Schadensersatz ???

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
jneu01445
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz ???

Hallo,
habe letztes Jahr einen Vertrag (ich bin AN) geschlossen zu einer Renovierung eines Treppenhauses. Konnte nicht zum vereinbarten Termin anfangen, da noch andere Gewerke vor mir zu tun hatten. Nach der Behinderungsanzeige teilte mir der AG mit, dass es noch dauern wird und ich Bescheid bekomme wann ich anfangen koennte. Nun, 10 Monate spaeter, wurde der Auftrag an eine andere Firma (trotz bestehender Vertraege mit mir) vergeben und durch diese ausgefuehrt.

Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe und wie der dann berechnet wird.

Liebe Gruesse
Neumi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

diese Frage erübrigt sich, wenn Sie Ihre Kalkulation in die einzelnen Positionen zerlegen.

Als AN sollte Ihnen das gelingen, oder ..... ???

Schadenersatz >> selbstverständlich JA !!

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
jneu01445
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich werden da alle Positionen einzeln aufgelistet, nur stellt sich für mich die Frage welche Position ich als Schadensersatz verwenden darf. Nur die reine Arbeitsleistung oder auch Material?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Schadenersatz >> selbstverständlich JA !!...

Selbstverständlich nein.

Es besteht wohl Anspruch auf den vereinbarten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn sich z.B. aus der Kalkulation des gesamten Auftrages eine Gewinnspanne von 17 % ergibt, dann beträgt der *Schadenersatz* diesen Prozentsatz in EUR ausgedrückt. Es ist nicht relevant, ob Arbeitslohn oder Material. Angebotssumme >> Gewinnspanne >> EUR Schadenersatz. Anders Formuliert = so genannter *entgangener Gewinn*!!

Eine anwaltliche Beratung kommt zu dem gleichen Ergebnis.

Alles Klaro ??

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Aber ggf. zuzüglich beschafter Materialien die nicht anderweitig verwendet werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

stimme Cuno zu: es gibt Werklohn minus Erspartes.
Entweder über § 649 BGB oder über § 326 Abs. 2 BGB .

Erspartes heißt dabei auch Material, das nicht gekauft wurde und Geld, dass evtl. in der Zeit anderweitig verdient wurde (wenn man nicht ausgebucht ist, dürfte das aber Null betragen).

Ich denke es gibt auch Geld für schon gekauftes und jetzt nutzloses Material, das natürlich dann dem Besteller übergeben werden muss.

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