fraglich ob Rechnung bezahlt?

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
fraglich ob Rechnung bezahlt?

Hallo Forum,

das Autohaus dem ich lange Jahre treu war ist übernommen worden und vertritt nun nicht mehr die Marke der Fahrzeuge die ich fahre. Von der Übernahme bin ich nicht informiert worden, was ja nach DSGVO (Zweckänderung) erforderlich gewesen wäre. Das stört mich jetzt insgeamt nur wenig.

Nun bekam ich häufiger Werbung von dem Importeuer der Marke die dieses AH jetzt vertritt. Daraufhin habe ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten eingefordert.

Das Autohaus teilt mir nun mit, dass dies nicht (EDV-System bedingt) nicht möglich sei, da noch eine Rechnung aus Okt. 2016 offen sei. Um diese "offene Rechnung" geht es mir.

Ich habe dort jeden Werkstattauftrag oder Ersatzteilkauf immer per EC-Karte bezahlt (fraglich sind übrigens ca. 30€). Zu der nun fraglichen Rechnung habe ich nie eine Mahnung oder Anruf erhalten. Auch habe ich die in Rede stehende Rechnung nicht mehr als Beleg um die Zahlung per Quittierung darauf nachweisen zu können.

Auch der Weg über die Recherche bei dem Geldinstitut ist nkaum möglich, da ich mittlerweile nicht mehr bei der damiligen Bank Kunde bin und die Kosten für eine Recherche dort den Rechnungsbetrag überschreiten.

Ich frage mich nun, kann das Autohaus den Rechnungsbetrag nochmal von mir fordern? Ich bin mir absolut sicher den Betrag per EC bezahlt zu haben (wie fast immer) und vermute eher ein technisches Problem dort im Datentausch zwischen dem Warenwirtschftssystem und dem Finanzbuchhaltungssystem.

Vielen Dank für Hinweise

Heiko

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Erstmal Rechnung in Kopie fordern, um zu sehen was da gemacht wurde. Vielleicht erinnert man sich dann näher. Kontoauszüge nicht vorhanden?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Sugar42):
Ich frage mich nun, kann das Autohaus den Rechnungsbetrag nochmal von mir fordern?

Nicht nur das, es könnte den sogar erfolgreich durchsetzen wenn es keinen Zahlungsnachweis gibt.



Zitat (von Sugar42):
Daraufhin habe ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten eingefordert.

Dies dürfte nicht möglich sein, da die Gesetze eine Aufbewahrung im Bereich Handel und Dienstleistungen von bis zu 10 Jahren vorsehen.

Einzig eine Sperrung der Daten wäre durchsetzbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Autohaus teilt mir nun mit, dass dies nicht (EDV-System bedingt) nicht möglich sei, da noch eine Rechnung aus Okt. 2016 offen sei.
Tja, das passiert halt wenn man schlafende Hunde weckt.

Zitat:
Ich habe dort jeden Werkstattauftrag oder Ersatzteilkauf immer per EC-Karte bezahlt
Dann hast du doch einen Kontoauszug (natürlich muss man diese mindestens bis Ende der Verjährungsfrist aufbewahren, genauso wie Quittungen, Kassenbons u.s.w.).
Ansonsten müsstest aber nicht nur du die Zahlung nachweisen, sondern die Werkstatt auch die Leistung. Hast du - bei 30 Euro - überhaupt etwas unterschrieben? Wenn ich Oktober und 30 Euro betrachte, so könnte es sich um einen Reifenwechsel handeln. Kannst du dich vielleicht doch noch erinnern?

Zitat:
Von der Übernahme bin ich nicht informiert worden, was ja nach DSGVO (Zweckänderung) erforderlich gewesen wäre.
Unsinn.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

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