Minderung/Schadensersatz Elektriker

19. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)
Minderung/Schadensersatz Elektriker

Hallo,

ich bin wahnsinnig verärgert über eine Rechnung.
Ein Elektriker hat im Grunde nur festgestellt, dass das Gerät (ein Kühlschrank) nicht mehr reparabel ist.
Und davor ging es annähernd zwei Wochen bis jemand erschienen ist. Zweimaliges Versetzen ohne Entschuldigung, unzählige Telefonate und dadurch entstandene Kosten.
Das Geschäft ist direkt gegenüber, darum habe ich es auch beauftragt. Und jetzt diese Rechnung. Kann ich aufrechnen mit meinen Telefonkosten, verlorener Zeit etc. ? Ich habe sie angeschrienen, dass ich nicht bereit bin, das zu bezahlen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Und davor ging es annähernd zwei Wochen bis jemand erschienen ist. Zweimaliges Versetzen ohne Entschuldigung, unzählige Telefonate und dadurch entstandene Kosten.

Bei Schlechterfüllung eines Vertrages haben Sie grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Den von Ihnen geltend gemachten Schadenpositionen kommt jedoch allenfalls ein geringer Wert zu. Telefonkosten machen wohl nur ein paar Cent aus. Unnütz aufgewandt Zeit ist kein erstattungsfähiger Schaden (Ausnahme: Sie können einen Verdienstausfall nachweisen, z.B. Sie haben sich unbezahlten Urlaub genommen).

Im Ergebnis kann ich Ihren Ärger nachvollziehen. Schadenersatzansprüche, wegen derer sich ein Rechtsstreit lohnen würde, sehe ich jedoch nicht. Sie sollte sich beschweren und auf wenigstens nachträgliche Kulanz, z.B. Preisnachlass, hoffen . In diesem sinne sind Sie ja bereits aktiv geworden.

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