Mangelhafte Arbeit

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
dieregtmichsoauf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Arbeit

Jemand beauftragt eine Handwerker teures Laminat (das bereitliegt) verlegen sowie einige kleine Arbeiten
Es gibt nur eine Kostenübersicht die sich noch verringern kann.
Die Arbeit wird viel schneller als gedacht erledigt allerding SEHR mangelhaft, sogar mit Beschädigungen anderer Dinge
Es kommt nur eine Rechnung die 1:1 der ersten Kostenübersicht entspricht.
Man schreibt mal will eine aufgeschlüsselt Rechnung nach Art und Umfang der Leistung.
Sowie Nachbesserung oder Minderung.
Eine solche Rechnung erfolgt nicht, dafür:
- Die Auftragserteilung erfolgte Ihrerseits Spätestens durch Zugangsgewährung zur Leistungserbringung und dadurch auch zur Akzeptanz der Angebots Preise und Leistungen
- Durch sofortige Inanspruchnahme und Nutzung der Leistung Ihrerseits ist eine Abnahme erfolgt
- Ich möchte Sie darauf Hinweisen das Sie auch ohne Mahnung in Verzug geraten und Verzugszinsen in Höhe von 20% über dem Basiszins anfallen
-
Wie müsste man jetzt reagieren, was ist hier rechtens..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

setzen Sie dem Handwerker eine Frist von 2 Wochen, die Mängel bzw. Schäden (genau bezeichnen) zu beseitigen. Das Schreiben versenden Sie per Einschreiben / Rückschein, die Frist bestimmen Sie kalendarisch (nicht: 2 Wochen, sondern bis zum 10.05.2014)

Erwähnen Sie zusätzlich, dass Sie bei fruchtlosem Verstreichen der Frist anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Interessen in Anspruch nehmen werden.

Viele Ostergrüße

Nervin

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