Schadensersatz Werkvertrag

9. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
SandmannMM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Werkvertrag

Ich habe einem Handwerker im April einen Auftrag erteilt, Lieferfrist 4 Wochen. Auf mehrmaliges mündliches Anmahnen erfolgte im August einen 4-wöchige Nachfristsetzung.
Ich könnte nun vom Vertrag zurücktreten, möchte dies aber nicht, da der Handwerker sehr gute Arbeit leistet und nur unzuverlässig ist.
Das gleiche Werk von einem anderen Handwerker ausführen zu lassen kostet mich ca. 1.500 Euro mehr. Deswegen möchte ich eigentlich nur dann vom Vertrag zurücktreten, wen der Mehraufwand vom ursprünglich beauftragten Handwerker übernommen wird. Kann ich ihm androhen, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen? Oder hab ich jetzt einfach Pech gehabt? Vielen Dank für eine Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von SandmannMM am 09.10.2014 12:24

Deswegen möchte ich eigentlich nur dann vom Vertrag zurücktreten, wen der Mehraufwand vom ursprünglich beauftragten Handwerker übernommen wird <hr size=1 noshade>

Gem. Gesetzeslage müsste der Handwerker die Mehrkosten übernehmen. [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html]§ 323 Abs. 1 BGB [/URL] [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html]§ 281 BGB [/URL]

quote:<hr size=1 noshade>von SandmannMM am 09.10.2014 12:24

Kann ich ihm androhen, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen? <hr size=1 noshade>

Ja, kannst du.

quote:<hr size=1 noshade>von SandmannMM am 09.10.2014 12:24

Oder hab ich jetzt einfach Pech gehabt? <hr size=1 noshade>

Das wird sich zeigen, ob der Handwerker den Mehrpreis letzendlich entrichten wird.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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