Kostenvoranschlag Sanierung Eigentumswohnung

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)
Kostenvoranschlag Sanierung Eigentumswohnung

Guten morgen,
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft die zur Zeit vom Verkäufer saniert wird.
Eine Türkische Firma hat alle Arbeiten übernommen.
Nun fragten wir an,ob ein leerer Kamin nicht beseitigt werden könnte.Der Bauleiter rief den Verkäufer an und der gab sein Einverständnis.
Es ging schnell und der Kamin war weg.
Eine Woche später bekamen wir einen Kostenvoranschlag über 1000€ für den Kamin!!!!
Müssen wir das bezahlen?
Hätten wir vorher gewußt,das wir das bezahlen müßten,hätten wir den Kamin selber entsorgt.
Genauso ist es uns bei den Putzarbeiten gegangen.
Wir wußten garnicht,das Putzarbeiten gemacht werden.Bekommen aber einen Kostenvoranschlag über 2000€!!!Der kam natürlich auch,nachdem der Putz fertig war.Der Verkäufer sagte,das die Firma behauptet,wir hätten das in Auftrag gegeben.Stimmt natürlich nicht.
Die Arbeiten gehen nicht voran und der Einzugstermin soll der 1.11. sein.Das ist unmöglich!!
Auch mit dieser türkischen Firma sind wir nicht einverstanden,da alles,wirklich alles leihenhaft ausgeführt wird.
Können wir vom Verkäufer verlangen,das er eine andere Firma mit den restlichen Arbeiten beauftragt??
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten,bin mit den Nerven am Ende,weil wir diese zusatzlichen Sachen nicht bezahlen können.
bvbblondi
:-(

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hier liegt allerhand im Argen:
Ein Kostenanschlag NACH Ausführung der Arbeiten ist wohl ein Witz.
Aufträge ertelt man schriftlich, für den Abriß des Kamins würde ich einen quittierten Stunden-Nachweis verlangen. Der Putz ist nicht zu zahlen, wenn kein Auftrag vorliegt.
Wer ist der Auftraggeber für die Sanierungsarbeiten? Der Verkäufer? Dann muß er dafür sorgen, daß die Arbeiten sachgerecht ausgeführt werden müssen.
Handelt es sich eigentlich um eine zugelassene Firma oder um Schwarzarbeiter?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

erstmal vielen dank für deine antwort.
der verkäufer war bis vertragsunterzeichnung unser ständiger begleiter.jetzt hat er private probleme und wir haben ihn seit 5 wochen nicht mehr gesehen.
die firma ist von ihm beauftragt worden.sie ist tatsächlich eingetragen,aber den arbeiten nach,ist es meiner meinung nach,eine billigfirma.es sind ausschließlich ausländer.
wir haben heute eine mängelliste geschrieben,die der verkäufer sich abholen kann.
deiner meinung nach brauchen wir den kamin und den putz nicht zu bezahlen?
diese meinung vertreten wir auch.
was passiert uns wenn wir die arbeiten nicht bezahlen?mauern die den kamin wieder an?reißen die den putz wieder ab?
der kaufvertrag besagt,das die wohnung saniert wird.was gehört denn alles dazu?
jetzt will die firma noch nicht mal die deckenplatten und die tapete von den decken abnehmen.
normal gehört das doch dazu,oder?
hätt ich das alles vorher gewußt.....
lieben gruß
bvbblondi

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Grundsätzlich arbeiten Ausländer nicht schlechter als deutsche Arbeiter, Ausnahmen gibt es überall.
Euer Fehler war, daß die Vereinbarung "Sanierung der Wohnung" nicht genau spezifiziert wurde, es hätte alles genau aufgezählt werden müssen, was zu tun ist. Nun ist es zu spät.
Mangelhaft ausgeführte Arbeiten sind natürlich nicht hinzunehmen, da muß der Verkäufer bzw. sein beauftrtagtes Unternehmen nachbessern. Notfalls mit Druck durch Klageandrohung.
Da ihr den Kamin nicht mehr haben wolltet, würde ich hier, wie gesagt, Abrechnung nach Stundenaufwand akzeptieren. € 1.000,- (= ca. 25-30 Arbeitsstunden) halte ich für zu hoch.
Die Putzarbeiten sind ohne Eure Auftragserteilung nicht von Euch zu zahlen.
Wenn die Firma behauptet, sie hätte den Auftrag von Euch, dann muß sie dieses nachweisen.
Wurde im Kaufvertrag für die Wohnung Fertigstellung zu einem bestimmten Termin vereinbart? Dann ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig, wenn der Termin nicht eingehalten wird.
Im übrigen habt Ihr mit der türkischen Firma eigentlich nichts zu verhandeln, Euer Ansprechpartner ist der Verkäufer.
Bei schlechter Arbeit dieser Firma ist auch die Handwerkskammer Ansprechpartner, falls die Firma dort eingetragen ist, was zu prüfen wäre.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

fertigstellung soll der 1.11.04 sein.dies ist aber nicht zu schaffen.
was heißt schadensersatzpflichtig?
unsere wohnung haben wir noch nicht gekündigt.
danke für den tip das der verkäufer eigendlich unser ansprechpartner ist.werd ihm auf die füße treten.wird schwierig,da er sich seit 5 wochen nicht blicken läßt.
einen schönen tag noch
gruß bvbblondi

