Fristsetzung

23. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristsetzung

Guten Abend,
Ich hatte ein Bauunernehmen beauftragt, einen Umbau vorzunehmen, aus einem ehemaligen Kuhstall einen Wintergarten zu machen und Umbau der Küche.
Anfang Oktober letzten Jahres wurde mit dem Umbau begonnen. Der Unternehmer hatte die Bezahlung in 3 Teilen gefordert, zuerst eine Vorauszahlung, dann nach Erledigung der der ersten Hälfte der Arbeiten einen Abschlag abzügl. Anzahlung und nach Fertigstellung den Rest.
Nach ca. 2 Wochen war einiges getan, ich bekam eine Abschlagsrechnung in ungefähr halber Höhe des Angebots. Der Bauunternehmer meinte, der Fensterbauer könne jetzt kommen die Fenster ausmessen und einbauen und "verabschiedete" sich für 4 Wochen mit der Begründung "er hätte einen Auftrag".
Jetzt dauerte es auch 4 Wochen bis die Fenster geliefert wurden und es wär auch für die Bauarbeiter fies kalt, zugig gewesen, so dass ich da noch verstehen konnte, dass der Bauunternehmer für die Zeit bis die Fenster geliefert und eingebaut waren, nicht weiterarbeitete.
Ende November kamen die Bauarbeiter wieder und kurz vor Weihnachten erhielt ich die 3. Abschlagsrechnung. Allerdings waren die in der Rechnung aufgeführten
Arbeiten nicht alle erledigt. Im Wintergarten fehlten hier und da noch ein paar Steine, der Durchbruch zum Haus war noch nicht vollends hergestellt, der Durchbruch zum über dem Wintergarten liegenden Heuboden war noch nicht zugemauert, mit dem Umbau der Küche war noch nicht angefangen. Ich hatte die Rechnung deshalb nicht bezahlt. Anfang Januar kam eine Mahnung. Daraufhin hatte ich dann eine Abschlagszahlung geleistet. Januar/Februar waren 20 Grad Minus,aber ab März konnte wieder gearbeitet werden. Es kam dann auch hin und wieder ein oder zwei Handwerker für ein paar Stunden, machmal auch nur für 20 Minuten. Der Bauunternehmer wollte, dass ich die Rechnung aus Dezember bezahle, ich möchte aber erst bezahlen, wenn alle Arbeiten erledigt sind. Ich kann doch nicht den Bau einer Wand bezahlen wenn da noch 10 Steine fehlen und ich bin auch nicht bereit die Wand abzüglich der 10 Steine zu bezahlen.
Bereits Anfang Oktober hiess es "morgen machen wir den Durchbruch", d.h. ich deswegen hatte Küche und Wohnzimmer ausgeräumt und sitze seit 7 Monaten in der Dachkammer , spüle die Teller im Badezimmer usw. Vom Baustaub, den mein Hund reinträgt mal ganz zu schweigen.
Welche Möglichkeiten habe ich, dem Bauunternehmer Druck zu machen - ohne ihn aber zu vergraulen weil es schwierig sein dürfte , jemanden zu finden der die angefangenen Arbeiten fertigstellt.
Die 2.Frage ist, muss ich den vollen Preis bezahlen, wenn die Arbeiten bei mir hintangestellt werden - sobald er woanders einen Auftrag hat , kommt er ja nicht.

Vielen Dank schon mal im voraus für die hilfreichen Antworten.
stocksauer

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10 Antworten
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#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Gibt es keine konkreten Vereinbarungen (schriftlich) hinsichtlich der Zahlungstermine und der Ausführung?

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#2
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein , schriftlich nicht. Ich hatte das Angebot (knapp 13 000 Euro) als Auftragsbestätigung unterschrieben, die 2000 Euro Anzahlung geleistet und nach 2 Wochen die erste Abschlagsrechnung über ca. 8000 Euro =6000 waren zu zahlen, erhalten. Am 22.12. erhielt ich dann die 3. Abschlagsrechnung über insgesamt 16 000 Euro ./. geleistete 8000, inkl Arbeiten, die noch nicht mal angefangen waren. Alle im Angebot aufgeführten Positionen sind in der Rechnung vom 22.12. aufgeführt, berechnet,darüber hinaus noch die zusätzlichen Kosten für nicht im Angebot enthaltene Umbaukosten am ehemalilgen *******e- und Hühnerstall - die Arbeiten wurden auch tatsächlich erledigt.
Letzten Samstag sagte er, dass er Mittwoch (vorgestern) kommen wollte, bis heute hat er sich aber nicht gemeldet.

