Wie erkenne ich eine ehrliche, solide Werkstatt?

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Wie erkenne ich eine ehrliche, solide Werkstatt?

Ich hatte mein Auto 10 Jahre. Es hat praktisch, nie jemand anders dieses Auto gefahren. Außerdem fahre ich selber auch nicht viele Kilometer im Jahr. Mit 10 Jahren hatte das Auto 70-80 Tausend gelaufen. Es wurde regelmäßig gewartet. Ich war immer bei der Werkstatt meines Vertrauens. Das Auto musste wieder zum TÜV, der Besitzer meiner Werkstatt war allerdings schwer erkrankt und die Werkstatt wurde geschlossen.
Ich musste mir notgedrungen, kurzfristig eine Andere suchen. Also nahm ich eine in der Nähe.
Der Auftrag lautete: Durchchecken,evt. erneuern(Ölwechsel oder ähnliches) und Tüvabnahme.
Morgens bekam ich einen Anruf, sie hätten etwas gravierendes befunden und das wäre etwas teurer. Naja, muss ja gemacht werden. Es dauerte weitere 2 stunden, sie hätten noch mehr gefunden, was sofort gemacht werden müsste, ich sagte ok, nützt ja nichts, wenn es durch den TÜV soll. Es dauerte wieder eine Stunde, und wieder etwas , mittlerweile sollte das ganze 1500.- Euro kosten ohne Tüvgebühren. Ich bestellte den Auftrag ab und sagte, ich hol das Fahrzeug ab. Ich konnte es mir einfach nicht denken, das meine vorherige Werkstatt so schlampig gearbeitet hatte. Vor Ort sollte ich den Check bezahlen, dann sagten sie mir, sie könnten mich nicht vom Platz fahren lassen, sie würden mein Auto erst einmal stilllegen. Dann habe ich geblufft, so getan, als würde ich telefonieren und sagte: Hab meinen Anwalt angerufen, der hätte gesagt: "Dies ist nicht rechtens, sonst gäbe es eine Anzeige." Daraufhin konnte ich fahren, mit dem Nachsatz: " Auf eigene Gefahr und begeben sie sich umgehend in eine Werkstatt."
Ich fuhr zu meinem Schwager, der ist vom Fach. Der fiel allerdings richtig aus allen Wolken.
Als wir die Motorhaube aufgemacht haben, konnten wir sehen, das im Motorblock die ganzen Teile einzeln lagen, nichts war wieder verschraubt worden, sondern alles rein und Haube zu.
Jetzt verstehe ich auch die Aussage: "Gehen sie in die nächste Werkstatt."
Ich bin in eine andere Werkstatt, die haben das Auto anstandslos und kostengünstig durch den TÜV gebracht.
Ich frage mich allerdings: " Wie schützt man sich gegen so ein Geschäftsgebahren. Kam mir vor , wie ein Haustürgeschäft, bei dem ich über den Tisch gezogen werden sollte.
Dabei ist es eine Firma mit vielen Zweigstellen in ganz Deutschland.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Der Auftrag lautete: Durchchecken,evt. erneuern(Ölwechsel oder ähnliches) und Tüvabnahme.

Also der übliche (und zu vermeidende) Freibrief zum Gelddrucken ...



Zitat (von nixda00):
Als wir die Motorhaube aufgemacht haben, konnten wir sehen, das im Motorblock die ganzen Teile einzeln lagen, nichts war wieder verschraubt worden, sondern alles rein und Haube zu.

Logische Folge wenn man mitteilt das man den Auftrag abbrechen soll. Abbruch ist Abbruch und bedeutet halt nicht "mach fertig" oder "schraub weiter".



Zitat (von nixda00):
Wie schützt man sich gegen so ein Geschäftsgebahren.

Man erteilt konkrete Weisungen (was soll kontrolliert werden, wann soll Rückfrage geschehen / Genehmigung eingeholt werden), am besten schriftlich und / oder unter Zeugen.



Zitat (von nixda00):
Wie erkenne ich eine ehrliche, solide Werkstatt?

Daran das sie auch ohne konkrete Weisungen korrekt arbeitet




-- Editiert von Harry van Sell am 16.06.2018 22:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

1. kann man erst zur Hauptuntersuchung fahren und dann gezielt nur die gefundenen Mängel reparieren lassen (ist keine 100%ige Garantie - der Prüfer kann bei der Nachprüfung auch neue Mängel finden -, aber meist klappt das).

2. erteilt man besser klare Aufträge (etwa: "HU plus Kleinigkeiten bis 100 Euro", dann werden im Fall der Fälle z.B. die Scheinwerfer eingestellt oder defekte Lampen ersetzt, nicht aber die Bremsen oder das Lenkgetriebe erneuert).

3. bezüglich Wartung gibt es Herstellervorgaben, der Auftrag sollte explizit darauf begrenzt werden. Oder man beauftragt direkt nur den Ölwechsel oder die Bremsbeläge etc. (dazu muss man sich aber etwas darüber informieren, was wann gemacht werden sollte).

4. kann man sich im Bekanntenkreis umhören (dein Schwager hätte dir bestimmt eine - bessere - Werkstatt empfehlen können).

5. kann man sich die erneuerten Teile aushändigen lassen (allein der Wunsch vertreibt schon so manche Mauschelei).

Zitat:
Logische Folge wenn man mitteilt das man den Auftrag abbrechen soll. Abbruch ist Abbruch und bedeutet halt nicht "mach fertig" oder "schraub weiter".
Offenbar wurde der Auftrag aber noch gar nicht erteilt (den für die Zusatzarbeiten meine ich). Da sehe ich dann nur einen Kostenvoranschlag mitsamt der Prüfung dazu, und dann muss das Fahrzeug natürlich bei Nichtauftrag trotzdem wieder zusammengebaut werden.
Aber egal, dürften eh' nur Kleinigkeiten gewesen sein (mit fehlenden Teilen am Motorblock läuft das Ding eigentlich nicht).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Logische Folge wenn man mitteilt das man den Auftrag abbrechen soll. Abbruch ist Abbruch und bedeutet halt nicht "mach fertig" oder "schraub weiter".


Klar...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Offenbar wurde der Auftrag aber noch gar nicht erteilt (den für die Zusatzarbeiten meine ich). Da sehe ich dann nur einen Kostenvoranschlag mitsamt der Prüfung dazu, und dann muss das Fahrzeug natürlich bei Nichtauftrag trotzdem wieder zusammengebaut werden.


Mir wurde nur die Prüfung in Rechnung gestellt, was mich eigentlich auch wundert, da sie ja gar nicht zu Ende geführt wurde. Auch habe ich kein schriftliches Ergebnis von der Prüfung bekommen.
Ich kann es auch nicht verstehen, das mir das Fahrzeug in einem schlechterem Zustand zurückgegeben wurde, als wie ich es abgegeben habe. Evtl. sogar in bedrohlichem Zustand, wenn ich es nicht gleich in eine andere Werkstatt gegeben hätte.
Und das man mir das Auto stilllegen wollte, wenn ich die Fehler nicht gleich behebe, grenzt für mich an Nötigung.
Denn so schlimm kann es ja nicht gewesen sein, sonst hätte die nächste Werkstatt dies sicher auch bemängelt.

-- Editiert von nixda00 am 18.06.2018 09:23

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