Hallo,
wir müssen unser Hausdach neu eindecken lassen und haben entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt.
So weit...so gut.
In allen Schreiben taucht nun folgender Satz auf (sinngemäß).
Das es sich um ein unverbindliches Angebot handelt, dass es nur ca.-Werte sind und dass die Rechnunglegung dann nach Aufmaß erfolgt.
Das heisst für mich, der Preiss kann noch steigen oder aber auch noch sinken (zweite Variante wäre ok). Wieviel % darf der Endpreiss bei einer Preissteigerung (nach Aufmaß)vom Kostenvoranschlag abweichen, den ich dann ohne Murren akzeptieren muss?
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Mfg.
Hexlein456
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Kostenvoranschlag - Wieviel darf der Endpreis abweichen?
22. September 2011
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Frage vom 22. September 2011 | 07:47
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 54x hilfreich)
Kostenvoranschlag - Wieviel darf der Endpreis abweichen?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. September 2011 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
20-30% sollte man einkalkulieren.
Bei guter Begründung (z.B. nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten) können auch höhere Steigerungen fällig werden.
Oder auf ein verbindliches Angebot bestehen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 24. September 2011 | 18:23
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Nehmen Sie einen Dachdecker aus Ihrer Nachbarschaft, und vereinbaren Sie einen Festpreis. Verlangen Sie aber eine
ausführliche Beschreibung der Leistungen.
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""
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