Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation und bräuchte mal Euren Rat:
- Ich habe im Januar eine schlüsselfertige Solaranlage bei einem Solateur bestellt. Angebotserstellung lief über Mails, Fotos und telefonischer Absprache, d.h. es gab keinen Termin vor Ort
- Als Installationstermin wurde Ende März genannt; der Termin wurde aber nicht schriftlich festgehalten
- Ich habe eine Anzahlung von 20% geleistet
- Stand heute habe ich immer noch keinen konkreten Termin genannt bekommen, trotz mehrfacher Nachfrage per Mail und Telefonate
Ich bin es so langsam leid und würde gerne etwas formaler auf Erfüllung drängen bzw. sogar vom Vertrag zurücktreten. Kann ich ihm Fristen setzen und ggf. sogar mit der Kündigung des Vertrages drohen, wenn er nicht reagiert? Kann er im Falle der Kündigung Schadenersatz-Ansprüche geltend machen?
Vielen Dank und Grüße
Handwerker erbringt Leistung nicht
11. April 2018
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Frage vom 11. April 2018 | 16:54
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker erbringt Leistung nicht
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. April 2018 | 17:07
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann ich ihm Fristen setzen und ggf. sogar mit der Kündigung des Vertrages drohen, wenn er nicht reagiert? :
Aber sicher doch. Nur sollte sich aus den nachweisbaren Vereinbarungen auch der Fertigstellungstermin ergeben. Ansonsten reicht die übliche 14 tägige Frist nicht aus. Auch nicht die Kündigung sondern den Rücktritt ankündigen.
Man kann das auch in einem Schreiben machen. Fristsetzung zur Fertigstellung bis zum tt.mm.jjjj. Für den Fall das nicht Rücktritt.
Ja.ZitatKann er im Falle der Kündigung Schadenersatz-Ansprüche geltend machen? :
Berry
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