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Da die Arbeiten nicht fertig sind, muss auch die Rechnung nicht voll bezahlt werden, es war ja vereinbart worden, dass die dritte Zahlung nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen sollte.

Wieviel will der Unternehmer denn insgesamt nun haben? Das Angebot wies doch nur knapp 13.000 Euro aus, warum kommt nun eine Abschlagsrechnung über 16.000 Euro? Wie hoch sind denn die Umbaukosten, die im Angebot nicht enthalten waren?

Ich würde zunächst überhaupt einmal überprüfen, ob diese zusätzlichen Arbeiten korrekt abgerechnet worden sind (sind die Einheitspreise für Materialien etc. ähnlich wie in den sonstigen Positionen der Rechnung oder wird hier pauschal abgerechnet?)

Gemäß Vereinbarung haben Sie Ihren Teil des Vertrages erst einmal erfüllt. Eine dritte Zahlung wird erst nach Fertigstellung fällig. So lange würde ich auch keine weiteren Zahlungen leisten. Nur so wird der Unternehmer auch Interesse daran haben, nun schnellstmöglich weiterzuarbeiten. Im Übrigen wäre auch ohne diese Vereinbarung nicht der gesamte Betrag fällig, denn bis zu 10 % der Bausumme können bis zur Abnahme in der Regel einbehalten werden für den Fall, dass noch Mängel beseitigt werden müssen.

Sie könnten dem Bauunternehmer mitteilen, dass die Arbeiten nun bereits über 6 Monate dauern (so lange dauert es manchmal nicht einmal, ein EFH zu bauen) und ihn freundlich bitten, nun die Arbeiten unverzüglich fortzusetzen und zu beenden. Nach Fertigstellung würden Sie dann um die Zusendung einer Schlussrechnung bitten.

Auch hier kann evtl. ein Einbehalt weiterhin möglich sein (vgl. VOB/B: Sicherheitseinbehalt), je nachdem, auf welcher Grundlage der Vertrag zustande gekommen ist. Für die Arbeiten gilt dann noch eine mehrjährige Gewährleistungsfrist.



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#4
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, auch wenn es schon eine Zeit her ist. Lesen konnte ich damals die Antwort gerade noch, dann verabschiedete sich mein PC.
Was den Rechnungsbetrag betrifft, so hatte ich sowieso vor, mir die erhöhten Kosten erklären zu lassen,
Ich hatte erst telefonisch und dann auch noch einmal schriftlich eine Frist gesetzt, bis 21.05., ich fand, dass das mehr als ausreichend Zeit war, um den umbau zu beenden. Er kam dann auch, erledigte einiges. Kündigte Putzer für Anfang dieser Woche an, die kamen aber nicht, er hat sich auch nicht mehr gemeldet. Es sind noch ein paar Arbeiten vorm Putzen zu erledigen, die Wände müssen verputzt werden und der Estrich muss verlegt werden, Aushub für die Terrasse muss noch gemacht werden,
Ich glaube nicht, dass er das in der nächsten Woche schafft.
Muss ich ihm eine Nachfrist setzen oder kann ich mich gleich auf die Suche nach einem anderen Bauunternehmen bzw. nach Putzern/Estrichlegern machen ?
Vielen Dank im voraus - Stocksauer ist noch untertrieben.

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Dem Unternehmer würde ich erstens ankündigen, dass weitere Zahlungen vom zügigen Verlauf der weiteren Arbeiten abhängen, dass Schadensersatz geltend gemacht werde, der durch die verzögerten Arbeiten entsteht (den sollte man dann aber auch beziffern und nachweisen können), schon jetzt sollte überprüft werden, ob irgendwo Mängel auftauchen. Diese sollten dem Unternehmer dann schnellstens mitgeteilt werden unter dem Hinweis auf einen mindestens 2-fachen Einbehalt des Betrages, der zur Mängelbeseitigung erforderlich werden wird, wenn der Unternehmer diese Mängel nicht bis zum xx.xx.xxxx behebt.

