Abtretung von Verjährten Forderung

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bgoekhan2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung von Verjährten Forderung

Sehr geehrte Damen Und Herren,

Letztes Jahr im Februar wurde mir ein Mahnbescheid zugesendet wo es um eine Verjährte und nicht Titulierte Forderung geht.
Habe dem Mahnbescheid sofort Widersprochen und der Gegenseite die Einrede der Verhährung ausgesprochen.
Jetzt Ein Jahr später kam die Aufforderung ich solle Zahlen oder es wird das Klageverfahren eingeleitet.
Neu ist übrigens das dass Inkassounternehmen die verjährte Forderung trotz Widerspruch und Einrede der Verjährung aufgekauft hat nachdem die Verjährung Meinerseits ausgesprochen wurde.

Habe jetzt mich auf paragraf 410 BGB berufen und die Forderung mangels Abtretungsurkunde und Wegen Verjährung nach Paragraf 214 BGB Absatz1 der Forderung unter Verweis auf mein Schreiben vom 15.02.2017 zurückgewiesen.

Die Frage ist wie ich mich verhalten soll,
Ob die Forderung berechtigt ist wurde meinerseits nicht überprüft und von Gegenseite mir auch keine Unterlagen zugesendet da durch die Verjährung düse Frage obsolet ist.

Im Mahnbescheid war die Forderung definitiv nicht abgetreten, dies steht sonst im Mahnbescheid mit einem satz wir die Forderung ist auf xxx übergegangen.
Habe den Mahnbescheid nochmals gründlich überprüft.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von bgoekhan2 am 22.01.2018 15:26

-- Editiert von bgoekhan2 am 22.01.2018 15:27

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von bgoekhan2):
Die Frage ist wie ich mich verhalten soll,


Erstmal würd ich mich gar nicht mehr weiter verhalten. Die Unterlagen abheften und behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es denn einfach nur ein "Die ist nicht verjährt" oder gab es auch irgendeinen Hauch einer Begründung durch das Inkassobüro?

Wenn das Inkassobüro so blöd ist, eine verjährte Forderung zu kaufen, trotzdem du Einrede der Verjährung erhoben hast, ist es halt einfach nur bescheuert. Oder begeht kaufmännisches Harakiri. Dein Problem ist das jedenfalls nicht :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bgoekhan2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab nach der Einrede der Verjährung gar keine Reaktion bis jetzt, wo der oben benannte Brief beschrieben wird.
Der Rechtsgültig zugestellte Brief mit der Einrede der Verjährung wurde schlichtweg 11 Monate lang ignoriert.

Zitat (von mepeisen):
Gab es denn einfach nur ein "Die ist nicht verjährt" oder gab es auch irgendeinen Hauch einer Begründung durch das Inkassobüro?

Wenn das Inkassobüro so blöd ist, eine verjährte Forderung zu kaufen, trotzdem du Einrede der Verjährung erhoben hast, ist es halt einfach nur bescheuert. Oder begeht kaufmännisches Harakiri. Dein Problem ist das jedenfalls nicht :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es keine Begründung gab, zuckt man halt mit den Schultern.

Man kann natürlich auch selbst den Showdown suchen und das Mahngericht anschreiben. Den Brief des Inkassos dazu legen und schreiben, dass es bitte den Fall an das Prozessgericht abgeben soll und dieses dem Inkasso eine Frist für die Klagebegründung stellen soll. Offenkundig will das Inkasso ja klagen.

Das mit der Verjährung würde ich da noch nicht erwähnen. Damit könnte man das Inkasso auf einem völlig falschen Fuß erwischen.

Oder man tut einfach nichts und wartet, ob die ihre alberne Drohung jemals umsetzen.

Sollte das Inkasso dann vor Gericht begründen, warum es nicht verjährt ist, setzt man sich mit der Begründung auseinander.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen