Hallo ihr da draußen!
Ich bin am verzweifeln.Meine 13 Jährige Tochter hat mir eine schöne Rechnung beschert,indem sie bei diesen Hotlines angerufen hat.Hat gerade eine sehr schwierige Phase. Nachdem ich das bemerkt habe ,habe ich sämtliche Rufnummern gesperrt .Nun ist die Frage wer kommt dafür auf? Es ist schon erstaunlich das keiner am anderen Ende der Leitung gemerkt hat das sie ein Mädchen am Telefon haben .Man hätte doch merken müssen das da was nicht stimmt.Bei einem Jungen hätte ich ja noch verstanden das man sich so rausreden kann " können wir ja nicht wissen das der noch minderjährig ist" aber bei einem Mädchen? Das nenne ich mal abzocke.Hab ich ne Chance aus der Nummer irgendwie wieder rauszukommen oder muss ich zählen? Viele Grüße!
13 Jährige ruft bei Sexhotline an
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatBei einem Jungen hätte ich ja noch verstanden das man sich so rausreden kann " können wir ja nicht wissen das der noch minderjährig ist" aber bei einem Mädchen? :
Die Argumentation erschließt sich mir jetzt überhaupt nicht. Oder glaubst du nur Jungen hätten Sex?
Nach kurzer Recherche finden sich mehr für den Anschlussinhaber nicht günstige Amtsgerichtsurteile als welche für diesen. Je nach Summe wird es sich nicht lohnen dagegen vorzugehen, sondern eher der Tochter das Taschengeld zu kürzen.
Anders kann es aussehen, wenn über die Nummer weitergehende Zahlungsdienste erbracht werden (BGH Urteil vom 6. 4. 2017 – III ZR 368/16
).
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Als wäre es typisch das da ständig Mädchen anrufen!Zitat:ZitatBei einem Jungen hätte ich ja noch verstanden das man sich so rausreden kann " können wir ja nicht wissen das der noch minderjährig ist" aber bei einem Mädchen? :
Die Argumentation erschließt sich mir jetzt überhaupt nicht. Oder glaubst du nur Jungen hätten Sex?
Leider steht da auch noch ein Abo auf der Rechnung, wie komm ich da denn wieder raus?ZitatNach kurzer Recherche finden sich mehr für den Anschlussinhaber nicht günstige Amtsgerichtsurteile als welche für diesen. Je nach Summe wird es sich nicht lohnen dagegen vorzugehen, sondern eher der Tochter das Taschengeld zu kürzen. :
Anders kann es aussehen, wenn über die Nummer weitergehende Zahlungsdienste erbracht werden (BGH Urteil vom 6. 4. 2017 – III ZR 368/16 ).
Leider steht da auch noch ein Abo auf der Rechnung, wie komm ich da denn wieder raus?ZitatNach kurzer Recherche finden sich mehr für den Anschlussinhaber nicht günstige Amtsgerichtsurteile als welche für diesen. Je nach Summe wird es sich nicht lohnen dagegen vorzugehen, sondern eher der Tochter das Taschengeld zu kürzen. :
Anders kann es aussehen, wenn über die Nummer weitergehende Zahlungsdienste erbracht werden (BGH Urteil vom 6. 4. 2017 – III ZR 368/16 ).
Abos kündigt man tunlichst. Auf der Rechnung steht der Anbieter, dorthin schickt man die schriftliche Kündigung als Einschreiben (Einwurf), lassen Sie vorher eine unbeteiligte dritte Person Kenntnis vom Inhalt nehmen.
ZitatAls wäre es typisch das da ständig Mädchen anrufen! :
Das ist ja wohl Quatsch, echt. Mit solchen Argumenten kommen Sie gerade mal 0,0 Meter weit.
Es gibt auch Sex Hotlines für Homosexuelle. Von dem her.
Da deine Tochter erst 13 Jahre alt ist, müsste der Vertrag anfechtbar sein und sie hat wohl über die Taschengeld Klausel Geld dafür ausgegeben oder nicht?
Mal unabhängig davon: Sie hat es zugegeben? Sicher, dass es wirklich von eurem Anschluss war (Einzelverbindungsnachweis...)? Die Forderung kommt als Drittanbieter über den Telefonanbieter und nicht separat per Brief?
Gerade bei so Sachen laufen auch einige unseriöse Schafe durch die Gegend, die frei erfundene Forderungen stellen und damit rechnen, dass viele aus Scham, Angst oder Peinlichkeit am Ende zahlen.
Hallo,
Wie viele hast du denn gefunden?Zitat:Nach kurzer Recherche finden sich mehr für den Anschlussinhaber nicht günstige Amtsgerichtsurteile als welche für diesen.
Wohlgemerkt nicht dafür, dass der Anschlußinhaber haftet (etwa für Downloads), sondern dafür dass ein Richter ein schwebend unwirksames Geschäft abgenickt hat?
Das einzige Problem ist glaubwürdig darzulegen, dass die Tochter wirklich die Anruferin war. Dazu könnte der Anbieter aber vielleicht mal seine Prüfungen offenlegen müssen.
Und wenn die Inhalte gar erst ab 18 sind (?*) dürfte er da größere Unannehmlichkeiten bekommen.
*gibt es eigentlich Tonaufnahmen ab 18, oder geht das nur mit Bild?
Ich würde die entsprechenden Kosten nicht zahlen (bzw. sie zurückholen, falls es über die Telefonrechnung lief), und dem Anbieter nur mitteilen, dass es sich bei der Anruferin um ein 13-jähriges Mädchen gehandelt hat.
Ich möchte fast wetten das da nichts mehr kommt.
Und natürlich das Abo widerrufen - nur zur Sicherheit.
Stefan
Das Abo wird man anfechten können und nicht zahlen brauchen.
Bzgl. reinen Telefonkosten und
ZitatWie viele hast du denn gefunden? :
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1736
https://www.ra-kotz.de/telefonsex9.htm
https://www.ra-kotz.de/telefonsex13.htm
Im genannten BGH-Urteil steht auch nichts anderes. Die vom Kind geführten Gespräche sind dem Anschlussinhaber zuzurechnen. Unterschied hier war, dass Zusatzdienste über die Telefonrechnung gezahlt wurden. Das ist anfechtbar. Man wird sich also die Rechnung anschauen müssen, was genau da berechnet wird.
Die Rechnung kam von meinem Telefonanbieter.ZitatMal unabhängig davon: Sie hat es zugegeben? Sicher, dass es wirklich von eurem Anschluss war (Einzelverbindungsnachweis...)? Die Forderung kommt als Drittanbieter über den Telefonanbieter und nicht separat per Brief? :
Gerade bei so Sachen laufen auch einige unseriöse Schafe durch die Gegend, die frei erfundene Forderungen stellen und damit rechnen, dass viele aus Scham, Angst oder Peinlichkeit am Ende zahlen.
Genau das ist das Problem, es glaubt einem niemand.Sie hat es ja zugegeben, bzw ich hab es mit dem Telefon in der Hand ja erwischt. Ich habe gestern erstmal, so wie empfohlen, das Abo gekündigt und Widerspruch gegen die Rechnung per Einschreiben eingelegt.Ich hoffe das meine Drohung mit einem Rechtsanwalt dagegen vorzugehen Wirkung Zeit.Sie ist 13,und damit eingeschränkt Geschäftsfähig.Auch diese Agumente, die ich von meinen Telefonanbieter zuhören bekommen habe,das ich meine Aufssichtspflicht verletzt habe weil ich die Nummern nicht vorher nicht gesperrt habe finde ich einfach nur lächerlich. Dies wurde mir als stumme Zustimmung für diese Telefonate ausgelegt.So ein "Service" unterliegt doch dem Jugendschutzgesetz und muss doch geprüft werden oder liege ich da falsch? Viele GrüßeZitatHallo, :
Wie viele hast du denn gefunden?Zitat:Nach kurzer Recherche finden sich mehr für den Anschlussinhaber nicht günstige Amtsgerichtsurteile als welche für diesen.
Wohlgemerkt nicht dafür, dass der Anschlußinhaber haftet (etwa für Downloads), sondern dafür dass ein Richter ein schwebend unwirksames Geschäft abgenickt hat?
Das einzige Problem ist glaubwürdig darzulegen, dass die Tochter wirklich die Anruferin war. Dazu könnte der Anbieter aber vielleicht mal seine Prüfungen offenlegen müssen.
Und wenn die Inhalte gar erst ab 18 sind (?*) dürfte er da größere Unannehmlichkeiten bekommen.
*gibt es eigentlich Tonaufnahmen ab 18, oder geht das nur mit Bild?
Ich würde die entsprechenden Kosten nicht zahlen (bzw. sie zurückholen, falls es über die Telefonrechnung lief), und dem Anbieter nur mitteilen, dass es sich bei der Anruferin um ein 13-jähriges Mädchen gehandelt hat.
Ich möchte fast wetten das da nichts mehr kommt.
Und natürlich das Abo widerrufen - nur zur Sicherheit.
Stefan
ZitatAuch diese Agumente, die ich von meinen Telefonanbieter zuhören bekommen habe,das ich meine Aufssichtspflicht verletzt habe weil ich die Nummern nicht vorher nicht gesperrt habe finde ich einfach nur lächerlich. :
Alle oben aufgeführten Gerichtsurteile sehen das aber so. Insofern wird der Anbieter sich von deinem Schreiben vermutlich nicht sehr beeindruckt zeigen.
ZitatSie ist 13,und damit eingeschränkt Geschäftsfähig. :
Richtig. Daher ist es deine Sache, wenn du ihr uneingeschränkt Zugang zum Telefon gibst. Du musst den Telefonanbieter bezahlen und kannst dir das Geld nicht von deiner Tochter wieder holen.
Mehrere Dinge: Das mit dem Jugendschutz ist durchaus eine relativ unbequeme Frage, auch wenn die Gerichte das sehr unterschiedlich sehen. Da trifft man oft auf eine Achillesferse. Eine zweite Frage ist, ob die Kosten wirklich auch so angekündigt waren (per kostenloser Bandansage). Da könnte man in aller Sachlichkeit mal die Tochter befragen. Denn oft genug schummeln die Anbieter da. Insbesondere durch Tricks wie dass man erst eine eins drücken muss und dann Minuten später die vernuschelte Ansage bekommt, man habe ein Abo abgeschlossen.
Gut möglich, dass man mit exakt diesen Argumenten auch sehr gut landet. Denn dieses Abo riecht für mich stark nach einem alles andere als seriösen Anbieter.
Wie hier schon steht, musst du ganz klar Drittanbieterkosten von den reinen Telenkosten trennen. Den Drittanbieterkosten und irgendwelchen Abogebühren kannst und solltest du auf jeden Fall widersprechen. Der Anbieter wird meiner Meinung nach 0 Chance haben, nachzuweisen, dass er einen wirksamen vertrag mit deiner Tochter abschloss. Und genausowenig kann er nachweiusen, dass es ein Erwachsener war, wird man ja bei Vorlage des Gesprächsmittschnitts (sofern es den gibt) merken, wer es war.
Die reinen Telefongebühren (Verbindung 0190) sind also wie hoch? Die Drittanbieterkosten sind wie hoch?
Bei den Telefongebühren ist es in der Tat so, dass du haftest. Wenn du dein Telefon nicht schützt, ist das dein persönliches Pech. Dieses Sperren von kostenpflichtigen Nummernkreisen ist wirklich etwas, was du vornehmen musst. Etwas anderes würde nur gelten, wären das versteckte Kosten gewesen (festnetznummern, die unbemerkt an kostenpflichtige weiterleiten usw.)
Daher könnte auch ein Checken der Anrufliste mal hilfreich sein, also zur Frage, was genau da eigentlich angerufen wurde.
-- Editiert von mepeisen am 18.07.2018 19:47
Sie sollten der lieben Kleinen auch beim Handy die Drittanbieter sperren lassen, sonst ist in Kürze der nächste Thread mit "Unglaublich hohe Handyrechnung" im Forum.
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