Hallo , wir haben im Dezember 1999 eine Handwerkerrechnung bekommen die aber nicht den ausgemachten Preis sondern erheblich höher war . Im Febuar 2000 kam dann noch mal eine Rechnung über angebliche Sonderwünsche die aber vorher zum Leistungsumfang gehörten .
Beide Zahlungen wurden von mir Verweigert mit der Begründung das 1. Die Summe viel zu hoch ist und 2. Die angeblichen Sonderwünsche zum Leistungsumfang gehören und 3. Die Ausführung Mängel aufweisst und noch nicht abgeschlossen wurde .
Mahnbescheide sind bisher noch nicht eingetroffen .
Meine Fragen:
1. Muss ich die Rechnungen trotz Mängel bezahlen ?
2. Ab wann verjähren die Ansprüche des Handwerkers ?
3. Ab wann verjähren die Anprüche meinerseits gegen den Handwerker
Vielen Dank für ihre Hilfe
Frank
Verjährung und unbegründete Handwerkerrechnung
4. Januar 2003
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Frage vom 4. Januar 2003 | 13:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung und unbegründete Handwerkerrechnung
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