Hallo,
ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet, blicke aber mit dem ganzen Papierkrieg noch nicht so durch ... nun habe ich den ersten Kunden, der seine Rechnung nicht bezahlt. Also informierte ich mich auf dieser Webseite über Mahnungen und schickte ihm eine
- per Einschreiben natürlich - die kam aber ungeöffnet zurück mit dem Vermerk : zurück, nicht abgeholt : Lagerfrist abgelaufen.
Auch auf eMails kommt keine Reaktion und am Telefon erwischt man nur seine Angestellten, nie den Chef selbst.
Kann man nun eine 2. Mahnung schicken oder gar einen Mahnbescheid beantragen - er hat ja eigentlich die erste Mahnung nie gelesen ... ???
Die Rechnung selbst muss er aber gelesen haben - weil ein einziges mal auf eine eMail eine Antwort kam, daß ich mein Geld
nächste Woche bekommen würde - das war vor drei Wochen :-(
Wäre für einen guten Tip sehr dankbar...
MfG, Martin
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Kunde unerreichbar ?
18. Oktober 2002
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Frage vom 18. Oktober 2002 | 11:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde unerreichbar ?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2002 | 17:44
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 10x hilfreich)
Einen Mahnbescheid kann man immer machen. Man steht zwar vor Gericht besser da, wenn man vorher gemahnt hat, aber wer nicht zahlt hat Pech gehabt.
Sie haben ja den Nachweis, dass die erste Mahnung erfolgt ist.
Ich empfehle einen Anwalt zu nehmen. Den Mahnbescheid können sie aber auch selbst beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
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