Ob dem Unternehmer gekündigt werden kann, hängt vor allem davon ab, ob er seine Vertragspflichten verletzt hat oder nicht. Wenn das der Fall ist oder die Arbeiten auch "objektiv" länger als zumutbar dauern, kann ihm unter Fristsetzung gekündigt werden.

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#6
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, ich habe ganz Pfingsten gegenüber an einem Brief formuliert.

Diesmal habe ich ihn auch per Einschreiben geschickt, 3 Wochen Frist hatte ich gegeben und alle noch zu erleidgenden Arbeiten aufgeführt (in jeder Ecke hatte er eine KIleinigkeit unterledigt gelassen) Mängel aufgeführt und Schadenersatz verlangt.

Am liebsten hätte ich jetzt einen Rechtsanwalt, im Telefonbuch habe ich nix gefunden, ich denke das ist Architenktenrecht ?
Oder gibts hier Anwälte ?


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ist Bau- und Architektenrecht. Du solltest genau wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Vertrag existiert (BGB/VOB). Die drei Wochen frist sind ja noch nicht um, nach meiner Rechnung... Vielleicht kannst du den Brief (Einschreiben) hier mal einstellen (anonymisiert), bevor du den RA engagierst...?

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#8
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Angebot stand, dass die VOB neuesten Datums zugrunde liegen.

Ich muss da aber wohl mal was vorab noch schreiben:
Nachdem der Putzer nicht wie angekündigt gekommen war, bekam ich einen Brief, dass er und der Putzer verwundert gewesen wären, dass wir 2 Wände weggenomen hätten und dass er deswegen nicht den Termin einhalten könne, er müsse sich jetzt erst was überlegen was er machen könnte wegen belasteter Wände.
Daraufhin hatte ich geschrieben :
(ist wohl etwas schwer zu verstehen wenn man die Umbauarbeiten nicht sehen kann)

Mit Ihrem Schreiben vom 15.5.2010, welches ich heute erhalten habe, kann ich mich nicht einverstanden erklären.

Mein Mann hatte Ihnen vor Auftragserteilung eine Anleitung von „Das Fachwerkhaus/Solubel" gegeben, wie mit Salpeter und Ammoniak behaftete Wände bearbeitet werden müssen. Ich war bei Auftragserteilung Ihnen so weit entgegengekommen, dass , wenn Sie gemäss der Anleitung arbeiten, ich das Risiko trage. Ein Einmauern des Salpeters, so wie Sie es vor gehabt hatten und dann auch gemacht haben, war von mir abgelehnt worden.

Die von Ihnen vorgebauten Wände auf der halben West- und Ostseite, die von uns weggenommen werden mussten, sollten von Ihnen entfernt werden, dazu wollten Sie am Mittwoch, 28.04. kommen. Nachdem Sie aber bis zum 30.04. nicht erschienen waren, um die Wände abzureissen, haben wir diese am Sonntag, 02.05. abgerissen- Wie Ihnen bekannt war musste mein Mann weg und vorher mussten von ihm die elektrischen Leitungen verlegt werden.
Es ist keine Neuerung, dass die Wände weg sind und auch kein Grund, dass Sie nicht endlich, nachdem Sie bereits Anfang Oktober 2009 mit den Arbeiten begonnen haben, mit den Umbauarbeiten fertig werden.
Im übrigen hatten Sie mir im Gegensatz zu Ihrem jetzigen Schreiben, am 08.05.2010, nachdem Sie am 07.05.2010 mit dem Putzer hier waren, mitgeteilt, dass der Putzer Anfang letzter Woche kommen wollte.

Sie haben heute am Durchgang zu Diele die Farbe weggeschlagen, ich hatten zu Ihrem Sohn gesagt, dass der Durchgang ,d.h die ursprünglichen bis dahin noch ordentlich aussehenden Steine, NICHT verputzt werden können, weil der Durchgang sonst zu eng wird bzw. die Türöffung eingeputzt werden würde. Es sollte an der , vom Wintergarten aus gesehen rechten Seite die von Ihnen vorgesetzte Wand soweit verkürzt werden, wie es auf der linken Seite der Fall war, damit diese von Ihnen gemauerte Wand zum Durchgang hin, auf gleiche Höhe wie das alte Mauerwerk am Durchgang, verputzt werden kann.

