Während einer Heizungswartung im Oktober 2016 wurde festgestellt, dass der CO-2 Sensor (über 70,-- EUR nur für das Teil) defekt ist und kostenpflichtig getauscht. Nach nur 3 Monaten im Januar 2017 ist das gleiche Teil ausgefallen und musste wieder ersetzt werden, wie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus?
Danke und Gruß lerbi61
Garantie auf kostenpflichtig ersetztes Ersatzteil während der Heizungswartung?
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 15:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie auf kostenpflichtig ersetztes Ersatzteil während der Heizungswartung?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 15:36
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Woher soll hier jemand wissen, ob dir Hersteller oder Händler oder Handwerker Garantie auf dieses Bauteil gegeben haben?
#2
Antwort vom 11. Januar 2017 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatwie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus? :
Die Garantie ist kaum Regelungen unterworfen, das darf jeder sein eigenes Süppchen kochen.
Von daher:
A) Denjenigen fragen der es eingebaut hat
B) Garantiebedingungen des Garantiegebers lesen
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#3
Antwort vom 11. Januar 2017 | 16:29
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Oder die Garantie vergessen und sich auf die Gewährleistung berufen.
#4
Antwort vom 11. Januar 2017 | 16:31
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatNach nur 3 Monaten im Januar 2017 ist das gleiche Teil ausgefallen und musste wieder ersetzt werden, wie sieht es mit der Garantie auf das Ersatzteil aus? :
Ich würde es an deiner Stelle mal mit Gewährleistung und nicht mit Garantie versuchen.
gruß charly
#5
Antwort vom 12. Januar 2017 | 00:09
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatOder die Garantie vergessen und sich auf die Gewährleistung berufen. :
Zitat. :
Ich würde es an deiner Stelle mal mit Gewährleistung und nicht mit Garantie versuchen.
Das war doch klar, was der TE eigentlich meinte. Warum mußten ihn die vorherigen "Antworter" denn auflaufen lassen?
Das ist ja wie "Können Sie mir sagen, wie spät es ist? - Ja.
#6
Antwort vom 12. Januar 2017 | 00:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDas war doch klar, was der TE eigentlich meinte. :
Die Lottozahlen kannst Du auch vorhersagen ... ?
#7
Antwort vom 12. Januar 2017 | 01:16
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:ZitatDas war doch klar, was der TE eigentlich meinte. :
Die Lottozahlen kannst Du auch vorhersagen ... ?
Ja, aber die passen nicht zur nächsten Ziehung.
#8
Antwort vom 13. Januar 2017 | 09:18
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Nachdem das Erbsenzählen jetzt vorüber scheint, aber auch nach 7 Antworten noch immer keine sinnvolle Antwort im Sinne des TE vorliegt (man könnte glauben dies ist die Rubrik Verkehrsrecht):
Ja dieses Ersatzteil unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
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