2.Schreiben: Forderung der Inkassokosten

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Troppens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
2.Schreiben: Forderung der Inkassokosten

Guten Tag,

vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben eines Inkassounternehmens, um Forderungen eines Call-by-call Anbieters zu begleichen. Das Inkassounternehmen stellte zuzüglich zu den berechtigten Forderungen in Höhe von €24,81 Mahngebühren (€3,--) und Inkassokosten (€16,18) in Rechnung.

Die berechtigten Forderung habe ich selbstverständlich überwiesen; die Zahlung der restlichen €19,18 habe ich abgelehnt.

Im fraglichen Zeitraum, gab es Probleme mit der Abrechnung durch die Telekom, sodass die Gebühren für den Call-by-call Anbieter nicht über die Telekom beglichen wurden. Allerdings habe ich seitdem von dem Call-by-call-Unternehmen nichts gehört. Bei mir ist weder eine Zahlungsaufforderungen, eine Mahnung oder etwas ähnliches eingegangen. Ich finde deshalb die Vorgehensweise, direkt ein Inkassounternehmen zu beauftragen sehr fragwürdig, um nicht zu sagen unverschämt, sodass ich eine Zahlung der Mahngebühren und der Inkassokosten ablehne. Dies habe ich auch den beiden Unternehmen mitgeteilt.

Gestern habe ich nun ein Schreiben des Inkassounternehmens erhalten, mit der Aufforderungen den Restbetrag (also die Mahngebühren und die Inkassokosten) zu begleichen.

Wie soll ich mich verhalten?

Danke und viele Grüße,
Ulf Troppens.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
miggel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde die geforderten Kosten an deiner Stelle nicht zahlen.

Ich bin bei einem größeren regionalen Energieversorger beschäftigt, und ein großer Teil meiner Arbeit ist die Forderungsverfolgung, d.h. ich erledige die debitorische Bearbeitung (Mahnen, Androhung gerichtliche Beitreibung etc.) bis zur Abgabe an unsere Rechtsabteilung.

Vor dem Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens müssen bei uns so gut wie alle angefallenen Kosten storniert werden. Dies wird mit der Aussage begründet, dass Kosten vor Gericht nicht eingeklagt werden können.

Ich bin mir nicht sicher ob die aktuelle Rechtssprechung tatsächlich so aussieht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass ein Unternehmen lediglich wegen Mahn-/Inkassokosten ein Mahnverfahren einleitet wenn die eigentliche Hauptforderung schon beglichen worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn du in Verzug warst, hast du die Inkassokosten zu bezahlen. Mit welchem Recht willst du den vertragstreu leistenden Gläubiger auf diesen Kosten sitzen lassen?

Der Gesetzgeber hat bewußt, die Inkasso-Unternehmen den Rechtsanwälten zur Seite gestellt. Der Gläubiger hat die freie Auswahl zwischen diesen beiden Beitreibungsmöglichkeiten. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt sind die Kosten eines IKU "minderwertiger", als die eines RA.

-----------------
"Joh. 19, 22"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Troppens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja, ich war im Verzug. Allerdings war dies keine böse Absicht, ich habe nicht bemerkt, dass die Telekom bei Mahnungen nur die eigenen Gebühren, aber nicht die der Call-by-call-Anbieter anmahnt.

Ich würde erwarten, von dem Telekommunikationsunternehmen erst einmal ein Mahnung oder eine Zahlungserinnerung zu bekommen, bevor ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Ich würde es auch noch einsehen, die Kosten für ein solches Schreiben in Rechnung gestellt zu bekommen, sagen wir mal € 1,-- für Porto, Papier, etc.

Das Inkassounternehmen fordert allerdings € 3,-- Mahngebühren und € 16,18 Inkassokosten. Ich finde, dass dieser Betrag für eine einziges machinell erstelltes Schreiben unangemessen hoch ist.

Für weitere Kommentare hierzu wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,
Ulf Troppens.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen