Garantie bzw. Gewährleistung Werkstattleistung

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Garantie bzw. Gewährleistung Werkstattleistung

Guten Morgen,
vor 20 Monaten wurde an meinem PKW Getriebe (KFZ ist 5 Jahre alt) ein Sensor ausgetauscht. Die Kosten betrugen 1.500,-- (100,-- Material, 1.400,-- Arbeitskosten).
Die Werkstatt bzw. der Hersteller hat sich mit 1.000,-- an den Kosten, auf Kulanz, beteiligt. 500,-- übernahm ich.
Nun, nach 20 Monaten, ist das alte Problem offensichtlich wieder da.
Habe ich nach 20 Monaten noch Garantie bzw. Gewährleistung?

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Habe ich nach 20 Monaten noch Garantie bzw. Gewährleistung?

Ob man und was für eine Garantie hat, erfährt man wennman die Garantiebedingungen des Garantiegebers liest.
Gewährleistung hat man keine mehr. Zum einen ging die nur über 6 Monate zum anderen wurde die vor über 15 Jahnren abgeschafft.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung für das eingebaute Teil geht über 2 Jahre. Da wäre man aber beweispflichtig dafür, das das eingebaute Teil von an Anfang an mangelhaft gewesen ist.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

....Garantiebedingungen des Garantiegebers....

Es war eine "normale" Werkstattleistung, bezahlt mit Rechung, Ende.?

An den Sensor kann ich ja nichst machen, er ist tief eingebaut (deswegen benötigt der Monteuer ja auch 10 Stunden, das Getriebe wird komplett auseinander genommen).

Hm, da der alte Sensor schon nach 5 Jahren bzw. 90.000 km defekt war, scheint diese Teil grundsätzlich sehr anfällig zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Es war eine "normale" Werkstattleistung, bezahlt mit Rechung, Ende.?

Dann wäre es zumindest für die Garantie "Ende" da es gar keine gab.


Die gesetzliche Sachmängelhaftung wird dann natürlich problematisch, wenn die Werkstatt nicht will.

Bezüglich des Sensors müsste man übers Internet mal prüfen, ob es da in den Foren noch Leidensgenossen gibt. Eventuell gelingt es ja einen Serienfehler glaubhaft zu machen.

Die Kulanz der Herstellers gab es weswegen?

Ansonsten bliebe nur, den Mangel zu melden und bei Ablehnung das Teil tauschen zu lassen um das ausgebaute Teil dann prüfen zu lassen. Wobei das dann auch Geld kostet und der Sachverständige eventuell nichts findet.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

OK, ich weiß Bescheid.

Besten Dank.

0x Hilfreiche Antwort

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