Guten Tag,
infolge einer Dichtigkeitsprüfung wurde festgestellt das unser Revisionsschacht ca.1,5 m unter dem Straßenniveau ist, und natürlich auch ein Paar Mängel ( Risse, Versetzungen) vorhanden sind.
Im Schlussabnahmeprotokoll -Fertigstellung- des Abwasserzwecksverbandes wurde die Baufirma hingewiesen das dieser Schacht fehlt. Diese bestätigte dies mit der Unterschrift (also mit der Pflicht zur Anhebung). Dieses Protokoll ist datiert zum Nov. 2011. Die o.g. Dichtigkeitsprüfung erfolgte Sommer 2017.
Es sind fast 17 Jahre vergangen und die Baufirma ist eigentlich soweit ich weis nicht mehr in der Aufbewahrungspflicht der Unterlagen.
Nun müsste dieser Revisionsschacht angehoben werden um die Schäden am Abflussrohr zu beseitigen.
Die von der Abwasserfirma kalkulierten Positions des Schachtes befindet sich bei uns auf dem Grundstück, in der unmittelbaren Nähe von Hecken/Blumen und ca. 1,5 m vom Haus und wie o.g. 1,5m unter den Strassenniveau.
Nun meine Fragen:
1. wer müsste für die Anhebungskosten aufkommen?
2. befindet sich die Baufirma nach 17 Jahre noch in der Gewährleistungspflicht ( es ist praktisch ein versteckter Mangel)?
Auf eine Antwort würde ich mich freuen, und Danke im voraus.
Grüße
Kein Revisionsschacht trotz Hinweiß vom Abwasserzweckverband
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatDiese bestätigte dies mit der Unterschrift (also mit der Pflicht zur Anhebung). Dieses Protokoll ist datiert zum Nov. 2011. :
Gemeint ist 2001?
Zitatwer müsste für die Anhebungskosten aufkommen? :
Der Eigentümer.
Zitatbefindet sich die Baufirma nach 17 Jahre noch in der Gewährleistungspflicht ( es ist praktisch ein versteckter Mangel)? :
Max. 5 Jahre nach Abnahme beträgt die Gewährleistung im Baubereich. Selbst wenn das anerkannt wurde, dürfte es nach weiteren 3 Jahren aber verjährt sein.
ZitatEs sind fast 17 Jahre vergangen :
Wie das? Haus vor kurzem erst gekauft? Dann dürfte man sich wegen des versteckten Mangels an den Verkäufer wenden.
Zitat:ZitatDiese bestätigte dies mit der Unterschrift (also mit der Pflicht zur Anhebung). Dieses Protokoll ist datiert zum Nov. 2011. :
Gemeint ist 2001?
Zitatwer müsste für die Anhebungskosten aufkommen? :
Der Eigentümer.
Zitatbefindet sich die Baufirma nach 17 Jahre noch in der Gewährleistungspflicht ( es ist praktisch ein versteckter Mangel)? :
Max. 5 Jahre nach Abnahme beträgt die Gewährleistung im Baubereich. Selbst wenn das anerkannt wurde, dürfte es nach weiteren 3 Jahren aber verjährt sein.
ZitatEs sind fast 17 Jahre vergangen :
Wie das? Haus vor kurzem erst gekauft? Dann dürfte man sich wegen des versteckten Mangels an den Verkäufer wenden.
Hallo,
zu 1: Ja , die Unterschrift der Baufirma wurde 2001 geleistet.
zu 2: die Baufirma kamm ihrer Pflichten nich nach-wieso dann der Eigentümer.
zu 4: Wir wohnen seit Anfang an dort, ich meinte 17 Jahre vergangen seit Fertigstellung des Hauses bis 2017 wo die Dichtigkeitsprüfung anstand
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Zitatzu 2: die Baufirma kamm ihrer Pflichten nich nach-wieso dann der Eigentümer. :
Weil:
ZitatMax. 5 Jahre nach Abnahme beträgt die Gewährleistung im Baubereich. Selbst wenn das anerkannt wurde, dürfte es nach weiteren 3 Jahren aber verjährt sein. :
Man (der Eigentümer) hat es schlicht verpennt, die Baufirma in Verzug zu setzen, nun ist die Angelegeheit verjährt.
