KFZ Standkosten Quittung vs. Rechnung

31. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
johnny181
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ Standkosten Quittung vs. Rechnung

Hallo,


ich hatte bei einer Werkstatt mein Auto 5 Monate stehen gelassen weil es defekt war.
Am Anfang des Monats habe ich das Auto abgeholt, musste dafür 1000 Euro in Bar bezahlen sonst darf ich das Auto nicht mitnehmen.
Hat ja auch soweit alles seine Richtigkeit."Nur total überteuert"

Dafür habe ich vor Ort eine Quittung erhalten Datum..06.10..Standkosten nach Absprache, keine weiteren Unkosten!

Unterschrift Gesamtbetrag

Nun habe ich mir daraufhin eine Rechnung angefordert, damit ich das ganze nochmal schriftlich habe.


Nun habe ich per Post die Rechnung bekommen.
530 Euro. Für den Zeitraum von .... bis zum besagten Tag wo ich die 1000 Euro bezahlt habe.

Nun die Frage,iwie. sind die durcheinander gekommen und ich soll denen 530 Euro überweisen.

Nun kann ich mir doch den Restbetrag von den 1000 Euro zurückholen ? oder?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sicherlich kannst du das, denn augenscheinlich war der Betrag von 1000€ ja falsch.

Zumindest kannst du sie auffordern, 470€ zurückzuüberweisen (Kopie der Quittung dazulegen). Setze eine Frist und dann warte ab.
Wenn sie sich nicht auf einen Irrtum berufen und die Rechnung über 530€ unvollständig/falsch ist, müssen sie dir das zuviel gezahlte zurückgeben.

Theoretisch könnten sie sich auf die Quittung berufen, wo steht "Standzeit etc. nach Absprache". Wenn sie aber nachträglich eine Rechnung mit einem niedrigeren Betrag ausstellen, müssen sie die Differenz begründen, wenn sie nun auf die Quittung bestehen wollen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
johnny181
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

letztendlich glaube ich das die Rechnung wegen der Steuer so niedrig gehalten wurde.
und ich denke mal das die >Firma sich auf einen Irrtum berufen wird...
mhh aber da stell ich mir gerade die Frage, wie lange die Firma sich auf einen Irrtum berufen kann ...

Ich hatte auch schon überlegt einen Anwalt damit zu beauftragen, aber ich denke bei der Summe ist es nicht wirklich sinnvoll...



-Theoretisch könnten sie sich auf die Quittung berufen, wo steht "Standzeit etc. nach Absprache". Wenn sie aber nachträglich eine Rechnung mit einem niedrigeren Betrag ausstellen, müssen sie die Differenz begründen, wenn sie nun auf die Quittung bestehen wollen.-

Naja nicht wirklich, Datum der Rechnung ist ja ein paar Tage später....

Da fällt mir gerade auf :) Ich habe die Rechnung heute bekommen und hier steht der 08.10 :) komisch,komisch :)

tja ich weiß noch nicht so recht... anwalt oder anschreiben und die Firma auffordern mir das Geld zu überweisen... I don´t know !?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
letztendlich glaube ich das die Rechnung wegen der Steuer so niedrig gehalten wurde.

Ein solcher Grund kann dir egal sein. Wenn sie dir eine Rechnung über 530€ ausstellen, müssen sie das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen.
Und Beihilfe zur Steuerhinterziehung willst du ja als guter Mitbürger sowieso nicht leisten.

quote:
Ich hatte auch schon überlegt einen Anwalt damit zu beauftragen

Macht sowieso erst Sinn, wenn sie
- entweder eine Berichtigung der Rechnung verweigern und das Geld nicht zurückzahlen
- oder keinen vernünftigen Grund für die falsche Rechnung benennen bzw. der Irrtum, den sie angeben, nicht nachvollziehbar ist.
Aber selbst dann kann man je nach Fall nochmal weiter sehen.

quote:
mhh aber da stell ich mir gerade die Frage, wie lange die Firma sich auf einen Irrtum berufen kann ...

Innerhalb einer realistischen Frist, die du benennst (z.B. 14 Tage). Letzlich können sie theoretisch auch erst vor Gericht einen Grund benennen, sobald du versuchst das einzuklagen. Dann muss man zwar mal fragen, wieso sie nicht früher mit rausgerückt sind aber naja...


quote:
Ich habe die Rechnung heute bekommen und hier steht der 08.10

Naja, wie das bei Werkstätten so ist. Alles in eine Ablage "Postausgang" bis der Azubui mal Zeit hat, alles einzukouvertieren und zr Post zu bringen ;-)
Würde ich nicht viel drauf geben.

quote:
tja ich weiß noch nicht so recht... anwalt oder anschreiben und die Firma auffordern mir das Geld zu überweisen... I don´t know !?

Ein ganz einfacher Rat: Stell dich "dumm", bestehe auf die Rechnung, darauf, dass du 470€ zuviel gezahlt hast und dass du die zurück willst. Damit ist die Werkstatt in Zugzwang und muss dir entweder mit Begründung die Rückzahlung verweigern oder sie zahlt es zurück, ganz einfach.

Und erst dann, wenn du den Grund kennst, erst dann kann man mal weiter sehen, ob die Werkstatt evtl. Recht hat oder ebend nicht Recht hat. Bevor du den Grund nicht kennst, ist es schwierig einen Rat zu geben :)

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-- Editiert mepeisen am 31.10.2012 18:00

-- Editiert mepeisen am 31.10.2012 18:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
johnny181
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

okay vielen vielen dank !
ich werde berichten....


Gruß

Johnny

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1x Hilfreiche Antwort

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