Mängelbeseitigung Handwerker meldet sich nicht mehr

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Mängelbeseitigung Handwerker meldet sich nicht mehr

Hallo,
A hatte mit dem Handwerker einen Termin zum beseitigen des Mangels vereinbart.
Handwerker kam nicht. A versuchte in telefonisch immer wieder zu erreichen. (Mailbox und Email). Keine Reaktion.
Nun möchte A schriftlich (Einschreiben Einwurf) das erledigen.
Meine Frage: Wenn A eine Frist von 2 Wochen setzt und der Handwerker sich weiterhin nicht meldet, muß A dann wieder eine "Mahnung"schreiben. Falls ja, wie oft??

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von September1):
Wenn A eine Frist von 2 Wochen setzt

Man sollte eine Frist nach Datum von mindestens 14 Tagen setzen.



Zitat (von September1):
und der Handwerker sich weiterhin nicht meldet, muß A dann wieder eine "Mahnung"schreiben.

Nein, er kann den Handwerker dann direkt verklagen bzw. einen Anwalt damit beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

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