-- Editiert von spatenklopper am 24.04.2018 15:48
Verpennt, woher und wie soll man den Schacht sehen wenn er 1,5m tief verbudelt wurde.?!
Zitatwoher und wie soll man den Schacht sehen wenn er 1,5m tief verbudelt wurde.?! :
In dem man z.B. auf die Pläne schaut.
Warum sollte ein versteckert Mangel nach 17 JAhren noch irgendeine Haftung auslösen. Alle Mängel sind versteckt ?? Wenn man bei der Bauabnahme zu faul ist einen Schachtdeckel zu heben um nachzuschauen wo der Schacht is..... selber schuld.
Da ist nichts zu holen.
Ich würde mir ein, zwei Angebote einholen und hiernach mit der damaligen Baufirma Kontakt aufnehmen. Dies zunächst ebenfalls mit der Bitte um ein Angebot. Man kann nun vergleichen wo selbiges preislich liegt und um eine Beteiligung an den Kosten bzw. einer Reduzierung des Angebots bitten. Klar ohne Rechtsgrundlage, aber es kann hier durchaus ein Entgegenkommen geben.
Zitat von DumitruKurier
"Warum sollte ein versteckert Mangel nach 17 JAhren noch irgendeine Haftung auslösen. Alle Mängel sind versteckt ?? Wenn man bei der Bauabnahme zu faul ist einen Schachtdeckel zu heben um nachzuschauen wo der Schacht is..... selber schuld.
Da ist nichts zu holen."
Bei der Bauabnahme denkt auch jeder an einem Revisionschacht (das sowas auch nitwendig ist) besonders wenn man sowas auf seinem Grundstück nicht sieht.
Eigentlich habe ich mich hier angemeldet um eine Lösung zu finden- nicht irgendwelche Schlaue Sprühe- die kann ich mir auch woanders einholen.
Zitat von Harry van Sell
"In dem man z.B. auf die Pläne schaut."
Auf die Pläne ist er ja da!!
Nur weil Dir die Antworten nicht gefallen, heisst es ja nicht, dass diese nicht trotzdem korrekt wären.
Wenn die Baufirma nicht nach den Plänen gebaut hat, ist das ein Mangel. Ist aber egal, weil er Dir einfach zu spät aufgefallen ist - und nun ist das Kind halt in den Revisionsschacht gefallen.
Es hat schon einen Grund, warum man auf seiner Baustelle ab und an mal nach dem Rechten schaut und mit den Plänen in der Hand guckt, ob die Arbeiter alles an die richtige Stelle setzen.
In Deinem Eingangsthread stimmen aber auch die Daten nicht - 2011 ist zumindest in meinem Kalender noch keine 17 Jahre her. Und wenn im Schlussabnahmeprotokoll auch noch stand, dass der Schacht fehlt - warum hast Du damals die Baufirma nicht darauf hingewiesen, dass sie das gefälligst einbauen sollen?!
Zitat:Im Schlussabnahmeprotokoll -Fertigstellung- des Abwasserzwecksverbandes wurde die Baufirma hingewiesen das dieser Schacht fehlt. Diese bestätigte dies mit der Unterschrift (also mit der Pflicht zur Anhebung). Dieses Protokoll ist datiert zum Nov. 2011. Die o.g. Dichtigkeitsprüfung erfolgte Sommer 2017.
Und wieso hat man 2011 nicht die Erfüllung der Auflage bei der Baufirma verlangt? Das Problem, dass der Schacht 1,5m zu tief liegt ist doch dann seit 2011 bekannt.
Wie ist dieser Schacht denn abgedichtet? Mit einem Betondeckel und dann Erde oben drauf?
Zitat:Bei der Bauabnahme denkt auch jeder an einem Revisionschacht (das sowas auch nitwendig ist) besonders wenn man sowas auf seinem Grundstück nicht sieht.
