Handwerker per Einschreiben angeschrieben, was dann?

15. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Handwerker per Einschreiben angeschrieben, was dann?

A hat Handwerker wegen einer Mängelrüge angeschrieben (Einschreiben) 14 Tage Frist gesetzt, noch keine Antwort bekommen. Wie geht es weiter?
A wird sich einen neuen Handwerker nach Ablauf der Frist, für die Beseitigung der Mängel besorgen.

Frage:
Wann kann A die Schlichtungsstelle der HWK benachrichtigen.
Jetzt, nach Ablauf der Frist, oder wenn der "alte" Handwerker die Kosten dafür nicht übernimmt?

Danke

-- Editiert von September1 am 15.05.2018 17:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

"Jetzt" wäre sicherlich taktisch und juristisch gesehen besser.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

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