Mahnung wg. tlw. nicht bezahlter Rechnung

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Mahnung wg. tlw. nicht bezahlter Rechnung

Es wird ein Betrieb beauftragt eine klemmende Wintergarten Markise zu reparieren. Es erscheinen zwei Handwerker, wovon einer arbeitet und der andere Anweisungen gibt sowie (zum Testen) die Markise immer wieder hoch und runter fährt. Am Ende berechnet der Betrieb beide Handwerker.

Nun habe ich den Betrag von einem der beiden sowie Fahrtkosten usw. bezahlt, für den zweiten sehe ich das aber nicht ein, da die Arbeiten auch ohne diesen nicht länger gedauert hätten. Ich habe also den (zweistelligen) Betrag einbehalten - auch vorab mit jener Begründung per Mail an den Betrieb, die auch ankam, da sie beantwortet wurde.

Ob das rechtmäßig ist, da scheiden sich sicher die Geister. Ich habe aber von den Geschäftsgebaren mancher Handwerker die Nase sowas von gestrichen voll, dass ich mal ein (kleines) Zeichen setzen möchte.

Welche Kosten könnten im weiteren Verlauf auf mich zukommen, wenn es der Betrieb durchzieht?

Mahngebühren? Gebühr für Mahnbescheid? Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung? Noch was?

Bleibt die Frage, wie weit der Betrieb wegen 40,- Euro geht. Wie gesagt, es geht ums Prinzip.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Mahngebühren? Gebühr für Mahnbescheid? Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung? Noch was?

Gerichtskosten würden noch anfallen.

Wären dann so um die 340 EUR, um die 500 EUR wenn man sich auch einen Anwalt nimmt.



Zitat (von Veannon):
Wie gesagt, es geht ums Prinzip.

Dem Betrieb eventuelll auch.
Da haben 2 Leute gearbeitet und nur einen will der Kunde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bezahlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Inwiefern ist dies für dich nicht nachvollziehbar?

Siehst du es als gerechtfertigt an, dass du zwei Handwerker zahlst, wenn du beauftragst eine Glühbirne zu wechseln?

Einen der auf der Leiter steht und schraubt und den anderen, der unten steht und sagt in welche Richtung sowie den Lichtschalter an und aus knipst?

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Einen der auf der Leiter steht und schraubt und den anderen, der unten steht und sagt in welche Richtung sowie den Lichtschalter an und aus knipst?

Klar das es auch Arbeiten gerade auf Leitern gibt, welche aus Gründen der Arbeitssicherheit gar nicht allein ausgeführt werden dürfen.
Zudem:
Zitat (von Veannon):
der andere Anweisungen gibt sowie (zum Testen) die Markise immer wieder hoch und runter fährt.

Auch dies ist eine Arbeit.
Zitat (von Veannon):
Wie gesagt, es geht ums Prinzip.

Tja dem Betrieb auch, und die Arbeit ist erklärbar. Solche Kunden sollte man als Handwerker auf die schwarze Liste setzen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Siehst du es als gerechtfertigt an, dass du zwei Handwerker zahlst, wenn du beauftragst eine Glühbirne zu wechseln?

Kommt auf die Glühbirne an.

Aber Markisen sind ja durchaus etwas komplexer als Glühbirnen. Und Äpfel mit Birnen soll man ja nicht vergleichen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Veannon):
Siehst du es als gerechtfertigt an, dass du zwei Handwerker zahlst, wenn du beauftragst eine Glühbirne zu wechseln?

Kommt auf die Glühbirne an.

Aber Markisen sind ja durchaus etwas komplexer als Glühbirnen. Und Äpfel mit Birnen soll man ja nicht vergleichen.


Scheinbar nicht so komplex, um selbst anzupacken. Ein fähiger Fachmann hätte es alleine hinbekommen. Wo ziehe ich denn die Grenze? Sind 3 Handwerker auch noch okay und ich muss gar froh sein, dass sie nicht einen Betriebsausflug zu mir gemacht haben?

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Veannon):
Einen der auf der Leiter steht und schraubt und den anderen, der unten steht und sagt in welche Richtung sowie den Lichtschalter an und aus knipst?


Klar das es auch Arbeiten gerade auf Leitern gibt, welche aus Gründen der Arbeitssicherheit gar nicht allein ausgeführt werden dürfen.


Dass die bloße Anwesenheit eines zweiten Handwerkers schon der Arbeitssicherheit dient, war mir nicht bewusst.

