in Hoffnung, es würde irgendwann die Frist ablaufen und der Einspruch dann endgültig unmöglich...

Nachtrag: Und es ist interessant, wenn das Inkasso nicht mal so eine einfache Dienstleistung wie "Adressnormalisierung" erbringt, wie es dann eine volle 1,3 RVG-Gebühr rechtfertigt. Also ist doch hier dann sogar der Beweis erbracht, dass das Inkasso wirklich komplett ungeprüft einfach so ohne reinzuschauen direkt automatisiert Briefe rausschickt und MB/VB beantragt.

-- Editiert von mepeisen am 08.04.2016 09:41

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