Mängel, Fristsetzung und einiges mehr

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Mängel, Fristsetzung und einiges mehr


hallo,
ich habe ziehmlich Ärger mit einer Handwerks-Firma und diesbezüglich ein paar Fragen.
Zunächst ein paar "Grunddaten":
es handelt sich um einen Auftrag der, nach mündlichen Aussagen diverser Handwerker bei Kostenvoranschlagseinholung, binnen 3-4 Wochen erledigt sein sollte: 2-3 Wochen Herstellung in der Firma und dann bei mir 2-3 Werktage für die Montage. Der vorraussichtliche Liefertermin war auf der Auftragsbestätigung dementsprechend mit 4,5 Wochen angesetzt. Tatsächlicher Arbeitsbeginn war nach 6 Terminverschiebungen nach 9,5 Wochen. Ein Teil der Arbeiten wurde erledigt, ein Teil verschoben. In den folgenden 2 Wochen kam die Firma noch 2x um falsch gelieferte Teile auszuwechseln. Beide Male sprach ich mit Chef und Handwerkern über die noch ausstehenden Arbeiten, beim 2.Mal war der Chef sogar vor Ort. 2 Tage später hatte ich die Rechnung im Briefkasten. 55% hatte ich bei Vertragsvergabe anbezahlt. Nun wollten sie den Rest.
Also habe ich einen Brief geschickt, in dem ich die Firma u.a. nochmals auf die nicht erledigten Arbeiten hinwies, die Mängel auflistete, eine Frist von 1 Monat zur Erledigung setzte (Weihnachten stand an, deshalb so lang), die angerichteten Schäden in meiner Wohnung auflistete, den Chef aufforderte seinen Mitarbeitern zu sagen, was wie zu tun sei, weil mir hierfür die Fachkenntnis fehlt und Gebrauch auf mein Recht auf Rückbehalt bis zur Erledigung ankündigte.
Nach 12 Tagen kam der Chef und begutachtete die Mängel. Nach weiteren 5 Tagen schickte die Firma Handwerker, die einen Teil der Arbeiten erledigten, einen Teil nicht verrichten konnten, weil sie nicht über den Umfang unterrichtet waren und hierfür an dem Tag folglich nicht ausgestattet waren. Als die Handwerker gingen, unterschrieben wir uns gegenseitig die erledigten, sowie die noch ausstehenden Arbeiten und zu beseitigenden Mängel. Seitdem hat die Firma Betriebsferien. Morgen ist die gesetzte Frist um. 4 Monate nach Auftragsvergabe. Da mir niemand für morgen angekündigt wurde, ohne Beseitigung der Mängel.
Bei den Mängeln handelt es sich um gravierende Schäden, die den Austausch von Teilen erfordert, mangelhaft verarbeitete Ware und beim Transport mangelhaft geschützte Ware, als Folge gravierende und kleine Schönheitsmängel, nicht fachgerechte Montage, Ware, die nicht dem Auftrag entspricht.
Um sich das Ausmaß vorstellen zu können, stelle man sich vor, man kaufe ein nagelneues Auto und es hat schlecht verarbeitete Schweißnähte, die überall sichtbar auftragen oder den Dreck sammeln, eine ist ganz vergessen worden, es hat hier und da ein Beulchen und der Lack ist überall verkratzt, es stand bei Regen an der Hauptstraße und ist entsprechend verschmutzt, statt der bestellten blau getönten Scheiben sind grün getönte Scheiben eingebaut, blaue gibt's wie sich auf Nachfrage rausstellt nähmlich in Wirklichkeit garnicht, der Verkäufer hat grüne gemeint und wenn ich die Beifahrertür öffne, fällt sie fast raus, weil sie nicht richtig befestigt ist. Außerdem kann man ein Fenster nicht ganz öffnen.

Nun meine Fragen:
Wie oft muss ich der Firma Fristen setzen?
Wie lang müssen sie jeweils sein?
Muss ich Mängel, die bei der Fertigstellung/Nacherfüllung entstanden, erneut mit Frist anmahnen?
55% sind anbezahlt, kann ich den Rest bis zur Erledigung einbehalten, ab wann kann die Firma Zinsen verlangen? (wenn er mir einen Gutachter schickt, den die Firma bezahlt kann mir das nur recht sein)
Ab wann kann ich eine andere Firma beauftragen? Muss ich das vorher ankündigen/androhen?
In welcher Form muss ich vor Beauftragung einer anderen Firma Beweise für die Mängel festhalten, der Monteur hat das Vorhandensein ja (außer bei den neu entstandenen, die hatte ich noch nicht gesehen) unterschrieben?
Kann ich für die geringeren Schäden eine Minderung verlangen? Wenn ja, ab wann und wie setze ich die Höhe fest?
In welcher Form kann ich durch die Firma verursachte Schäden an meiner Wohnung berechnen, nur Material-Quittungen oder auch Quittungen für selbst geleistete Arbeiten? In welcher Form sollte ich hier vorher Beweise sichern?
Wie oft muss ich mir Urlaub nehmen und die Firma kommt doch nicht oder nur für ein paar Stunden (aus den angekündigten 2-3 Tagen sind mittlerweile 6 geworden, 2 davon wegen kurzfristigen Absagens,12 Stunden vorher)?

besten Dank für jeden fachkundigen Rat!