Der Termin zur ordnungsgemässen Fertigstellung bis zum 21.05.2010 bleibt bestehen.


Dann kam er in der letzten Woche vor Fristablauf mit 2 weiteren Handwerkern, erledigte noch Arbeiten die vor dem Verputzen erledigt werden mussten, verschwand dann lautlos und hinterliess im Briefkasten einen Brief, in dem er mir sagte dass er bei den belasteten Wänden nicht von Salpeter gesprochen hätte sondern von Feuchtigkeit in den Wänden, dass er noch einen Fachmann kontaktieren wollte und dass ich mich gedulden sollte.
Daraufhin schrieb ich dann die Nachfrist :


es ist zwar anerkennenswert, dass Sie einen Fachmann befragen wollen, aber in bezug auf meinen Wintergarten nicht erforderlich.

Bevor ich mir vor über 30 Jahren mein Haus in Kiel mit nassen Wänden, kaufte, hatte ich mich über das fachgerechtes Trockenlegen von Gebäuden informiert und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass eine richtig verlegte Drainage aussen ums Haus rum wahre Wunder wirkt.
Darüber hinaus habe ich gleich nach Kauf des Hauses hier im Hopfgarten von einem Heizungsfachmann, Denkmalpfleger, die zu verlegende Heizung planen lassen. Die hält nebenher sämtliche Wände trocken.

Im übrigen hätte Ihnen schon bei Besichtigung des ehemaligen Kuhstalls auffallen müssen, dass die Wände feucht sind, wenn sie übermässig, mehr als für einen ungeheizten Raum typisch, feucht gewesen wären. Sie konnten von den 5 m Westwand 4 m komplett und den letzten Meter oberhalb des ehemaligen Futtertroges sehen. Sie konnten die Ostwand komplett sehen. Noch nicht mal an der Holzinnenverkleidung des Plumpsklos hatte ich Spuren von Feuchtigkeit gesehen. Der Architekt, der den ehemaligen Kuhstall begutachtet, für umbaufähig gehalten hatte, hatte auch keine untypische Feuchtigkeit in den Wänden festgestellt.

Sie hatten meinem Mann und später mir gegenüber nur von der Südwand, zum *******estall hin gesprochen, dass dort kein Fundament drunter sei und deshalb ein Vorbau erforderlich wär..

Von einem Vorbau vor der Ost- und Westwand wegen Feuchtigkeit war nie die Rede gewesen.

Hätten Sie davon gesprochen, dass die Südwand feucht wär und dass Sie den Vorbau gegen die Fechtigkeit machen, hätte ich Ihnen gesagt dass das der absolut falsche Weg ist, dass in dem Fall eine Drainage vor der Südwand in Ost-Westrichtung hätte verlegt werden müssen.

Vorsorglich beanstande ich jetzt schon die Südwand, die Schäden die auftreten können , wenn Feuchtigkeit in die alte Wand zieht, und die Wand durch den Vorbau nicht mehr austrocknen kann, Schimmelpilz zwischen den Wänden auftritt haben Sie für die Kosten der Schadensbehebung einschliesslich sämtlicher Aufräumarbeit , Folgeschäden aufzukommen.

Hätten Sie, bevor Sie die Wände hochziehen, mit mir gesprochen und hätte ich dem Bau von vorgebauten Wände zugestimmt, so hätte ich eine elegantere Lösung gewusst als solche Flichwerkwände, wie Sie sie gebaut haben.

Ich gebe Ihnen eine Nachfrist bis zum 11.06.2010, um sämtliche noch erforderlichen Arbeiten fertigzustellen, Sollten Sie die Umbauarbeiten nicht fristgerecht abschliessend erledigt haben, ist unser Vertag beendet. Ich werden die von Ihnen sorgfältig und meinem Auftrag entsprechend verrichteten Arbeiten entsprechend Kostenvoranschlag bezahlen. Mängelbehebungen, Korrekturen an den von Ihnen nicht sorgfältig verrichteten Arbeiten , für die Entfernung von Ihnen ohne meinen Auftrag verrichteten Arbeiten werde ich anderweitig auf Ihre Kosten beheben lassen. Die voraussichtlich dafür anfallenden Kosten werde ich einbehalten bzw. eine entsprechende Reduzierung wegen Wertminderung vornehmen und Schadenersatz wie unten aufgeführt, einbehalten.


