Nachbesserung /Schadenersatz

25. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbesserung /Schadenersatz

Liebe Forengemeinde!
Handerwerker , Meisterbetrieb, erhält Terminauftrag zur Zimmerrenovierung. Altbau: Anstrich und Beiputzarbeiten.
Bei Vorbesprechung wird Unternehmen unter Zeugen auf besondere Ecke an einem Kamin ( oben eckig, untern rund verputzt), wie für Altbauten dieser Kategorie tpyisch hingewiesen.
Bei der Ausführung wird die Rundung dann entgegen Absprache eckig verputzt. Dies wird noch vom Auftraggeber bemerkt und bemängelt, trotzdem wird weiter verfahren. Erst bei der zweiten Mängelangabe wird dann versucht, die Rundung wieder herzustellen, was nicht mehr gelingt.
Das Unternehmen wird daraufhin von der Baustelle verwiesen, mit Hinweis auf Kostenabzug.
Ein Gutachten weisst zur "einigermassen" Wiederherstellung mindestens 30 Handwerksstunden aus mit entsprechender Zeitverzögerung.
Da jedoch nunmehr hochwertige Böden verlegt sind und die Einrichtung erfolgte und das Apartment vermietet ist (nach weiteren 10 Tagen), ist eine angebotene Mängelbeseitigung gar nicht mehr möglich,b zw. besonders aufwendig, insbesondere, da Einnahmeverlust des Besitzers eintreten würde. Der Raum wäre nicht benutzbar.
Welchen Schaden kann der Eigentümer geltend machen, muss er einen erneuten Mängelbeseitungsversuch überhaupt dulden, insbesondere unter dem Aspekt, dass das Original überhaupt nicht mehr hergestellt werden kann, da keine Fotos existieren. Der Eigentümer ist mit Geldersatz einverstanden
Gruesse scientia

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Das Unternehmen wird daraufhin von der Baustelle verwiesen,


schlecht, damit nimmst du dem Unternehmen ja die Möglichkeit zur Nachbesserung.

quote:
muss er einen erneuten Mängelbeseitungsversuch überhaupt dulden,


m.E. hat es erst einen Nachbesserungsversuch, wenn überhaupt, gegeben. Daher die Mängel nachweislich geltend machen und zur Nachbesserung auffordern.


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#2
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Korrekt, es hat einen Versuch gegeben, der gescheitert ist und die Ecke total zerstörte.
Mittlerweile liegt nun hochwertiger Teppich. Auch wurde der Raum eingerictet und ist vermietet.
Es handelte sich um eine Terminarbeit.
Wenn eine weitere Nachbesserung eingeräumt wird, entstehen Kosten, der Mieter muss eine neue Bleibe finden, ein Umzug muss bezahlt werden, aufwendige Abdeckmassnahmen und Staubschutzmassnahmen muessen erfolgten, eine Reinigung muss erfolgen, es entsteht ein Zeitverlust.
Somit steigen Kosten und Aufwand ins unvermessliche.
Zur Schadensminderung wäre eine Erstattung in Geld nach meinem Erachten (als Geschädigter ) sinnvoller, insbesondere, da der historische , alte Zustand , gar nicht mehr hergestellt werden kann.
Scientia

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
entstehen Kosten, der Mieter muss eine neue Bleibe finden, ein Umzug muss bezahlt werden,

Das wird kein wohl kein Richter mit gesundem Menschenverstand mitmachen.



quote:
aufwendige Abdeckmassnahmen und Staubschutzmassnahmen muessen erfolgten, eine Reinigung muss erfolgen,

Dieses wäre Sache des Handwerkers.




quote:
insbesondere, da der historische , alte Zustand , gar nicht mehr hergestellt werden kann.

quote:
dass das Original überhaupt nicht mehr hergestellt werden kann, da keine Fotos existieren.

Warum nicht?
Die Zeugen und der Eigentümer werden doch sicherlich genaue Beschreibungen des Zustandes abgeben können?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Moderator am 01.09.2012 04:34

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#5
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Eigentuemer kann das leider nicht genau, da man eine rund geputzte Ecke, die leider auch eine historisch besonders geputzen Übergang von Rund zu Eckig im oberen Teil hat, leider mündlich nur ungenau beschreiben kann.
Weiterhin kann man die HÖhe des Übergangs auch nur noch näherungsweise wiedergeben und nicht mehr Zentimeter genau.
Der Eigentümer ist ja mit einer Entschädigung in Geld einverstanden!

Zitat:
"entstehen Kosten, der Mieter muss eine neue Bleibe finden, ein Umzug muss bezahlt werden"

Das ist Realität, weil ein Mieter dieses Apartments nicht wochenlang in abgedecktem Fussboden und Möbeln rumlaufen wird.
Somit muss eine Ersatzbleibe gefunden werden, die Kosten verusachen wird. Diese gehen dann zunächst zu Lasten des Eigentümers, da Apartment nicht bewohnbar (vgl. entspr. im Mietrecht!)

Scientia

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-- Editiert Moderator am 01.09.2012 04:35

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Der Eigentümer ist ja mit einer Entschädigung in Geld einverstanden!

Und wo genau ist dann das Problem?



quote:
weil ein Mieter dieses Apartments nicht wochenlang in abgedecktem Fussboden und Möbeln rumlaufen wird.

Verputz entfernen 1/2 Tag.
Verputz aufbringen 1/2 Tag.
Abdeckung kann weitestgehend entfernt werden.
Verputz trocknen lassen 2-3 Tage.


Wo da Wochen zusammen kommen sollen ist mir schleierhaft.
Es muss auch nicht die ganze Wohnung wie von Christo persönlich eingewickelt werden, sondern nur der betreffenden Abschnitt um den Kamin.

DAS wird man also schon einem Richter genau erklären müssen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Liebe Forengemeinde,

es handelt sich um ein Einzimmerapartment von 23 qm.
Es ist lebenfern zu meinen, dass dann darin ein Wohnen möglich ist, wenn die Arbeiten ausgeführt werden. Neben den Putzarbeiten werden Wandspachterarbeiten und Anstricharbeiten als Hauptleistungen zur Abschätzung der Minderung hinzukommen.
Ein hochwertiger Teppichboden sowie eine hochwertige Stoffborde an der Wand muessen abgedeckt werden, wenn diese nicht total einstauben soll,ebenfalls die sich im Raum befindenden Möbel. Allein der Inneneinrichter kann nicht garantieren, dass es nicht zu Beschädigungen des Wandansttriches kommen kann, wenn die Abklebung der Stoffborde erfolgt. Diese Beschädigungen hätte dann den Neuanstrich des Raumes zur Folge.
Scientia


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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von scientia am 25.08.2012 18:45

Zimmerrenovierung
quote:
von scientia am 28.08.2012 19:38

es handelt sich um ein Einzimmerapartment von 23 qm.
Es ist lebenfern zu meinen, dass dann darin ein Wohnen möglich ist, wenn die Arbeiten ausgeführt werden.

Ich frage mich warum man so Infos nicht von Anfang an zur "Aufgabenstellung" bekommt sondern auf Fakten hingewiesen wird die vorher nicht genannt wurden!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert Moderator am 01.09.2012 04:36

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