Werkstattpfusch - wer zahlt die Fahrtkosten und meine Zeit

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hellen2002
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)
Werkstattpfusch - wer zahlt die Fahrtkosten und meine Zeit

Wir haben unsere Windschutzscheibe wechseln lassen und erst gestern nach 14 Tagen bemerkt das die Scheibenheizungen alle nicht mehr gehen , haben diese vorher nicht gebraucht.
Desweiteren wurde die Scheibe misserabel eingebaut und zusätzlich mit Silikonfuge geklebt ?? !! :augenroll: ( wir hatten diesbzl schon angemosert, aber das müsste so sein bei älteren Autos )

Die Silikonfuge hält quasi die Abdeckleiste mit der Scheibe zusammen. Die Fuge ist ruppelig, nicht durchgängig, mal da was , mal dort ein bisschen gezogen....dort sammelt sich aller Dreck weils nicht glatt abgezogen ist.
Und eben alle Scheibenheizungen gehen nicht , vorn und hinten.

Habe angerufen, die meinten wir sollen vorbeikommen , sie würden uns anrufen wegen Termin.
Das Problem ist, es ist nicht um die Ecke und wir müssten es nun privat und beruflich wieder irgendwie regeln dort hin zu kommen. Das war beim 1.mal schon so schwierig zu bewerkstelligen.

Wenn ich nun da hin fahre und das Auto muss dortbleiben oder ich muss warten ,was auch immer. Welche Kosten und in welcher Höhe kann ich da geltend machen. Ich sehe es zu allem Ärgernis nicht ein das ich das einfach so hinnehme.

Schonmal vielen Dank
Hellen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hellen2002):
Welche Kosten und in welcher Höhe kann ich da geltend machen.

Irgendwas zwischen 0 und alles. Kommt halt darauf an, weshalb genau die Heizungen nicht mehr funktionieren.

Wenn der Scheibenwechsel an dem Defekt nicht schuld war, fährt man ohne Kostenerstattung und mit unreparierem Auto wieder nach Hause.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun da hin fahre und das Auto muss dortbleiben oder ich muss warten ,was auch immer. Welche Kosten und in welcher Höhe kann ich da geltend machen. Ich sehe es zu allem Ärgernis nicht ein das ich das einfach so hinnehme.


Zunächst einmal hast du eine Mitwirkungspflicht. Auch bei einer schlechten Arbeit. Die Werkstatt muss ja erstmal die Chance haben, sich den Mangel anzusehen. Alles andere ist Verhandlungsgeschick. Wenn der Wagen dableiben muss, verhandelt man über ein Ersatzfahrzeug usw.

Und das alles ganz ruhig und sachlich. Damit kommt man in den meisten Fällen viel weiter als sich hier jetzt mit Summen und Paragraphen zu wappnen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hellen2002):
Wir haben unsere Windschutzscheibe wechseln lassen


und

Zitat (von hellen2002):
Und eben alle Scheibenheizungen gehen nicht , vorn und hinten.


Da auch die Scheibenheizung hinten nicht geht, deutet einiges darauf hin, dass dies nichts mit dem Wechsel der Frontscheibe zu tun hat, weil es sich in der Regel um getrennte Stromkreise handelt.

Um Dir den ja wohl recht weiten und umständlichen Weg zu ersparen könntest Du vor Ort mit einem einfachen Spannungsmesser prüfen (lassen) ob an den Kabelenden (zur Scheibe) Spannung anliegt.
Dass Du dir die Sicherungen schon angeschaut hast, setze ich voraus.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Mal interessehalber, welches "ältere" Auto hat denn eine Frontscheibenheizung?

Und wurde auch sicher eine neue Scheibe mit Heizung eingebaut, und nicht einfach eine ohne?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Hatte mal einen Ford Focus Bj.2006 der hatte Frontscheibenheizung - gibts bei Ford aber schon ewig ! mfg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und das alles ganz ruhig und sachlich. Damit kommt man in den meisten Fällen viel weiter als sich hier jetzt mit Summen und Paragraphen zu wappnen.


Das würde ich absolut unterstreichen...…

Mit "Wie können wir uns da einigen ?" oder "können Sie das bitte nochmal prüfen ?" kommt man sicherlich weiter als mit Aggression...

1x Hilfreiche Antwort

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