Folgende Arbeiten sind noch zu erledigen :

Der Flurschaden, der durch das ziehen des Müllcontainers über den städtischen Grünstreifen entstanden ist, muss noch behoben werden.

Im Dezember waren Sie anwesend, als ich mit dem Tischler den Einbau der Treppe zwischen Wohnhaus und Wintergarten plante. Mit Ihnen wurde dabei abgesprochen, dass Sie lediglich im unteren Bereich eine Betondecke anbringen, die zur Stütze der Eisenträger dient. Ich hatte Ihnen damals auch klar gesagt, dass ich die früher geplante Steintreppe nicht will weil ich mittlerweile festgestellt hatte, dass mir auf Steintreppen die Knie stark schmerzen. Darüber hinaus lege ich grossen Wert darauf dass alle Stufen gleich hoch sind und die von Ihnen bisher gemachte Arbeit liess und lässt mich daran zweifeln, dass Sie präzise arbeiten.

Im März hatten Sie dann nicht wie abgesprochen, nur eine Betonschicht zwischen die Pfeiler gemacht die zur Festsetzung der Eisenträger dient, sondern Sie hatten von oben her 2 Stufen geschüttet. Die 3. Stufe, die dann später eingebaut wird, kommt dann irgendwo zwischen den noch nicht geschütteten Fussboden im Wintergarten und die von Ihnen gegen meine Anweisung gemauerten Stufen, d.h. vielleicht sind alle Stufen gleich hoch, vielleicht auch nicht. Und genau so eine Unregelmässigkeit wollte ich verhindern, weshalb ich eine Treppe komplett vom Tischler einbauen lassen wollte..
Die Betonstufen müssen weg, wie ich Ihnen schon vor Wochen gesagt hatte, statt dessen, wie mit Ihnen im Dezember abgesprochen, nur eine Betondecke die zur Stabilisierung der Eisenträger erforderlich ist. Die Holztreppe würde, wenn der Tischler die von Ihnen gemachten Stufen, Seitenteile umbauen würde, mehr oder weniger ein Flickenteppich werden, ca 200 Euro an Arbeitslohn / Stücksägerei teurer als im Dezember angeboten werden, ganz zu schweigen davon, dass die Tritthöhe unterschiedlich ausfallen würde, wenn die Betonschicht /-Stufe bestehen bleibt.

Für die zukünftige Terrasse muss der Boden noch 20 cm tiefer ausgehoben werden.
Aufgrund Ihrer Aussage im Oktober 2009, dass der Fensterbauer jetzt zum Ausmessen und einbauen der Fenster/Terrassentür kommen könne, wurden vom Fensterbauer Fenster und Türen ausgemessen und eingebaut. Nach erfolgtem Einbau bemängelten Sie, dass die Tür zu tief angesetzt worden wäre weil im Wintergarten der Boden noch durch den Einbau einer Dämmung/Isolierung und Fussbodenheizung um 20 cm erhöht werden würde. Ich hatte keine Fussbodenheizung geplant , mit Ihnen auch nie über Fussbodenheizung gesprochen. Um die ca 20 cm, die der Boden im Wintergarten jetzt tiefer liegt als von Ihnen geplant und wie von Ihnen der Aushub für die Terrasse gemacht wurde, muss jetzt die Terrasse jetzt 20 cm tiefer gelegt werden, damit bei Regen das Wasser nicht in den Wintergarten läuft – .

Die Fußbodendämmung/Isolierung im Wintergarten muss noch gemacht werden.

