Schlussrechnung - Arbeiten nicht fertiggestellt

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sira75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlussrechnung - Arbeiten nicht fertiggestellt

HAllo! :)

ich habe mir vor einem halben Jahr eine sanierungsbedürftige Wohnung gekauft in einer anderen Stadt.
Nachdem ich dann eine Fachfirma für Sanierungen aufgetrieben habe, die Zeit hatte, habe ich mir ein Angebot machen lassen. Den Auftrag habe ich der Firma dann erteilt.. (Einzelunternehmer Vertrag nach BGB)

Ich habe immer meine Rechnungen bezahlt und irgendwann bekam ich dann eine Schlussrechnung. Da ich leider nicht vor Ort war/bin und ihm vertraut habe, habe ich diese Rechnungen dann auch bezahlt. Dann musste ich aber leider feststellen, dass ich zwar eine Schlussrechnung bekommen habe, aber die Arbeiten nicht fertiggestellt wurden, Ca. 40% waren nicht fertig. Im Gegenteil, er möchte jetzt Mehrkosten haben, die meines erachtens jenseits von gut und böse sind. Er möchte jetzt die Arbeiten mit den bereits gezahlten Leistung verrechnen und die Arbeit einstellen, solange ich nicht die Mehrkosten zahle. Finde ich ja schon irgendwie Erpressung

Ich meine, Schlussrechnung heißt doch das es fertig ist oder? Also einziehen möchte ich da nicht. Bad ist nicht fertig, kein Fußboden, keine Türen usw. Im Grunde hat er nur Trockenbau gemacht.

ich habe jetzt ein bisschen Angst, dass er einen Anspruch auf das Geld hat und ich einen Kredit aufnehmen muss. Immerhinhat mich das schon viel gekostet. Und wenn ich einen Prozess verliere muss ich das ja auch noch alles tragen. Bin gerade etwas verzweifelt.

Vielleicht jat ja jemand einen Rat! :)

Viele Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sira75):
Da ich leider nicht vor Ort war/bin und ihm vertraut habe, habe ich diese Rechnungen dann auch bezahlt.


Das ist schonmal schlecht.

Wie werden denn die Mehrkosten begründet?

0x Hilfreiche Antwort

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