Aeton.nl > Mahnung > Inkasso > Anzeige Betrug

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zero!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aeton.nl > Mahnung > Inkasso > Anzeige Betrug

Hallo,

ich habe ein etwas kleineres Problem, mit den obengenannten Provider für Usenetzugänge.

Vor ca. 2 1/2 jahren habe ich bei diesem Anbieter ein Volumenangebot bestellt, welches mir für den Zeitraum von 1 Monat 10GB Usenettraffic zur verfügung stellte.

Da ich diesen aber nicht sehr intensiv benutzte vergas ich den Account und im nächsten Monat stellte ich fest das versucht wurde wieder von meinem Konto abzubuchen, leider ging das zur damaligen zeit mangels Deckung des Kontos/Überschneidung mit einigen anderen Sachen daneben.

Was mich eigentlich nicht sehr beunruhigte, der Zugang wurde 2 tage später gesperrt das es auf Vorrauszahlung war konnte ich den folgenden Monat nicht nutzen. Da ich schon einige Erfahrungen mit solchen "vorrausbezahlten" Dienstleistern habe und es bisher in solch einer Situation zu einer Abschaltung des Zugangs kam aber zu keiner Mahnung oder sonstigen, dachte ich mir auch bei der ersten Email die nur besagte das ein Fehler bei der Buchung aufgetreten sei und der Account bis zum Zahlunsgeingang gesperrt bleibe.
Dachte ich mir wenn ich den jetzt nicht mehr nutzen will brauch ich ja eigentlich nichts weiter unternehmen.

Im folgenden Monat wurde aber wieder abgebucht, diesmal ohne Überschneidung und ohne Rückbuchung, als nach 3 Tagen dann der Zugang immer noch nicht frei war schrieb ich eine freundliche Mail an den Support ob sie mir den zugang wenn Sie das Geld nun schon abgebucht haben denn freischalten könnten.
Darauf hin beriefen sie sich auf die ungezahlte Rechnung aus dem Vormonat. Und würden den Zugang wieder freischalten sobald der fehlende Betrag überweisen wurde.
Daraufhin wies ich sie darauf hin das es ja eine Vorkasseleistung sei und ich den letzten Monat gar nicht nutzen konnte! Darauf kam dann eine sehr unfreundliche Mail das dies bei denen so wäre und Sie den Account nicht wieder freischalten würden solange wie Sie das Geld nicht bekommen.

Also kündigte ich sofort per Mail den Account zum Nächstmöglichen Termin (3 Tage Ende des Abrechnungszeitraumes laut AGB).
Dieser Kündigung wurde widersprochen mit der Begründung der Account könne nicht gekündigt werden solange Zahlungen ausstehen.
Darauf hin entzog ich dieser Firma die Einzugermächtigung und wies sie darauf hin das ich meine Kündigung als Rechtsgültig ansehe das soetwas nicht in den AGBs stehe.

Der überaus freundliche Support meinte dann das ich alles weitere mit dem Inkassobüro reglen sollte, Sie hätten damit jetzt nichts mehr zu tun.
Wenig später, ich glaube es waren 3 Tage, kam eine Email von einem Inkassobüro welche die Summe XX,XX einforderte wovon ca 50€ Inkasso Gebühren waren.

Ich schilderte dem Inkassobüro mein Problem und sendete Ihnen den Mailverkehr mit dem "freundlichen" Support. Daraufhin war friede und es kamen auch keine Rechnungen mehr oder Mahnungen.

Bis gestern! Und zwar wieder persönlich von aeton.nl mit der Androhung wenn nicht innerhalb von 14 Tagen den Betrag von 45,xx€ bezahle würden Sie Strafanzeige beid er Polizei stellen wegen Betruges.
Den genauen Wortlaut hab ich jetzt gerade nicht zur Hand könnte ich aber heute Abend noch nachreichen.

Da ich sehr akribisch jede mail aufhebe steht mir noch der komplette Mailverkehr von 2007 zur Verfügung, sonst hätte ich mich wahrscheinlich gar nicht mehr erinnert das ich mit dieser Firma überhaupt einmal einen Vertrag hatte.

Ich wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.
MfG M.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Von der inflationär von fragwürdigen Anbietern genutzen Drohung der Strafanzeige, würde ich mich nicht beeindrucken lassen. Dieses dient i.d.R. nur der Drohung, da sich der unwissende Verbraucher von sowas beeindrucken lässt.
Auch kann ich in deinem Fall nicht im geringsten einen Betrugsdelikt deinerseits erkennen.
Es gilt hier einfach nur zu prüfen, in wie weit welche Forderungen berechtigt wären. Dieses kann ich jetzt nicht genau aus deinem Text entnehmen. Sollten davon auszugehen sein, dass die Forderungen unbegründet sind, sollte man dieses einmal widerrufen und sich dann auch nicht von weiteren Drohungen beeindrucken lassen.
Im Zweifel würde ich mir Beratung, zB bei der Verbraucherzentrale, holen.


-- Editiert am 29.09.2009 17:11

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das mit der Anzeige sehe ich ähnlich wie seba79
ICH würde die unstrittige Hauptforderung plus 5 für die Rücklastschriftgebühr unangekündigt und zweckgebunden auf das altbekannte Konto überweisen (also nicht aufs Inkassokonto)
Im Überweisungsträger im Verwendungszweck : Nur HF plus 5 € Gebühren

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zero!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, meiner Meinung nach ist die Hauptforderung schon bezahlt, da ich ja einen Monat diesen Dienst nicht nutzen konnte und den Folgemonat auch nicht und die Gebühren sind für diesen sind ja ordnungsgemäss abgegangen. also hab ich ja 1 mal bezahlt für 2 Monate nichtnutzung.

Im Prinzip geh ich immer vom schlimmsten aus, was wäre die richtige Verhaltensweise wenn es zur Anzeige kommt?

MfG M.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Die Anzeige ist hier wohl nur eine leere Drohung.
Denn eine Strafanzeige wegen Betruges setzt ja den Vorsatz voraus.
Hier ist aber ein Monatsbeitrag strittig. Der Gegenseite kann den Vorsatz wohl kaum beweisen.

ABER:
der fehlende Betrag ist hier fällig. Denn Sie sind hier im Verzug. Ihre Argumentation ist in soweit falsch, da der Beitrag monatlich fällig wird unabhängig ob Volumen genutzt wird oder nicht. Sprich mit dem neuen Beitrag ist das alte Volumen verfallen. Dass der Account gesperrt wurde und Sie deswegen das Volumen nicht nutzen konnten, ist ja Ihr Verschulden.

Die Kündigung kann das unternehmen allerdings wegen Zahlungsverzug nicht verweigern.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zero
Ich würde zahlen wie von mir empfohlen
Dann ist die Sache vom Tisch und Du sparst die Inkassogebühren.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

im Falle einer Anzeige: Sachverhalt erläutern wie hier und dann abwarten. Selbst wenn es Betrug wäre, würde es wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Gruß vom mümmel

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