Kunde tritt auf einmal zurück, Leistung erbracht!

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
xtype
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kunde tritt auf einmal zurück, Leistung erbracht!

Hallo,

man stelle sich einmal vor, dass man eine kreative Werbeagentur betreibt, die sich noch im Aufbau befindet, aber immer besser läuft, nach und nach trudeln Aufträge herein. Aufgrund erster Erfahrungen mit "Nichtzahlern" geht man so vor, dass man z.B. eine Webseite für einen Kunden nach dessen klarer Auftragserteilung als "Rohentwurf" erstellt. Erst nach Zahlungseingang des vorher vereinbarten Gesamtpreises macht man sich dann an die individuelle Feinarbeit nach Kundenrücksprache.

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat man dann mal für einen Auftraggeber eine Webseite erstellt. Weil man noch neu im Gewerbe war, hat man die Webseite über 2 Wochen programmiert, Fotos erstellt, Texte entworfen, Layout und Design. Alles im Dialog mit dem Kunden bis das gewünschte Produkt fertig und online war bzw. ist. Danach hat man dann die Rechnung übergeben die auch bezahlt wurde.

Viele Wochen später möchte der gleiche Kunde ein Prospekt (Flyer) entwickelt haben, dessen Layout sich an das Design der Webseite anpasst, schriftlicher Auftrag liegt vor. Man entwickelt einen Entwurf, druckt sogar einen Probeflyer und übergibt diesen samt der Rechnung an den Kunden und teilt mit, dass man nach Eingang der Zahlung des VORHER vereinbarten Endpreises Änderungen vornimmt.

Der Kunde meldet sich einige Tage nicht und ist dann "echauffiert" weil er es albern fände, in Vorleistung zu gehen, man könne ihm doch vertrauen. Man betont, dass dies kein Misstrauen sei sondern einfach eine allgemeine Vorgehensweise zur Absicherung. Man schlägt aber vor, dass der Kunde die Hälfte vom Endpreis anzahlt und den Rest nach Fertigstellung unter Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden.

Der Kunde ist irgendwie "beleidigt" und teilt mit, dass er auf diesen "Kindergarten" keine Lust hätte, er jetzt nur die Hälfte vom Endpreis zahlen würde, man ihm den bisherigen Entwurf auf CD gebrannt druckfertig übergeben solle und das man von weiteren Änderungswünschen Abstand nehme bzw. nicht weiter mit mir zusammen arbeiten wolle.

Frage:

Hat der Auftragnehmer das Recht, bei Abbruch trotz bereits erbrachter Leistungen und eines druckfertigen Entwurfes dennoch den vollen, vorher vereinbarten und vom Kunden akzeptierten Endpreis zu verlangen? Theoretisch kann der Kunde ja auch einfach nur behaupten, dass er keine weitere Zusammenarbeit will, nur die Hälfte zahlen und dann doch den Entwurf so drucken lassen wie er ist bzw. mit wenigen "Klicks" von einem anderen Anbieter verändern lassen.

Kann der Kunde dann einfach sagen: "Danke für den Entwurf, weitere Änderungen nimmst Du nicht mehr vor, ich trete vom Auftrag zurück und zahle Dir nur die Hälfte"? Immerhin handelt es sich bei Webseiten, Flyern und vielem mehr um "individuell erbrachte" Dienstleistungen, soweit bekannt gilt das das normale Rücktrittsrecht nicht einfach so.

Vielen Dank für Eure Antworten...

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-- Editiert xtype am 07.03.2012 10:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann der Kunde dann einfach sagen: "Danke für den Entwurf, weitere Änderungen nimmst Du nicht mehr vor, ich trete vom Auftrag zurück <hr size=1 noshade>



Ja, ein Werkvertrag kann jederzeit gekündigt werden.

Allerdings hat es nicht der Besteller in der Hand, den Werklohn festzusetzen. Das ist vielmehr dein Part, siehe § 649 BGB .

So lange du dich i.R. des gesetzlichen Vermutung bewegst (5 %), ist das ein Selbstläufer. Wenn du höhere Kosten gerichtsfest nachweisen kannst, wäre auch das kein Problem.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
So lange du dich i.R. des gesetzlichen Vermutung bewegst (5 %), ist das ein Selbstläufer.


Ja, klar theoretisch schon.

Nur wird er wohl als nächstes aus Ausführung bemängeln. Oder hat er die Sache bereits abgenommen.

Es ist unüblich "vor Auslieferung" zu kassieren. Man lässt sich Teile der Arbeit zahlen. Immer schön Fertigstellung-Abnahme-Rechnung-Lieferung-Zahlung.

Geh hin - tief hinein - und versuch Geld zu bekommen.

Ein Prozess wird teuer !

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