Angenommen Kunde möchte eine Leistungssteigerung und Modifikation an einen KFZ vornehmen lassen
beauftragt damit einen KFZ Meisterbetrieb welcher für sich als Tuning Spezialist wirbt
Dieser dem Kunden im AnbahnungsGespräch, Auftrag suggeriert das keine Eintragung,Einzelabnahme erforderlich und verwendete Bauteile entsprechende Zulassungen haben
Der Kunde beauftragt also und erwartet das Werk den geschuldeten Erfolg
Stellt aber auf Grund eines Defekts am Fahrzeug fest, das diese Leistungssteigerung die Ursache des defektes ist und bemängelt somit die beim Tuner erbrachte Leistung
Dabei stellt sich heraus daß die Vornahmen des Tuners und der Suggestion das alles entsprechend STVO / Gesetz zugrlassen ist nicht zutrifft
Kann der Kunde Nachbesserung, den Erfolg fördern, Schadensersatz und vom Rücktritt Gebrauch machen?
In wie weit ist der KFZ Meisterbetrieb belangbar, welche gesetzlichen Grundlagen hat dieser missachtet
Kann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten, verbaut verkauft welche keine Zulassung besitzen und gar nicht eingetragen werden können
Geschuldete Erfolg wissentlich nicht möglich
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich verstehe nicht, wie man relativ einfache Sachverhalte so kompliziert beschreiben muss, dass ein Dritter die Zusammenhänge nicht oder nicht gänzlich versteht.
ZitatDabei stellt sich heraus :
Das ist objektiv falsch. Entweder gibt es ein Genaralgutachten für die eingebauten Teile, welches man mitbekommt, oder es gibt von Anfang an keines. Es stellt sich definitiv somit nicht erst später heraus.
ZitatKann der Kunde Nachbesserung, den Erfolg fördern, Schadensersatz und vom Rücktritt Gebrauch machen? :
Das kommt auf den Inhalt des hier unbekannten Vertrages an.
Meine Glaskugel wird derzeit poliert.ZitatIn wie weit ist der KFZ Meisterbetrieb belangbar, welche gesetzlichen Grundlagen hat dieser missachtet :
ZitatKann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten, verbaut verkauft welche keine Zulassung besitzen und gar nicht eingetragen werden können :
Das kommt auf den Inhalt des hier unbekannten Vertrages an. ich vermute mal, dass kein Genaralgutachten Bestandteil des Vertrages ist. Dann reicht es nicht, einfach beim Tüv oder der Dekra vorbeizufahren. Es ist vielmehr eine Einzelabnahme erforderlich. Erst wenn diese vorliegt, kann die Leistungssteigerung eingetragen werden.
Der vertragliche Inhalt ist wichtig, weil es durchaus leistungssteigernde Maßnahmen gibt, die keine Eintragung erfordern weil das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft bewegt wird (Sporttuning).
Berry
Nun ja man fragt nach Optimierung Tuning eines Fahrzeuges was eben gemäß den Verordnungen im Strassenverkehr erlaubt ist
Man bekommt erzählt bis 30% muss man keine Annahme vornehmen da es ne Toleranz gibt, oder Soundmodul habe entsprechende ABE
Da glaubt man den Fachmann ... Nimmt sein Fahrzeug in Empfang und freut sich
Paar Wochen später stellt sich jedoch heraus daß der nur schnell Geld verdienen wollt und es gar keine ABes oder Toleranzgrenze gibt
Hat ein KFZ Betrieb die Pflicht ein Fahrzeug nur herauszugeben, welches im öffentlichen Verkehr benutzt werden soll und wird, wenn es den Zulassungsbestimmungen entspricht?
Sprich muss er den Halter, Fahrer Hintern in den Verkehr zu gehen?
Es gibt hier eine Werkstatt die Autos tunt, teile verkauft verbaut die nicht StVo zugelassen sind
Das Werkstatt Personal verbringt persönlich diese Fahrzeuge die offensichtlich im Bereich STVO und nicht auf privater Rennstrecke bewegt werden modifiziert zum Halter Besitzer, der Meister sitzt am Steuer
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ZitatDas Werkstatt Personal verbringt persönlich diese Fahrzeuge die offensichtlich im Bereich STVO :
Man sollte doch erst mal auf dies hier eingehen:
ZitatDer vertragliche Inhalt ist wichtig, weil es durchaus leistungssteigernde Maßnahmen gibt, die keine Eintragung erfordern weil das Fahrzeug danach nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft bewegt wird (Sporttuning). :
ZitatKann ein KFZ Meisterbetrieb die Verantwortung Haftung in den AGB gänzlich ausschließen, wenn er Teile angeboten, :
Klar man setzt doch voraus das der Auftraggeber lesen und verstehen kann, also wenn dabei steht das Teile für die Rennstrecke sind, dürfte alles klar sein.
Es sollte wohl auch jedem bekannt sein, das eine Leistungssteigerung ohne Änderung der Papiere zum Erlöschen der ABE führt, das lernt doch die Fahrschule schon.
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