Werkvertrag Kündigungsmöglichkeit?

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Werkvertrag Kündigungsmöglichkeit?

Guten Tag,
wir haben am Freitag einen Werkvertrag über 150m² Vinylboden inkl. Verlegung für insgesamt €8.000,00 abgeschlossen.
Heute möchten wir diesen Vertrag kündigen, da uns der Vinylboden aus gesundheitlicher Sicht bedenken macht.
Lt. Auftragnehmer (Küchen-/Türen-/Bodenbelagverkauf) steht uns dieses Recht (§649 BGB ) nicht zu, man könne den Belag z.B. auf Kork ändern.
Können wir unmittelbar kündigen und uns auf §649 berufen, ohne eine Entschädigungszahlung leisten zu müssen (da dem Auftragnehmer bisher noch keine Kosten entstanden sind - Bestellung über Lagerware)?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich verstehe :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von lanciatore):
Ich verstehe :sad:

Keine Ahnung was Du da verstehtst ... ?



Zitat (von lanciatore):
Lt. Auftragnehmer (Küchen-/Türen-/Bodenbelagverkauf) steht uns dieses Recht (§649 BGB ) nicht zu, man könne den Belag z.B. auf Kork ändern.

Dann sollte man dem Händler mal empfehlen er möge sich mal einen Duden zulegen und die Bedeutung der Wörter "jederzeit" und "kündigen" nachschlagen.

Die Kündigung sollte man im übrigen per Einschreiben versenden. Nicht das der Brief verlorengeht ...



Und warum ist es keine Alternative den Belag z.B. auf Kork zu ändern? Könnte billiger als die Kündigung kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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