Abgabe EV, aber ich bin nicht da!!!

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe EV, aber ich bin nicht da!!!

Ich hab Post von OGVin erhalten. Meine Schulden bei der PKV belaufen sich auf 1020,85€.

Ich soll die Summe binnen 2 Wochen vollständig bezahlen, andernfalls soll ich EV abgeben (derzeit nicht möglich weil ich in Reha bin), andernfalls will die OGVin mich verhaften lassen.

Nun zum Problem 1: ich bekomme derzeit ALG 1 (zirka 13,50€ täglich) und kann nur 50€ im Monat abdrücken, OGV möchte max 6 Raten zu je 160€.
Sogar bei Hartz 4 hätte ich mehr Kohle. Die blo*de Ku* (OGVin) wird sich auf nur 50€ mtl Ratenzahlung nicht einlassen (da sie das in der Vergangenheit auch nie getan hat).

Nun zum Problem 2: ich bin in Reha (stationär) und kann den Termin zur Abgabe der EV leider nicht wahrnehmen.

- Kann die OGVin eine Kontopfändung über mein ALG1 über 405€ im Monat?
- Ich kann nicht zu dem Termin um EV abzugeben weil ich noch 5 Monate in Reha bin. Wie geht es weiter?


P.S. ich hasse diese Gerichtsvollzieherin. Vor ein paar Jahren hat sie mir 2 Computermonitore gepfändet und für je 20€ verramscht. Davon wurden die Kosten der Versteigerung abgezogen. Kein GV im Bundesgebiet ist so knallhart wie die meine OGV.
Einfach mal anrufen ist nicht. Ich bitte um ne Rechtsauskunft.

-- Editiert von fluffi84 am 23.10.2018 21:24

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal das Schreiben von der OGVin

https://picload.org/view/dcadciaa/bb3bf34c-7520-4d75-9c53-06f708.jpg.html

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fluffi84):
Die blo*de Ku* (OGVin) wird sich auf nur 50€ mtl Ratenzahlung nicht einlassen (da sie das in der Vergangenheit auch nie getan hat).

Dann bekommt sie halt nichts.

Naja, kommt halt darauf an was in der Wohnung ist. Da kann sie sich durchaus bedienen.
Und an den anderen Konten die man so hat kann sie sich auch bedienen.



Zitat (von fluffi84):
Kann die OGVin eine Kontopfändung über mein ALG1 über 405€ im Monat?

Die kann alles an verwertbarem Vermögen pfänden.



Zitat (von fluffi84):
Ich bitte um ne Rechtsauskunft.

Hier gibt nur Meinungen. Rechtsauskunft gibts hier: https://frag-einen-anwalt.de



Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann man abwenden, wenn man glaubwürdig nachweisen kann, dass man die Forderung innerhalb der nächsten sechs Monate begleichen kann (§ 900 III ZPO ).


Die andere Möglichkeit ist, das man auf seine Verhinderung hinweist und entsprechende Nachweise (Attest etc.) beifügt.
Nur wird das keine 5 Monate halten, da man in der Reha ja in der Regel auch mal "Urlaub" bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du hast Schulden bei einer privaten Krankenversicherung bei diesen Einkünften? Wie geht das denn?

Mit Deiner Haltung zur OGVin kann ich im Übrigen verstehen, warum Sie Dir nicht entgegenkommt. Freundlichkeit hilft in allen Lebenslagen - und momentan ist sie halt am deutlich längeren Hebel.

Eine EV wegen 1000 EUR finde ich gelinde gesagt absurd; aber wo nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen. Hast Du keine Verwandten/Bekannten, die Dir aus dieser Situation raushelfen? Mit denen kannst Du ja immer noch eine 50-EUR-Abstotterung vereinbaren.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist, wie es ist. Vermögensauskunft abgeben und auf die Gesundung konzentrieren. Lasse dir von einem behandelnden Arzt ein Attest geben, dass du wegen stationärer Behandlung den Termin nicht wahrnehmen kannst, noch voraussichtlich die nächsten 5 Monate stationär behandelt wirst und bitte (höflich sein) darum, dass die GV dort in der Reha-Klinik vorbei kommt und dort die EV abnimmt.

Wenn die OGV sich weigert, legst du eine sogenannte "Vollstreckungserinnerung" ein. Das ist so etwas wie eine Beschwerde.

Klar darfst du den Termin nicht versäumen, aber eine stationäre Behandlung ist ein ausreichender Grund, dass du entschuldigt werden kannst. Wenn die OGV das nicht einsieht, wird ihr das ein dort ansässiger Richter erklären.

Hinsichtlich des Kontos: Wandele es in ein P-Konto um. Dazu kurz mit deiner Bank sprechen. Manchmal geht das formlos bzw. die können dir ggf. ja einen Antrag zusenden. Verbrauche das Geld bis Monatsende, ansparen auf P-Konto funktioniert nicht.

Man kann sich um die Schulden kümmern, wenn man Geld übrig hat. Theoretisch kannst du auch am Monatsende einfach das Geld, was du nicht verbraucht hast übrig lassen bzw. die Bank anweisen, es dann an den Gläubiger auszukehren und so die Schulden abzustottern. Wenn es dann bezahlt ist, auch wenn es länger dauert, den entwerteten Titel im Original aushändigen lassen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
dass die GV dort in der Reha-Klinik vorbei kommt und dort die EV abnimmt.

Das funktioniert aber nur, wenn die Klinik im Bezirk der OGV liegt?
Ansonsten müsste sie den zuständigen GV-Kollegen informieren, das er den Job macht.



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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann muss sie das wohl tun, ja. Nicht das Problem des Schuldners. Er ist da, wo er ist und kann auch bei stationärer Behandlung nicht einfach mal so verschwinden. Alternativ wird der Temin halt ein halbes Jahr aufgeschoben.

