Werkvertrag - Kein Eintrag in Handwerksrolle

12. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ABC123456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Werkvertrag - Kein Eintrag in Handwerksrolle

Hallo zusammen,

ich habe mich gestern mit einem Freund unterhalten. Er hat folgendes Problem, bei dem ich ihm nicht sicher weiterhelfen konnte:

Er hat an seinem Haus Renovierungen vornehmen lassen und ein Unternehmen beauftragt. Sie schlossen einen Werkvertrag, in dem die einzelnen Leistungen recht genau ausgeführt sind.
Es handelt sich um diverse Arbeiten unterschiedlicher Gewerke: Parkett verlegen, Bad fliesen, Elektrik erneuern, Wände spachteln und streichen etc.

Bei der Ausführung kam es zu diversen Mängeln. Der Unternehmer will offenbar nicht nachbessern.
Jetzt fand mein Freund heraus, dass der Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist und zwar für kein Gewerk. Mein Freund hatte vorher keine Ahnung, dass keine Eintragung besteht und ist fast aus den Wolken gefallen, als er das herausfand.

Fest steht, dass der Unternehmer keine Subunternehmen beauftragt hat, sondern alles mit eigenen Angestellten durchgeführt hat.

Was kann mein Freund jetzt machen? Vom Werkvertrag zurücktreten und das schon bezahlte Geld zurückfordern?

Handelt es sich hierbei um Schwarzarbeit?

Für alle Antworten bin ich sehr dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ABC123456):
Jetzt fand mein Freund heraus, dass der Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist

Und? Dazu ist nicht jeder verpflichtet.



Zitat (von ABC123456):
Was kann mein Freund jetzt machen?

Mal ein Ziel definieren.



Zitat (von ABC123456):
Vom Werkvertrag zurücktreten

Dafür sehe ich keinen Grund.
Würde im übrigen bedeuten, das er auch alle erhaltenen Waren zurückgeben müsste.



Zitat (von ABC123456):
das schon bezahlte Geld zurückfordern?

Kann er machen.
Fordern kann man ja bekanntlich fast alles. Probleme gibt es ja meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen" wenn die Gegenseite nicht mitspielt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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