Geschuldete Erfolg wissentlich nicht möglich

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Geschuldete Erfolg wissentlich nicht möglich

Angenommen Kunde möchte eine Leistungssteigerung und Modifikation an einen KFZ vornehmen lassen

beauftragt damit einen KFZ Meisterbetrieb welcher für sich als Tuning Spezialist wirbt

Dieser dem Kunden im AnbahnungsGespräch, Auftrag suggeriert das keine Eintragung,Einzelabnahme erforderlich und verwendete Bauteile entsprechende Zulassungen haben

Der Kunde beauftragt also und erwartet das Werk den geschuldeten Erfolg

Stellt aber auf Grund eines Defekts am Fahrzeug fest, das diese Leistungssteigerung die Ursache des defektes ist und bemängelt somit die beim Tuner erbrachte Leistung

Dabei stellt sich heraus daß die Vornahmen des Tuners und der Suggestion das alles entsprechend STVO / Gesetz zugrlassen ist nicht zutrifft


Kann der Kunde Nachbesserung, den Erfolg fördern, Schadensersatz und vom Rücktritt Gebrauch machen?

In wie weit ist der KFZ Meisterbetrieb belangbar, welche gesetzlichen Grundlagen hat dieser missachtet

Kann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten, verbaut verkauft welche keine Zulassung besitzen und gar nicht eingetragen werden können

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wie man relativ einfache Sachverhalte so kompliziert beschreiben muss, dass ein Dritter die Zusammenhänge nicht oder nicht gänzlich versteht.

Zitat (von please_help):
Dabei stellt sich heraus


Das ist objektiv falsch. Entweder gibt es ein Genaralgutachten für die eingebauten Teile, welches man mitbekommt, oder es gibt von Anfang an keines. Es stellt sich definitiv somit nicht erst später heraus.

Zitat (von please_help):
Kann der Kunde Nachbesserung, den Erfolg fördern, Schadensersatz und vom Rücktritt Gebrauch machen?


Das kommt auf den Inhalt des hier unbekannten Vertrages an.

Zitat (von please_help):
In wie weit ist der KFZ Meisterbetrieb belangbar, welche gesetzlichen Grundlagen hat dieser missachtet
Meine Glaskugel wird derzeit poliert.

Zitat (von please_help):
Kann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten, verbaut verkauft welche keine Zulassung besitzen und gar nicht eingetragen werden können


Das kommt auf den Inhalt des hier unbekannten Vertrages an. ich vermute mal, dass kein Genaralgutachten Bestandteil des Vertrages ist. Dann reicht es nicht, einfach beim Tüv oder der Dekra vorbeizufahren. Es ist vielmehr eine Einzelabnahme erforderlich. Erst wenn diese vorliegt, kann die Leistungssteigerung eingetragen werden.


Der vertragliche Inhalt ist wichtig, weil es durchaus leistungssteigernde Maßnahmen gibt, die keine Eintragung erfordern weil das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft bewegt wird (Sporttuning).

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Nun ja man fragt nach Optimierung Tuning eines Fahrzeuges was eben gemäß den Verordnungen im Strassenverkehr erlaubt ist

Man bekommt erzählt bis 30% muss man keine Annahme vornehmen da es ne Toleranz gibt, oder Soundmodul habe entsprechende ABE

Da glaubt man den Fachmann ... Nimmt sein Fahrzeug in Empfang und freut sich

Paar Wochen später stellt sich jedoch heraus daß der nur schnell Geld verdienen wollt und es gar keine ABes oder Toleranzgrenze gibt


Hat ein KFZ Betrieb die Pflicht ein Fahrzeug nur herauszugeben, welches im öffentlichen Verkehr benutzt werden soll und wird, wenn es den Zulassungsbestimmungen entspricht?

Sprich muss er den Halter, Fahrer Hintern in den Verkehr zu gehen?


Es gibt hier eine Werkstatt die Autos tunt, teile verkauft verbaut die nicht StVo zugelassen sind

Das Werkstatt Personal verbringt persönlich diese Fahrzeuge die offensichtlich im Bereich STVO und nicht auf privater Rennstrecke bewegt werden modifiziert zum Halter Besitzer, der Meister sitzt am Steuer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Das Werkstatt Personal verbringt persönlich diese Fahrzeuge die offensichtlich im Bereich STVO

Man sollte doch erst mal auf dies hier eingehen:
Zitat (von Sir Berry):
Der vertragliche Inhalt ist wichtig, weil es durchaus leistungssteigernde Maßnahmen gibt, die keine Eintragung erfordern weil das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft bewegt wird (Sporttuning).

Zitat (von please_help):
Kann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten,

Klar man setzt doch voraus das der Auftraggeber lesen und verstehen kann, also wenn dabei steht das Teile für die Rennstrecke sind, dürfte alles klar sein.
Es sollte wohl auch jedem bekannt sein, das eine Leistungssteigerung ohne Änderung der Papiere zum Erlöschen der ABE führt, das lernt doch die Fahrschule schon.

0x Hilfreiche Antwort

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