Grüße

natilein

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IBJ
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Handelt es sich um ein bauhandwerkliche Leistung?
Gibt es eine Schriftliche Auftragsbestätigung?
Steht dort irgendwo VOB???
Wenn nicht, dann trotzdem Mängel schriftlich rügen und den Erhalt bestätigen lassen, wenn Du das nicht willst dann per Einschreiben Rückschein schicken.
Außerdem die Beschädigungen und Schäden, die zugefügt worden mit auflisten und um Meldung an die Versicherung bitten, bzw. die Kosten der Reparaturen direkt zu begleichen.
Setze mit der Worten "letzte Frist zu Mängelbeseitigung" einen Ortstermin an und weise darauf hin, das Du nach verstreichen dieser Frist, bzw. dieses Datums einen beauftragten der Handwerkskammer um Hilfe bitten wirst.

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#2
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)



Hallo blondi,
erst mal
herzlichen Dank für Antwort!!
Ich denke, es ist eine bauhandwerkliche Leistung, jedenfalls eine nicht-baugenehmigungspflichtige Renovierungsmaßnahme.
Ja, es gibt eine schriftliche Auftragsbestätigung, auf der Rückseite steht im Kleingedruckten was von VOB, aber ich bin nicht drauf hingewiesen worden, geschweige denn, daß sie mir zugänglich gemacht worden wäre.
Mittlerweile bin ich beim Anwalt:
nach neuem Recht brauchte ich nur noch eine Frist setzen, aber da es diesbezüglich noch keine mustergültige Rechtssprechung gibt, hat er mir empfohlen der Firma, dem alten Recht gemäß, 3 x die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Jeweilige Fristsetzung ca. 2 Wochen.
Der Brief, den ich der Firma (per Einschreiben/Rückschein) hatte zukommen lassen, und der darauffolgende Termin zur Mängelbeseitigung wird angerechnet. Die neu entstandenen Schäden wurden in die Liste der alten aufgenommen und bekommen nicht neue 3 Chancen. Da die Mängel vorhanden sind, ist es ohne Zinsen und irgendwas legitim den Restbetrag vorerst einzubehalten. Sollte es zur Beauftragung einer anderen Firma kommen, können bis zum 3-fachen des Schadens als Vorschuss zur Beseitigung einbehalten/zurückverlangt werden.
Was den Urlaub betrifft, hab ich wohl Pech gehabt.
Sowas wie einen Ortstermin hatte ich bereits im Dezember. Da war der Chef da, um die Mängel zu begutachten. Nun, beim 2. Nachbesserungstermin kam er nochmal selber, brachte noch jemand fachkundigen mit. Der hat meine Beanstandungen in vollem Umfang bestätigt. Da die Firma beim 2.Termin nicht mit den Nacharbeiten fertiggeworden ist, immerhin hatten die Monteure diesmal alles nötige dabei, und nun geklärt ist, daß mir gewisse noch ausstehende Arbeiten doch zustehen, wird es einen dritten Termin geben.
Die Firma hatte sich übrigens 16 Tage nach Fristablauf doch von sich aus gemeldet um oben genannten Nachbesserungstermin zu vereinbaren. Da war ich glücklicherweise schon beim Anwalt gewesen. Ich habe mich auf den Termin eingelassen. Der Anwalt hat einen entsprechenden Brief incl. aktualisierter Mängelliste an die Firma geschrieben.
Und mir hat er den Mut und die Selbstsicherheit wiedergegeben, auf meinem Recht zu beharren.
Schaun wir mal wie's weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holland-art
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 13x hilfreich)

Und die Anschreiben nur mit Gerichtsvollzieher senden sonst kann behauptet werden, daß in dem Einschreiben nichts drin war. Doppelt schreiben und entsprechend dem GV übergeben zur Zustellung. Macht einen guten Eindruck auf der anderen Seite und ist zu 100% zugestellt.
Viel Erfolg - so einen Fall hatte ich auch einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

puh, das ist ja herb!
Dieses Problem dürfte ich mittlerweile nicht mehr haben, die Firma war inzwischen 3 mal zur Nachbesserung da. Mit bis zu 5 Personen. Und einem weiteren kurzfristig (1/4h nach vereinbartem Arbeitsbeginn) abgesagten Termin. Wegen "Krankheit". Blanker Zufall, daß ausgerechnet an diesem Tag eine Messe eröffnete, auf der auch die Firma vertreten war...
Jetzt geht mein Anwalt den nächsten Schritt: ein Gutachter muss bei.
Interessant hierbei: lieber einen Mangel zuviel, als einen weniger angeben, der Gutachter begutachtet ausschließlich angegebene Mängel!
Ich werde berichten, wies weitergegangen ist...

Grüße

natilein

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