Mündlicher Voranschlag / Rechnung

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
anwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Voranschlag / Rechnung

Hallo

Ich habe mal im Namen meiner Schwiegereltern hier ne Frage.

Diese sind Vorstandsmitglied einer nicht im Vereinsregister eingetragenen Kleingartenanlage.

Im Januar hat Schwiegervater einen in der Kleingartenanalage ansässigen Unternehmer (Ich AG) angesprochen, ob dieser die zwei Wege streuen könnte, da sich sonst niemand drüm kümmert damit nicht etwas passiert - es war eine dicke Eis- uns Schneedecke drauf (sonst Sandweg).
Es hatte ihn natürlich gefragt was es kosten würde, wenn er die Wege einmal rauf fahren würde und einen Meter breit streut.

Antwort war "Das würde wegen dem Material so um die 200 Euro kosten".

Somit war der Vetrag gemacht, weil Schwiegervater sagte, das kann der Kleingartenverein vertreten.

Im März kam dann die Rechnung.

Die lautete über 800,- Euro !!!

Wurde natürlich so nicht hingenommen, angerufen beim "Dienstleister" von wegen mündlichem Gespräch vor Ort usw., dieses hat der Dienstleister verneint, er hätte es nie gesagt.

Es gibt ausser den 2 Parteien keine weiteren Gesprächmithörer.

dann wurde die Rechnung geändert vom nicht eingetragenem Kleingartenverein auf meinen Schwiegervater als Auftragsgeber, da der Kleingartenverein nicht verklagbar ist, da nicht eingetragen, auch sind Name und Anschrift falsch.

Was kann er nun tun und wie soll er sich verhalten.

Wer kennt ausserdem einen Rechtsanwalt in Berlin der sich mit soclen Dingen gut auskennt?

Vielen Dank, fürs Auge und entsprechende Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Setzt euch zusammen, verhandelt und einigt euch evtl. auf ca. € 400,-.
Was soll ein Rechtsanwalt und ein Richter tun? Es gibt nichts Schriftliches und keine Zeugen. Es werden nur weitere hohe Kosten für Anwalt, Gericht und evl. Gutachter, der ortsübliche Preise feststellen wird, entstehen. In derartigen Fällen wird der Richter immer einen Vergleichsvorschlag machen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
anwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

soweit war auch mein gedanke.

Die Frage die sich bisher gestellt hat, wie oder wo bekommt man den ortsübliche Preis her?

Es hat sich auf Nachfrage bei anderen Frirmen bisher keine gefunden, die für eine einmalige streuaktion einen Preis machen wollte.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ist die Rechnung aufgeschlüsselt?
Menge des Streusalzes und wann die Arbeitsstunden geleistet wurden.
Für das Streusalz sollte dann der Unternehmer (IchAG) eine Rechnung vorweisen können.
Die Wege sind sicherlich nicht zu 1. Mal gestreut worden. Die Kleigartenmitglieder können sicherlich sehr gut abschätzen wie lange man dafür braucht.
Hat die IchAG auch einen Kleingarten und ist Mitglied im Kleinartenverein? Oder hat er nur seine Geschäftsräume zufälligerweise dort?

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#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Wie wer es denn, wenn du erstmal ganz locker behaupten würdest, es hätte niemals einen Vertrag oder Auftrag gegeben.

Vielleicht fallen ihm dann doch wieder die 200 € ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

@daxus:
Genau, war bei mir umgekehrt der Fall, wo ist denn überhaupt der Beweis, daß der Auftrag so ausgeführt werden sollte?
Schließlich kann Jeder eine Rechnung schreiben ...

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