-- Editiert von mepeisen am 24.10.2018 17:20

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#7
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten.
Der Gläubiger lässt sich auf eine Ratenzahlung i.H.v. monatlich 100€ ein. Muss die OGV das akzeptieren (weil das für die OGV zu elf Monate Buchungsaufwand führt)
... oder kann die OGV die Ratenzahlung ablehnen??


Wie weise ich glaubhaft nach, dass ich zuverlässig monatlich 100€ (ein Viertel meiner Einkünfte) über den elf monatigen Tilgungszeitraum zahlen werde?

Für die Kritiker unter euch: Ich bin auf stationärer Reha und deshalb sind meine Ausgaben reduziert und kann von Existenzminimum 400€ ein Viertel abdrücken!



Zitat:
Du hast Schulden bei einer privaten Krankenversicherung bei diesen Einkünften? Wie geht das denn?

Altlasten! Einkünfte gering, siehe oben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fluffi84):
Der Gläubiger lässt sich auf eine Ratenzahlung i.H.v. monatlich 100€ ein.

Gute Nachricht



Zitat (von fluffi84):
Muss die OGV das akzeptieren (weil das für die OGV zu elf Monate Buchungsaufwand führt)

Wenn der Gläubiger diese Anweisung gibt, dann hat der GV das so zu akzeptieren.
Oder als Alternative: man zahlt die Raten an den Gläubiger direkt und dieser stellt das Pfändungsverfahren auf ruhend.



Zitat (von fluffi84):
Wie weise ich glaubhaft nach, dass ich zuverlässig monatlich 100€ (ein Viertel meiner Einkünfte) über den elf monatigen Tilgungszeitraum zahlen werde?

Verstehe die Frage nicht, den Gläubiger hat man doch schon überzeugt?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fluffi84):
Sogar bei Hartz 4 hätte ich mehr Kohle.


Dafür gibts Aufstockungen. Von wem auch immer, also Antrag stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe die OGVin telefonisch kontaktiert und um Ratenzahlung gebeten, sowie dies auch vom Gläubiger zu monatlichen Raten je 100€ genehmigt wurde.

Die OGVin möchte, bzw. zwingt mich, zum persönlichen Erscheinen.

IN 2 TAGEN SOLL DER TERMIN STATTFINDEN.

Ich kann den persönlichen Termin im Büro der OGVin jedoch NICHT annehmen. Von der Reha-Einrichtung bekomme ich lediglich eine Bescheinigung über meinen Aufenthalt aus dem nicht hervorgeht, dass ich außer Haus kann.

Nun ist mein persönliches Erscheinen unnötig, da ich 100€ monatlich überweisen werde.
Weiterhin kann ich nicht zu 100% garantieren und nachweisen, dass ich jeden Monat auch wirklich 100€ zahle.


Bedeutet letztendlich: OGVin wird mit Sicherheit Haftbefehl erlassen und mich in Erzwingungshaft stecken. Schließlich tickt die OGVin nicht so menschlich wie ihre Kollegen. Siehe Ereignisse oben.

Wie kann ich ich, sobald ich in Erzwingungshaft bin, die EV / Vermögensauskunft abgeben... schließlich habe ich in Haft nicht die erforderlichen Unterlagen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate etc) zur Hand.

Die OGVin verlangt mit Abgabe der Vermögensauskunft zahlreiche Unterlagen, diese werde ich in Haft nicht haben können.

Wie geht es weiter??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fluffi84):
Wie geht es weiter??


Hat man, außer nach einer Ratenzahlung zu fragen, der GV auch mitgeteilt und nachgewiesen, dass man sich STATIONÄR in einer Rehaeinrichtung befindet?

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#12
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Hat man, außer nach einer Ratenzahlung zu fragen, der GV auch mitgeteilt und nachgewiesen, dass man sich STATIONÄR in einer Rehaeinrichtung befindet?


Ja, ein Fax mit nachfolgenden Inhalten wurde an Sie gesendet.
- Aufenthaltsbestätigung
- Bitte um Rückstellung um 5 Monate
- Ersatzweise die Bitte um Ratenzahlung ohne Notwendigkeit meines persönlichen Erscheinens
- Ersatzweise die Abnahme der EV / Vermögensauskunft bei mir vor Ort in der Reha-Einrichtung durch einen Orts-zuständigen GV-Kollegen

Nun wird voraussichtlich jede meiner Handlungen gegen mich verwendet.

Die OGVin kennt nun meinen aktuellen Aufenthaltsort und ich muss mich auf meine baldige Verhaftung einstellen, die Erzwingungshaft.

Sehr unwahrscheinlich erscheint mir, dass sie sich auf eine Rückstellung um 5 Monate einlässt; schließlich war sie auch nicht bereit einzuwilligen, in die „monatlich 100€ Ratenzahlung" ohne meinem persönlichen erscheinen. Ohne mein persönliches Erscheinen stellt sich die OGVin stur.

Schade, dass einige Menschen so viel Macht haben und diese missbrauchen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lies dir noch mal meinen Beitrag #4 durch, zweiten und dritten Absatz.

Wenn es eine wirksame Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger gibt, fällt der Grund der Vermögensauskunft weg und dann musst du sie auch nicht mehr abgeben. Du hast also nunmehr zwei triftige Gründe, warum die Handlungen der GV so nicht in Ordnung sind.

Achja: Bezahle nun stur die vereinbarten Raten.

-- Editiert von mepeisen am 13.11.2018 15:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Lies dir noch mal meinen Beitrag #4 durch, zweiten und dritten Absatz.

Unbedingt.


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