Motorschaden nach Instandsetzung

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Marcus-Bochum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden nach Instandsetzung

Hallo,
ich weiß nicht wo ich anfangen soll...

Ich fahre einen Viano Bj. 2012 der nun auch einen Werkstattbesuch erleiden musste.
Die Klimaanlage war plötzlich ohne Funktion. Der freundliche Mercedeshändler brauchte für die Reparatur nur 2 Tage...
Nach einer Woche trat das gleiche Problem wieder auf. Leider nach Ablauf der Anschlußgarantie, die am 05.05.2016 endete.
Bei der Wiedervorstellung bei **************************** bemängelten wir dieses natürlich und wiesen auf einen weiteren Schaden hin. Wir stellten einen Wasserverlust im Kühlsystem fest. Dieser Wasserverlust hat allerdings nichts mit dem Fehler der Klimaanlage zu tun.
Also erteilten wir zwei Arbeitsaufträge, 1. Klimaanlage instand setzen, 2. Wasserverlust beseitigen. Klimaanlage wurde nun wieder repariert.
Nun zum Wasserverlust:
Wir hatten Wasserverlust am Saugrohr. Diese Reparatur wollte die Garantieabteilung nicht mehr übernehmen, da der angemeldete Schaden nach Ablauf der Garantie beanstandet wurde.
Nach langen überlegen, machte uns **************************** ein Angebot: 25% übernimmt ****************************, 25% Mercedes Benz und die restlichen 50% sollten wir übernehmen.Daraus ergaben sich für uns ein Preis von 900€.
Vor Beginn der Reparatur wies uns der Servicemitarbeiter noch beiläufig darauf hin, das auch schon mal Schrauben abreißen können....
Und es kam so wie es kommen musste.....
Eine Schraube vom Turbolader ist abgerissen. Resultat daraus: Motor und Getriebe komplett Ausbau. Schraube aufbohren, neues Gewinde rein... Und dann alles wieder zurück.
Als mir dies mitgeteilt wurde, war der Motor bereits ausgebaut "um keine Zeit zu verlieren", sagte der Servicemitarbeiter.
Neuer Preis für mich 1750€
Mir blieb also keine Alternative. Er meinte noch wenn sie das nicht möchten bauen wir ihn einfach wieder ein...
Wir ließen es also alles instand setzen.
Als ich nun mein Fahrzeug nach Reparatur abholen wollte, machte ich natürlich eine Laufprobe.
Was ich da feststellte war unglaublich...
Mein Motor machte extrem laute Geräusche. Als der Werkstattleiter nun dazu geholt wurde standen beide mit großen Augen vor meinem Fahrzeug. Der Werkstattleiter legten den Gang ein und wollte in die Halle fahren. Die Geräusche dabei waren noch extremer als im Leerlauf.
Nach weiteren zwei Tagen erhielt ich Gewissheit. Motorschaden durch vermutlich eine oder mehrere reingefallene Schrauben. Metallteile im gesamten Motor. Motorschaden!!!! Nicht Reparabel...
Da der Mechaniker fahrlässig gehandelt hat zahlt keine Versicherung.
Nun bekomme ich einen neuen Motor... Ich bin gespannt...

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Muß ich die Reparaturkosten zahlen? Zumal die verbauten neuen Teile an meinem alten Motor dort verbleiben und an dem neuen Motor schon vorhanden sind.

Ich weiß, dass ich eigentlich gut davon komme, da ich ja einen ganz neuen Motor bekomme. Andersrum sehe ich es nicht ein für Teile und Arbeit zu zahlen von denen ich nichts habe.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mfg

Marcus



-- Editiert von Moderator am 05.07.2016 21:36

-- Thema wurde verschoben am 05.07.2016 21:36

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß, dass ich eigentlich gut davon komme, da ich ja einen ganz neuen Motor bekomme.

Ich glaube eher, das Du einen gebrauchten Motor bekommst.



Zitat:
Andersrum sehe ich es nicht ein für Teile und Arbeit zu zahlen von denen ich nichts habe.

Wen Du tatsächlich einen ganz neuen Motor bekommst, dann wäre die Werkstatt sogar berechtigt den höheren Wert zusätzlich zu verlangen. Denn es muss nur der Schaden ersetzt werden und das ist ein Motor von 2012 mit X
km und nicht ein Motor von 2016 mit 0km.

Sollte ein gebrauchter Motor zum Einsatz kommen, dann müsste es natürlich Berücksichtigung finden, das die Teile jetzt gebraucht sind.
Oder die Werkstatt müsste die neuen Teile kostenfrei an den gebrauchten Motor anbauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Marcus-Bochum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen dank für die schnelle Antwort.

Zum Motor: Es soll kein AT Motor sein. Der Rumpfmotor (Kurbelghäuse) ist ein Austauschteil. Alles weitere soll neu sein. Es wird lediglich Servopumpe, Lichtmaschine, Ölkühler und noch einTeil ( weiß ich leider nicht mehr) von meinem alten Motor übernommen.

Das bedeutet aber dann doch, das ich z.B. das Saugrohr was ich zu bezahlen habe nie erhalten werde. da der neue Motor doch alle nur Neuteile hat, da er ja komplett montiert von Mercedes kommt.

Ich will ja kein Gewinn machen. Ich will nur sichergehen dass ich nicht doch dann zu viel zahle.

-- Editiert von Marcus-Bochum am 05.07.2016 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet aber dann doch, das ich z.B. das Saugrohr was ich zu bezahlen habe nie erhalten werde.

Doch. Oder hat der neue Motor kein Saugrohr?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus-Bochum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Doch. Oder hat der neue Motor kein Saugrohr?

Ja natürlich hat er das, ist ja komplett.

War vielleicht ein Denkfehler von mir. trotzdem danke.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10647 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Marcus-Bochum):
War vielleicht ein Denkfehler von mir


Jopp.

Alternative wäre:

Vom defekten Motor das neue Saugrohr abmontieren und gegen das neue Saugrohr vom neuen Motor tauschen.
Ergebnis: Ein neuer Motor mit neuem Saugrohr ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Oder anders formuliert: die Werkstatt schulket nur den Motor ohne Saugrohr. Das müsste sie vom anderen Motor abbauen und an den Austauschmotor dranbauen. Und zwar für Dich kostenfrei, das Saugrohr und Montage ja schon bezahlt sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wen Du tatsächlich einen ganz neuen Motor bekommst, dann wäre die Werkstatt sogar berechtigt den höheren Wert zusätzlich zu verlangen. Denn es muss nur der Schaden ersetzt werden und das ist ein Motor von 2012 mit X

Das ist nicht die Praxis.
Falls es ein neuer Motor wird, werden i.d.R. keine Kosten für eine Wertsteigerung fällig.
Im Gegenteil. Da wir hier im "Handwerker-Bereich" sind, könnte ich mir vorstellen, dass der TE das Fahrzeug gewerblich nutzt.
Hier wäre zu überlegen, ob er Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt erhebt.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Zum Motor: Es soll kein AT Motor sein. Der Rumpfmotor (Kurbelghäuse) ist ein Austauschteil. Alles weitere soll neu sein. Es wird lediglich Servopumpe, Lichtmaschine, Ölkühler und noch einTeil ( weiß ich leider nicht mehr) von meinem alten Motor übernommen.
Also im normalfall, läuft das eigentlich so ab, es wird der Rumpfmotor gewechselt. Kurbelgehäuse, Motorblock und Zylinderkop. Hier sind die ganzen Teile neu, Block oder Kurbelgehäuse können auch überarbeitet sein. Ansonsten werden aber sämtliche Anbauteile vom Altmotor übernommen. Das sind dann nicht nur LIMA, Ölkühler, sondern auch Klimakompressor, Einspritzpumpe, Steuergeräte und und und...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Da wir hier im "Handwerker-Bereich" sind, könnte ich mir vorstellen, dass der TE das Fahrzeug gewerblich nutzt.

Du machst einen Denkfehler.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Du machst einen Denkfehler.

Abwarten...
Mal gucken, was der TE dazu sagt...
Nutzen Sie das Fahrzeug gewerblich?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus-Bochum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich nutze das Fahrzeug ausschließlich privat als Familienkutsche.

Danke

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