Rechnung für Fehlersuche

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Rechnung für Fehlersuche

mich würde interessieren ob eine Autowerkstatt für die Fehlersuche Arbeitszeit berechnen darf um überhaupt festzustellen welches Teil beim Hersteller bestellt werden muß um die Reparatur später durchzuführen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nö du darfs Ihnen auch gleich sagen welches Teil Sie bestellen sollen und das dann einbauen. Obs dann das richtige ist ist dann dein Problem :-)

alles was ne Werkstatt in deinem Auftrag unternimmt musst du zahlen.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, es ist wie beim Onkel Doktor, dort kostet auch die Untersuchung vor der Behandlung.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

So ungewöhnlich oder unberechtigt halte ich die Frage von Sally nicht!

Normalerweise fährt man nicht in eine Werkstatt mit seinem Auto, erklärt dort, dass das Auto nicht in Ordnung sei und man wolle wissen, woran es liege. In der Regel fährt man doch hin und erteilt einen Reparaturauftrag. Der Hersteller gibt in der Regel für unterschiedliche Arbeiten bestimmte Vorgaben bezüglich Kosten und Arbeitszeit. Wenn eine Werkstatt die Suche nach dem Fehler mit z. B. 2 Stunden abrechnen will, kann man sich schon drüber wundern, denn diese Zeit schlagen viele Werkstätten auf den eigentlichen Preis drauf, was nicht in Ordnung ist. Denn nur weil eine Werkstatt nicht in der Lage ist, einen Fehler schnell zu finden, kann das nicht zum Problem des Kunden gemacht werden.

Wenn man der Ansicht ist, die Fehlersuche sei zu Unrecht berechnet, weil es sich um eine Standardreparatur handelt, und weil der Fehler am Auto deshalb sofort gefunden worden sein müsste, sollte man sich dies in einer anderen Werkstatt bestätigen lassen (notfalls auch bei der Firmenzentrale des Autoherstellers) und damit die Werkstatt konfrontieren. Das hilft u. U. schon. Ansonsten gibt es sicher auch Schiedsstellen der KFZ-Innung, die evtl.weiterhelfen können.

Bei meinem Auto war mal die Kraftstoffpumpe im Tank defekt. Eine Werkstatt wollte dafür 5 (!!) Stunden Fehlersuche berechnen!. Am Ende haben wir uns auf 1 Std. geeinigt, weil es sich wohl nicht um eine allzu häufige Sache handelte. Die Werkstatt war nicht lange vorher zu einer Fachwerkstatt für die Automarke geworden - die scheinen davon irgendwie noch keine allzu große Ahnung zu haben!

Also, nur Mut, ggf. widersprechen, wenn die dafür berechnete Zeit übertrieben scheint...

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#5
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Da hast du wohl Recht, Salamander! Da habe ich gleich zwei Fragen auf einmal beantwortet. :)

Aus der Beantwortung der ersten Frage mit "Ja, darf sie!" ergibt sich m. E. automatisch die nächste Frage: "Wieviel denn?"

Vor allem, weil die Autowerkstätten offensichtlich sehr unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie und in welchem Maße sie ihre Kunden abzocken wollen oder eben auch gerade nicht, bzw. wie seriös sie arbeiten. Mein Beispiel von den 5 Stunden für die Suche nach einer defekten Benzinpumpe macht das ziemlich deutlich.

Deshalb ist bei der Ausgangsfrage auch ein Rat zulässig, wie man sich ggf. verhalten kann/soll/muss.

@ Sally:

Also: Fehlersuche darf begrenzt unter Umständen berechnet werden, aber nicht dann, wenn der Fehler für die Werkstatt offensichtlich ist oder es sich um ein Standardproblem handelt, das die Werkstatt, wenn sie versierte Mitarbeiter hat, sofort erkennen müsste.

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#7
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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