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#5
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo,
so,heute haben wir also eine rechnung von der firma bekommen.
die putzarbeiten stellen die uns mit 3375€ in rechnung(niemals den auftrag erteilt,im gegenteil,mein mann sagte noch, es wäre nicht nötig gewesen)
die abtragung des kamins wurde mit 1030€ in rechnung gestellt.(auch hier wurde kein auftrag erteilt)
außerdem sind alle arbeiten laienhaft ausgeführt.
die firma behauptet jetzt,wir hätten die aufträge erteilt!
das sind verbrechermethoden!!!!
meine frage:
können wir die firma ablehnen obwohl der verkäufer diese billigfirma angagiert hat?
das vertrauen ist durch die lügerei und die pfuscharbeit weg.
gibt es urteile darüber,ob er mit seiner behauptung wir hätten die aufträge erteilt,vor gericht durchkommt?
kann man sich irgentwie über die firma erkundigen oder gibt es eine website in der man weitere geschädigte dieser firma finden kann?
diese firma betrügt und ich kann mir sehr gut vorstellen,das es noch mehr ausser uns gibt.
viele fragen,ich weiß,aber ich bin fix und fertig durch diesen ärger.
vielen dank das es dieses forum gibt.
bvbblondi

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,

an eurer Stelle würde ich dringend einen Anwalt konsultieren und ggf. ein Beweissicherungsverfahren einleiten.

Die Kosten für den nicht erteilten Auftrag (Kamin und Putz) würde nicht bezahlen mit der Begründung das ihr den Auftrag nicht erteilt habt. Wieviel qm wurden den für die 3375 Euro verputzt?.

Habt Ihr den Kaufpreis für die Wohnung schon bezahlt?

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#7
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

Es wurden 270 qm lt.rechnung verputzt.
unser eigenkapital ist schon bezahlt worden.
habe heute die originalrechnung mit kurzem brief zurück geschickt,mit der anmerkung,das wir die wohnung renoviert übernehmen und deshalb mit den putzarbeiten nichts zu tun haben.
mal sehen was passiert.der verkäufer betont nämlich,das auch er keinen auftrag für diese arbeit gegeben hat.
habe gestern einfach mal die handwerkkammer angemailt und die sachlage grob geschildert.
diese firma haut die leute übers ohr.
der kamin war ca.2.60mhoch,0,40m breit und 0,10m tief(dafür wurde dann 1030€ berechnet.
hoffe,das die handelskammer diese firma überprüft.
hab schon versucht übers internet etwas über die firma herauszubekommen,aber kein erfolg.
das schlimme ist,wir können die firma nicht "feuern".müssen wohl oder übel damit zurecht kommen.
wünsch allen noch einen schönen tag
bvbblondi

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
IBJ
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe nur eine noch eine Kleinigkeit zuzufügen.
Macht alles schriftlich und per Einschreiben! Am besten noch vorab per Fax.
z.B. Mängelrügen sind empfangserklärunspflichtig, d.h. der Empfang muß quittiert werden, weil das in Eurer Situation sicherlich nicht passieren wird, >>>EINSCHREIBEN!
Außerdem: Euer Vertragspartner ist der Verkäufer, oder? Also habt Ihr mit der türk. Baufirma nix zu tun!
Wenn Übergabe ist, nehmt Euch bitte einen Fachmann oder -frau mit, schreibt ein Protokoll, sind nicht alle Arbeiten zu Eurer Zufriedenheit erfüllt, auch wieder empfangserklärunspflichtig!
Viele Grüße
die andere blondi

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo,
viel zeit ist vergangen und es hat sich nichts getan.unser einzugstermin wäre der 1.11.gewesen.briefe gehen hin und her.jetzt hat die firma die fenster geliefert.türkische.im vertrag steht ein wert von 1,1.auf dem türkischen aufkleber kann ich nur die zahl 0,4 lesen.alles andere ist nicht zu identifizieren.das alles wächst uns über den kopf.
schicke heute einen brief an djie firma (durchschlag verkäufer),das ich den u-wert der fenster mit Ü-zertifikat haben möchte.
wie kann man denn erfahren,ob es noch mehr familien gibt,die mit dieser firma erfahrung gemacht haben?
wünsche noch einen schönen tag.
bvbblondi

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

so,jetzt ist alles klar.
der verkäufer will uns loswerden.
unsere wohnung stand samstag in der zeitung.zum verkauf!!!!ihr könnt euch denken,wie fertig wir sind.systematisch fertig gemacht!
er möchte,das wir rückabwickeln!!!!!
eine lüge nach der anderen.
kein wunder,das die sanierung nicht voran geht.
alles absicht.
die firma und der bauleiter stecken da mit drin.
was sind das für machenschaften?!
1.11. bezugstermin?nicht dran zu denken.
wie sehen unsere rechte aus?
gruß bvbblondi

1x Hilfreiche Antwort

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