Juwelier bastelt KVA um

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex500k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Juwelier bastelt KVA um

Hallo zusammen,

ich ersuche Meinungen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühe.

Ende 2017 habe ich eine Uhr zum Juwelier gegeben mit der Bitte um einen KVA. Sie soll mit Originalteilen wiederhergestellt werden. Der Wert der Uhr beläuft sich nach der Reparatur voraussichtlich auf 5000 bis 7000 Euro.

Da der Juwelier diese Arbeit nicht leisten kann, hat er sie in sein "Schwesterhaus" in die Schweiz geschickt.

Dort wurde laut Juwelier ein KVA erstellt. Diesen erhielt ich anschließend via E-Mail. Der KVA, der mir seitens des Juweliers vorliegt, erweckt den Anschein, lieblos aus einem original herauskopiert zu sein.

Bis hierhin habe ich mir keine großartigen Gedanken gemacht. Der KVA beläuft sich auf 1400 Euro (alle Werte gerundet) für die komplette Revision. Für 200 Euro kann ich zusätzlich ein original Armband und für 50 Euro eine Schließe kaufen.

Beim Juwelier vor Ort habe ich darum gebeten, den Auftrag für die Revision zu erteilen.

Kurz darauf erhielt ich die Auftragsbestätigung.

Hier sieht man, dass der KVA des Juweliers aus dem KVA des "Schwesterhauses" kopiert wurde. Original KVA und der des Juweliers haben die selbe Auftragsnummer! Ich denke, es war nicht im Sinne des Juweliers, dass ich den original KVA zu sehen bekomme.

Der KVA des Schwesterhauses beläuft sich auf 800 Euro für die Revision und 50 Euro für das Armband.

Kann der Juwelier für 2 E-Mails, 1 Telefonat und einen Termin vor Ort (max. 3 Minuten) einen solchen Aufschlag verlangen? Ist es i.O. wenn der Juwelier eine Rechnung "bastelt", selbst die Auftragsnummer kopiert?

Versteht mich nicht falsch: Die Leistung des Juweliers muss natürlich bezahlt werden, aber 600 Euro für eine Weiterleitung?

Nehmen wir mal Beratung, Kreditkosten, Lagerung und Versand zusammen, so erscheinen mir 600 Euro wirklich viel.

Wie würden Sie vorgehen? Die Uhr kann ich voraussichtlich im März 18 abholen.

Viele Grüße

Alex

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Auftrag ist erteilt, das Thema somit "durch". Sie können ja gerne mal nachfragen, wie es zu der Differenzsumme von 600 EUR kommt und ob man nochmal verhandeln kann. Das wäre aber Kulanz des Juveliers - sie haben den Auftrag ja schon angenommen.

Ich sehe da nichts unrühmliches. Dass Angebote weitergeleitet werden und / oder Inhalte aus Angeboten kopiert werden ist normal.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Es ist völlig üblich, dass aufgeschlagen wird. Ich kenne es aus der TV, Hifi Branche durch meinen Nebenjob ... hier sind 30-50% üblich.

Auch erhalten gewerbliche Auftraggeber andere Konditionen wie der Endkunde damit alle etwas verdienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Alex500k):
Kann der Juwelier für 2 E-Mails, 1 Telefonat und einen Termin vor Ort (max. 3 Minuten) einen solchen Aufschlag verlangen?

Dafüer das er es kann, hält man den Beweis doch in Händen?



Zitat (von Alex500k):
Nehmen wir mal Beratung, Kreditkosten, Lagerung und Versand zusammen, so erscheinen mir 600 Euro wirklich viel.

Und die anderen Sachen? Wie z.B die Sachmängelhaftung? Versicherung? Zollabwicklung?



Zitat (von Alex500k):
Ist es i.O. wenn der Juwelier eine Rechnung "bastelt", selbst die Auftragsnummer kopiert?

Ja. Er muss nur alle Pflichtangaben korrekt machen, ansonsten ist die Rechung frei in der Art der Erstellung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex500k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

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