Die noch auf den Boden im Wintergarten aufzubringende Dämmung/Isolierung muss, damit die Terrassentür noch auf geht, so dünn gehalten werden, dass erhöhte Heizkosten anfallen Erhöhte Heizkosten über 20 Jahre bei einer nur 4 cm dicken Isolierung, so wie Sie sie aus Platzmange anbringen wollen gegenüber einer 8 cm dicken ( nach heutigem Standard sind es bereits 10 cm Dicke ) Isolierschicht. Überschlägig wurden mir von einem Energieeinsparungsexperten für die Raumgrösse 3.000 Euro genannt. Alternativ, die preisgünstigere Lösung, bin ich mit einer neuen, kleineren Terrassentür einverstanden.

Anschliessend kann dann eine dem heutigen Standard entsprechend dicke Bodenisolierung aufgebracht werden.

Bau eines Sockels, auf den die Terrassentür aufgesetzt wird.

Hier noch einmal, es ist allein Ihr Fehler, dass die Tür zu gross ausgefallen ist, dass kein ausreichender Platz für eine Dämmung vorhanden ist. Sie hätten, bevor Sie sagten dass der Fensterbauer zum ausmessen kommen kann sagen müssen, dass auf dem Boden noch keine Isolierung angebracht ist auch hätten Sie die Türöffnung auf die richtige Höhe aufgemauert haben müssen. Wie hätte sie sonst ordentlich eingebaut werden können ? 15 cm Bauschaum unterspritzen oder der Fensterbauer mauert den Unterbau ?

Die Wände müssen verputzt werden.

Der Durchgang zur Waschküche hat einen Rundbogen. Sie haben eine Mauer vor die Südwand gemauert mit einem Fenstersturz oberhalb des Rundbogens. Ich hatte Ihnen gesagt, dass ich dieses scheussliche Bauwerk nicht akzeptiere, dass Sie einen Rundbogen bauen sollten, damit der Vorbau zum Durchgang passt. Der Rundbogen, das Anpassen des Vorbaus an den vorhanden Durchgang muss noch erledigt werden. Ich hatte ebenfalls darauf aufmerksam gemacht dass an einer Seite die von Ihnen gemauerte Wand etwas verkürzt werden muss, so wie Sie es auf der anderen Seite gemacht hatten, damit die von Ihnen gemauerte Wand auf gleicher Höhe wie der vorhandene Durchgang ist.




Mängel, Wertmindere Arbeiten, Schadenersatz :

Die Wand an der Westseite bis zum Fenster sollte 90 cm breit sein, sie ist ca 60 cm breit.
Die von Ihnen gemauerten Wände unter den Fenstern haben unterschiedliche Höhen. Das Ostfenster beginnt 55 cm über dem Boden, das Westfenster 63 cm über dem Boden ..
20% Abzug der Gestehungskosten.

Die Arbeiten hätten einschliesslich Trocknungszeiten innerhalb von 12 Wochen erledigt werden können, wenn Sie kontinuierlich täglich gearbeitet hätten. Statt dessen haben Sie zwischendrin immer wieder Pausen eingelegt, andere, ihnen demnach wichtigere Arbeiten erledigt.
Wir leben seit Oktober 2009 mit 3 Hunden auf 24 qm.
Hätten Sie den Umbau zügig durchgeführt, hätten wir seit Januar wieder eine Küche, hätten auch den Wohnraum wieder, der z.Zt. als Möbellager dienen muss. Es sind jetzt unnötige 5 Monate mehr, die wir beengt leben müssen, keinen Besuch empfangen können, Für mangelnde Lebensqualität in den 5 Monaten, den erhöhten Arbeitsanfall dadurch, dass wir täglich mindestens 30 kg Briketts in den 1. Stock tragen mussten, die Asche entsorgen mussten, seit jetzt 7 Monaten gegen überhöhten Staubanfall kämpfen müssen fordere ich mtl. 500 Euro Schadenersatz.

GGf Schadenersatz für erhöhte Heizkosten – alternativ neue Terrassentür, Materialkosten und Einbaukosten vom Fensterbauer.




