Garantie auf kostenpflichtig ersetztes Ersatzteil während der Heizungswartung?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
lerbi61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie auf kostenpflichtig ersetztes Ersatzteil während der Heizungswartung?

Während einer Heizungswartung im Oktober 2016 wurde festgestellt, dass der CO-2 Sensor (über 70,-- EUR nur für das Teil) defekt ist und kostenpflichtig getauscht. Nach nur 3 Monaten im Januar 2017 ist das gleiche Teil ausgefallen und musste wieder ersetzt werden, wie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus?

Danke und Gruß lerbi61

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Woher soll hier jemand wissen, ob dir Hersteller oder Händler oder Handwerker Garantie auf dieses Bauteil gegeben haben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lerbi61):
wie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus?

Die Garantie ist kaum Regelungen unterworfen, das darf jeder sein eigenes Süppchen kochen.
Von daher:
A) Denjenigen fragen der es eingebaut hat
B) Garantiebedingungen des Garantiegebers lesen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Oder die Garantie vergessen und sich auf die Gewährleistung berufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von lerbi61):
Nach nur 3 Monaten im Januar 2017 ist das gleiche Teil ausgefallen und musste wieder ersetzt werden, wie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus?



Ich würde es an deiner Stelle mal mit Gewährleistung und nicht mit Garantie versuchen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Oder die Garantie vergessen und sich auf die Gewährleistung berufen.


Zitat (von charlyt4):
.
Ich würde es an deiner Stelle mal mit Gewährleistung und nicht mit Garantie versuchen.


Das war doch klar, was der TE eigentlich meinte. Warum mußten ihn die vorherigen "Antworter" denn auflaufen lassen?

Das ist ja wie "Können Sie mir sagen, wie spät es ist? - Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Das war doch klar, was der TE eigentlich meinte.

Die Lottozahlen kannst Du auch vorhersagen ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BudWiser):
Das war doch klar, was der TE eigentlich meinte.

Die Lottozahlen kannst Du auch vorhersagen ... ?


Ja, aber die passen nicht zur nächsten Ziehung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Nachdem das Erbsenzählen jetzt vorüber scheint, aber auch nach 7 Antworten noch immer keine sinnvolle Antwort im Sinne des TE vorliegt (man könnte glauben dies ist die Rubrik Verkehrsrecht):

Ja dieses Ersatzteil unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

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Meine persönliche Meinung

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