Zitat:

Zudem:
Zitat (von Veannon):
der andere Anweisungen gibt sowie (zum Testen) die Markise immer wieder hoch und runter fährt.

Auch dies ist eine Arbeit.


... die auch ich hätte ausführen können. Ich musste doch eh zugegen sein, um sie in die Wohnung zu lassen.

Zitat:

Zitat (von Veannon):
Wie gesagt, es geht ums Prinzip.

Tja dem Betrieb auch, und die Arbeit ist erklärbar. Solche Kunden sollte man als Handwerker auf die schwarze Liste setzen.


Davon gehe ich ohnehin aus. Kann ich gut mit leben. Und bei der Auftragslage der Betrieb wohl ebenso. Aber diesbzgl. habe ich nicht nach Meinungen gefragt.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
die auch ich hätte ausführen können. Ich musste doch eh zugegen sein, um sie in die Wohnung zu lassen.


Am besten macht man eh alles selber...nicht wahr?

Zitat:
Ich habe aber von den Geschäftsgebaren mancher Handwerker die Nase sowas von gestrichen voll, dass ich mal ein (kleines) Zeichen setzen möchte.

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#7
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
die auch ich hätte ausführen können. Ich musste doch eh zugegen sein, um sie in die Wohnung zu lassen.


Am besten macht man eh alles selber...nicht wahr?


Stimmt. Aber Markise hoch- und runterfahren übernehme ich schon seit Anbeginn selbst.

-- Editiert von Veannon am 23.04.2018 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Davon gehe ich ohnehin aus. Kann ich gut mit leben. Und bei der Auftragslage der Betrieb wohl ebenso. Aber diesbzgl. habe ich nicht nach Meinungen gefragt.

Es ist nun mal ein Meinungsforum, der Handwerker kann damit bestimmt leben, ob man selbst danach mal einen Handwerker aus einem anderen Gewerk mal schnell braucht und ob dann ein Handwerker überhaupt kommt, damit muss man auch leben. Oder das der nächste Handwerker dann nur auf Vorauskasse kommt, ja seine eigenen Entscheidung.
Die Listen der Innungen sind Gewerksübergreifend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Listen der Innungen sind Gewerksübergreifend.

Die Mundpropaganda in hiesiger Gegend sogar Innungsübergreifend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Veannon,

ich kann deine Haltung schon verstehen, Handwerker die nichts nennenswertes tun bezahlt man natürlich ungern.
Andererseits war der Gegenseite ja nicht klar, was genau zu tun ist, und da werden dann halt aus der Erfahrung heraus generell zwei Personen eingeteilt.
Was hättest du gesagt, wenn nur einer gekommen wäre und es nicht geschafft hätte? Würdest du dann den - am Ende völlig unnützen - Termin bezahlen?

Zum Rechtlichen (darum geht es ja hier im Forum): Entscheidend ist was vereinbart wurde. Hast du bei Auftragserteilung explizit nur einen Monteur angefordert?
Zwei Mann sind jedenfalls bei Arbeiten an einer Markise nicht unangemessen (der Betriebsausflug würde hingegen gegen Treu und Glauben verstoßen).

Zitat:
Die Mundpropaganda in hiesiger Gegend sogar Innungsübergreifend.
Ach hör' doch auf, der Konkurrenzdruck ist deutlich stärker. Ein Unternehmer wäre schön blöd, die Wettbewerber auch noch vor den schwarzen Schafen zu warnen.
Und die Handwerker interessiert es nicht die Bohne, ob da nun eine Rechnung gekürzt wurde. Wenn dann warnen die sich gegenseitig vor überpeniblen Auftraggebern, die sich über jede Kleinigkeit beim Chef beschweren.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ach hör' doch auf, der Konkurrenzdruck ist deutlich stärker

Heute wo man zum Teil auf Termine warten muss, bestimmt nicht. Zumal sich keiner gerne mit Kunden herum schlägt, welche als Schlechtzahler bekannt sind. Aus dem Grund kann man im Netz dann auch lesen, das Handwerker nur gegen Vorkasse kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich danke dir für den differenzierten Beitrag, reckoner.

Auch an Harry van Sell ein Dankeschön, dessen Beiträge ich für gewöhnlich sehr schätze.

Nur um das Thema hier mal abzuschließen. Ich werde den offenen Betrag begleichen.

-- Editiert von Veannon am 24.04.2018 11:00

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