Da Sie ab dem Revisionsschacht für die Abwasserleitung zuständig sind und so ein Schacht evtl. auch mal von Ihnen gewartet werden muss, ist das Vorhandensein schon sehr wichtig. Ich kenne genug Fälle, in denen sich Hausbesitzer bei den Stadtwerken beschweren, dass der Kanal schlecht abläuft. Letztendlich liegt es aber dann am Ravisionsschacht und dafür ist der Hauseigentümer selber zuständig.
2001 nicht 2011!
Das war ein Irrtum des TE, welchen er in #2 richtig stellt.
Ja , ich habe ein Fehler gemacht, statt 2001 habe ich 2011 geschrieben. Dafür entschuldige ich mich. Das Abnahmeprotokoll des Abwasserzwecksverbandes ist auf 2001 datiert.
Ja auf den Plänen ist ein Schacht eingetragen, auf dem Grundstück ist nichts.
Bei der Kontrolle auf Dichtigkeit ist einer entdekt worden und dann berechnet wo der sein sollte.
Haben ( die Abwassertechnik Firma) ca. 1,5 meter Stangen im Erdreich eingeschlagen und nichts.
Schlussendlich ist die Baufirma ihrer Pflichten damals nicht nachgekommen, trotz Abmahnung des Abeasserzweckverbandes.
Deswegen meinte ich das die Baufirma den auf ihre kosten anheben muss.
Das ich für den Revisionschacht (WENN EINER DA WÄRE) verantwortlich bin ist mir schon klar.
Und Leute, das Haus habe nicht ich gebaut sondern meine Schwiegereltern, wir wohnen jetzt drinnen-das ist aber letztendlich nicht so wichtig.
Zitat von cirius32832
Zitat:"Und wieso hat man 2011 nicht die Erfüllung der Auflage bei der Baufirma verlangt? Das Problem, dass der Schacht 1,5m zu tief liegt ist doch dann seit 2011 bekannt.
Wie ist dieser Schacht denn abgedichtet? Mit einem Betondeckel und dann Erde oben drauf?
Ja, wieso hat der Baufirma nicht verlangt-wiel wir gut gläubige Bürger sind und einer stattlich annerkanten Firma vertrauen und hofen das die ihrer Pflichten nach geht.
Uns ist der fehlende Revisionsschacht erst bei der Dichtigkeitsprüfung aufgefallen im Jahre 2017.
Von innen sieht man das der Schacht mit einem Betondeckel abgedichtet ist, und dann kommen 1,5m Erde.
ZitatDas ich für den Revisionschacht (WENN EINER DA WÄRE) :
Ganz offensichtlich ist ja einer da:
ZitatVon innen sieht man das der Schacht mit einem Betondeckel abgedichtet ist, und dann kommen 1,5m Erde. :
ZitatBei der Bauabnahme denkt auch jeder an einem Revisionschacht (das sowas auch nitwendig ist) besonders wenn man sowas auf seinem Grundstück nicht sieht. :
ZitatAuf die Pläne ist er ja da!! :
Deshalb ja auf die Pläne schauen.
Bei der Abnahme werden die Pläne mit der Wirklichkeit vergleichen.
Macht man das nicht, nennt sich das Mitverschulden, das beträgt dann bis zu 100%.
ZitatUnd Leute, das Haus habe nicht ich gebaut sondern meine Schwiegereltern, :
Selbst wenn nicht schon alles verjährt wäre, hätte man also mangels Vertragsverhältnis genau 0,0 Anspruch.
Denn Vertragspartner der Firmen wären ja die Schwiegereltern.
Und wenn man das Haus von den Schwiegereltern übernommen hat (Kauf, Schenkung) dann wären die Schwiegereltern Ansprechpartner für das Problem und die Kosten.
Ein Kanalring mit Schachthals von 1,5m Höhe kostet ca. 300 EUR. Dazu kommt der Deckel, je nach Ausführung ca. 50-200 EUR. Vielleicht beteiligen sich die Schwiegereltern? Einen Schachtring in 1,5m Tiefe kann man noch selber setzen.
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