Guten Tag!
Im Sommer 2004 beauftragte ein Bekannter von mir einen eine Fachfirma hinsichtlich der Durchführung von Gas-/Wasserinstallationen.
M.E. sind die Werkarbeiten von dem beauftragten Handwerker mangelhaft durchgeführt worden.
Die Handwerker verlegten u.a. eine Heizungsleitung von unten in das Badezimmer. Dabei wurde die Heizungsrohre entlang der Wand des an das Badezimmer angrenzende Arbeitszimmer installiert.
Zunächst deckten die Handwerker das Rohr auch nicht durch eine Abdeckleiste ab.
An die Wand (Arbeitszimmer) kann man wegen der nun vorhandenen großen Abdeckleiste nur noch bedingt Möbelstücke stellen.
Vor der Ausführung der o.g. Arbeiten meinte der Handwerker, das Rohr könne nur auf diese Art und Weise verlegt werden.
Eine ausdrückliche Abnahme hat hierzu nicht stattgefunden.
Ein anderer Handwerker behauptet aber, die komplette Verlegung der Heizungsleitung sei auch durch die Wand möglich gewesen.
Handelt es sich hierbei um einen Sachmangel i.S.d. § 634 BGB
?
Vielen Dank!
Gruß
Werkvertrag: Sachmangel?
29. Mai 2005
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Frage vom 29. Mai 2005 | 12:13
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 14x hilfreich)
Werkvertrag: Sachmangel?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2005 | 21:00
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Hallo
Sachmangel es ist nicht wenn den bestellten Werks - wie vertraglich vereinbart war- erfüllt werden.
Eher –und wenn überhaupt- handelt es sich um falsche Beratung.
Ist die beauftragte nur ein Handwerker oder ein Fachfirma? M.W. in mansche Lände dürfen so Arbeiten nur von außen oder gestammt gemacht werden.
MfG
Und jetzt?
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