Stundenlange Fehlersuche

21. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Treichel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenlange Fehlersuche

Wir beauftragten als Vermieter einen Elektriker, den Stromausfall in einem 1-Familienhaus zu beheben. Der Elektriker brauchte 10 Stunden, um den Fehler zu finden (der Fehler war eine Bagatelle, das Ersatzteil kostete 50 Cent). Wir sollen nun die gesamte Fehlersuche bezahlen. Müssen wir dafür gerade stehen, wenn der Elekriker nicht in der Lage ist, einen kleinen Fehler schneller zu finden?

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"mt"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

was war es denn für ein Fehler, bzw. Ersatzteil?

Gruß

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#2
 Von 
Treichel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

lt. Rechnung heißt es:
1,00 m NYM-I 3 x 1,5 qmm

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"mt"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Ihr Vortrag ist zu schwammig und zu allgemein, um konkret zu beraten.
Welche Ursache im Ausgang führte zum Auftrag? Wo oder wie war keine Funktion gegeben? .... und und und .....

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
Treichel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelte sich um einen Totalstromausfall im ganzen Haus.

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"mt"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

dann war das wohl eine Ich-AG. Mit Sicherheit aber wahrscheinlich kein Fachbetrieb. Womit sollen denn die 10 Std. Zeitaufwand begründet werden. Auf keine Fall in voller Höhe bezahlen und mindestens *unter Vorbehalt* bezahlen. Unverzüglich die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer einschalten und um Vermittlung bitten. Dann kommt ganz schnell Licht in das *Dunkel* der Rechnungslegung.
Viel Erfolg und auf ein gutes Gelingen!!

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Commodore,

als Inhaber eines Elektroinstallationsbetriebes muss ich doch hier mal meinen Senf dazu tun.

Ohne die Umstände genauer zu kennen ist die von dir gemachte Aussage natürlich so nicht haltbar!

Manchmal verursachen Centartikel Fehler. Wie z.b. ein weggebrannter Draht. Aber auch diese müssen jedoch erstmal gefunden werden. Das mag dann unter Umständen auch mal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Da müssen evtl. in der ganzen Wohnung die Abzweigdosen geöffnet werden, oder bei neueren Installationen alle Schalter und Steckdosen, die sich in Klemmdosen befinden, ausgebaut werden. Wenn sich der fehler nun erst am ende der Kette zeigt hat man halt Pech gehabt. Da kann niemend etwas dafür!

Sehr oft müssen bei solchen Aktionen auch Möbel verrückt werden. Mieter haben hier meist weniger Interesse daran dabei zu helfen, wie Vermieter. Wenn der teure Handwerker dann solche Arbeiten mit erledigen muss, was er ja meist tut um seine Arbeit erledigen zu können, kostet das halt.

Wird jetzt so ein Fehler, wie vorher beschrieben, gefunden, tut der Elektriker gut daran auch den Rest der Elektroanlage zu überprüfen. Der Kunde hätte mit Sicherheit kein Verständnis dafür wenn ein gleichartiger Fehler in Zukunft an anderer Stelle entstehen würde. Die Haftpflichtversicherung des Handwerkers auch nicht, wenn aus dieser Nichtüberprüfung nachher ein Schaden entsteht. Dann aber wäre der Kunde der erste der schreit das er doch deshalb einen Fachbetrieb geholt hätte! Ob es aber so war, wie von mir mal beispielhaft geschildert so, kann natürlich niemand sagen da die Informationen hier nur spärlichst fliessen.

Meist ist der Auftraggeber ja bei der Fehlerbeseitigung dabei, oder in diesem Fall evtl. der Mieter. Da sieht man doch sofort was gemacht wurde und wie lange es gedauert hat.

Der erste Weg sollte sein den Handwerker auf die vermeintlich zu hohe Stundenzahl anzusprechen damit er seine Sicht der Dinge darlegen kann. Vielleicht ist ja danach alles klar.

Der Weg zur Schlichtungsstelle sollte der letzte Versuch der Einigung vor einem Gerichtstermin sein und auch dann erst beschritten werden wenn vorher mit dem Handwerker gesprochen wurde.

Ich persönlich würde mich bei einem Schlichtungsversuch der Handwerkskammer absolut verweigern wenn der Kunde vorher nicht mit mir gesprochen hätte!

Zwingen, an der Schlichtung teilzunehmen kann den Handwerker niemand und Nachteile entstehen dem Handwerker daraus auch nicht!

Und damit kein Spekulationen aufkommen, bisher haben ich keine Schlichtung der Handwerkskammer benötigt.

Gruß

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn die E-Anlage korrekt ist, dann gibt es mehrere Schaltkreise. Es sei denn, dass Haus ist ur-alt und zu keinem Zeitpunkt sach- und fachgerecht auf den Stand der Technik gebracht.

Wenn verschiedene korrekte Kreise vorhanden sind, sollte eine sach- und fachgerechte Fehlersuche aller höchsten max. 2 Std. dauern. Alles andere ist *Pfusch* von Stümpern oder *Stundenschinderei* auf dem Rücken des Auftraggebers, sprich gutgläubigen Kunden!!

Leider ist das bedauerlicher Weise mit zunehmender Gewissheit das tägliche Geschäft. Da gibt es auch keine Entschuldigung nach vorherigem angedeuteten Muster.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#8
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

dein Vortrag ist einfach nur Unsinn. Ferndiagnose ohne Sinn und Verstand! Aber geeignet Stimmung zu machen. So was braucht das Land!

Schon mal darüber nachgedacht, oder sich zumindestens mal informiert, wieviel Prozent des Gebäudebestandes sich in dem Zustand befindet in dem er errichtet wurde?

Aber davon ab, der TE schreibt dass der Strom im kompletten Haus ausgefallen war und zur Reparatur ein Stück Kunststoffmantelleitung verwendet wurde. Somit kann es eigentlich nur so sein dass das gesamte Gebäude von einer Sicherung versorgt wird.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

lieber *Fachmann*:

Was ist, wenn es der FI war? Soweit zu Ihrer *Fern-Diagnose !!
Alles klar Fachmann??

Die *rechthaberische* fachliche Gesinnung auf Ihrer Ebene ist nicht meine Gesinnung bzw. Plattform.

Es bleibt dabei. Der Fragesteller ist gut beraten, wenn er die Rechnungslegung von objektiver fachkompetenter Seite überprüfen lässt.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 27.08.2007 04:36:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

der Aussage:

"Es bleibt dabei. Der Fragesteller ist gut beraten, wenn er die Rechnungslegung von objektiver fachkompetenter Seite überprüfen lässt."

ist nichts hinzuzufügen!

Alles andere ist, ohne genaue Infos, Glaskugelguckerei! Mehr wollte ich Ihnen damit nicht sagen.

Wenn dann die Nennung einiger Beispiele als rechthaberische Gesinnung ausgelegt wird soll es mir auch recht sein.

Gruß


Ps: Er sprach davon das er keinen Strom mehr hatte und nicht das die Sicherung oder der FI immer auslösen würde. Da wären wir dann wieder bei den genauen Infos!

Alles klar "Möchtegernadvokat".

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