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#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Also kann man die Mängel bzw. die noch zu erledigenden Arbeiten so zusammen fassen:

1. Behebung Flurschaden
2. Ungleiche Stufen korrigieren
3. Aushebung von ca. 20 cm Boden im Bereich der geplanten Terrasse
4. Bodendämmung / Isolierung Wintergarten oder neue kleinere Tür; also ist die Türöffnung nicht in der richtigen Größe
5. Rundbogen
6. Anpassen des Durchgangs
7. Verkürzung einer Wand
8. Unterschiedliche Fensterhöhen

Welche dieser Arbeiten sind denn in dem Angebot des Handwerkers explizit enthalten?
Sofern der Handwerker nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet hat (Salpeter), muss er den Mangel in jedem Fall beheben. Als Druckmittel zur Beschleunigung und überhaupt Durchführung der Mängelbeseitigung kann man mindestens das Zweifache der Kosten einbehalten, die die Beseitigung der Mängel verursachen würde, wenn z. B. ein anderer Handwerker arbeiten müsste (z. B. wegen Kündigung des Werkvertrags).

Was den geforderten Schadenersatz von 500 Euro anbelangt, glaube ich, dass man da je nach dem, was alles bezifferbar ist, erheblich mehr fordern könnte, wenn den Handwerker tatsächlich ein Verschulden trifft. (Man könnte evtl. auch eine fiktive Differenz von theoretischer Miete für 24 qm im Vergleich zur Miete bei normalen Wohnverhältnissen als Grundlage nehmen, damit wäre der Schaden vielleicht angemessen beziffert, denn ansonsten sind Schadensersatzforderungen schwer durchzusetzen, wenn der Schaden nicht genau in Geld bezeichnet werden kann).

Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei den vielen Mängeln überhaupt kein Zahlungsanspruch des Handwerkers mehr besteht. Man müsste aber wissen, was im Angebot stand und welche mündlichen Absprachen unstreitig getroffen wurden. Dazu könnte weitere Korrespondenz mit dem Handwerker hilfreich sein, indem dieser evtl. in seinen Schreiben (auch ohne es zu wollen) mal bestätigt, was abgesprochen wurde.

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#10
 Von 
stocksauer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass wir eine grosse Mietminderung geltend machen können. Das ist hier mehr oder weniger aussterbendes Dorf im mehr oder weniger toten Waldhessen, aber eine sehr schöne Gegend. Altbau mit Ofenzeizung. Dann hatten wir den ganzen ersten Stock zur Verfügung, heisst, ausser den ca 24 qm Wohnzimmer noch auf der anderen Seite vom Flur ca 24 qm Schlafzimmer. Uns fehlte das Erdgeschoss, etwas grösser weil noch die Küche dazu kam. Aber im Erdgeschoss waren wenigstens die grossen Öfen, ein Zimmer hatte auch Ölofen, da musste man nicht ständig Briketts nachlegen. Ich war auf 500 Euro gekommen weil das ungefähr 20% Minderung der Gestehungskosten ausmacht. Aber das Erdgeschoss konnten wir nicht nutzen. Im einen Zimmer standen die Möbel aus unserem früheren Haus und das andere Zimmer, da kam ja der Durchbruch rein und dem Geklapper vom Bauunternehmer nach wär der Durchbruch ja auch noch im Oktober letzten Jahres erfolgt. D.h. ich hatte alles ausgeräumt, auch die Küche und abgeklebt, seit Oktober….

Die Höhe, in der die Fenster eingesetzt werden sollen, steht in der Bauzeichnung – 50 cm. Wenn ich von den 20 cm ausgehe, die der Boden höher werden sollte, dann wär das Ostfenster 35 cm über dem Boden und das Westfenster 43 cm über dem Boden.
Die vor die vorhandene vorgemauerte Südwand war nicht von uns in Auftrag gegeben worden. Er hatte mit dem Hinweis , dass die vorhandene Südwand auf wackeligem Fundament stehen würde, dazu geraten eine Stützmauer auf seiner neu gegossenen Bodendecke zu mauern. Für mich war klar, dass diese vorgemauerte Wand genau zur vorhanden passt, d.h. die Türöffnung mit Rundbogen. Ich hatte die Wand ne ganze Zeit lang als noch nicht vollendet angesehen weil hier und da noch Steine fehlten, hatte damals aber gesagt, dass er endlich mal all das fertig bauen sollte, bei der Gelegenheit hatte ich auf den fehlenden Rundbogen aufmerksam gemacht.

Ich hab bis heute nichts von ihm gehört, hoffe auch, dass das so bleibt.

Vielen Dank für die Unterstützung

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