Hallo,
wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot gebunden, wenn ich dieses schriftlich bestätige und ihm somit den Auftrag erteile. Inwieweit kann er dann noch von den Leistungen und den veranschlagten Kosten abweichen?
Gruß
Jochen
Freibleibendes Angebot
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
freibleibend = unverbindlich
Die Bedeutung von "freibleibend" ist mir schon klar. Doch wie verhält es sich, wenn ich dieses Angebot schriftlich bestätige und somit dann aus meiner Sicht ein Vertrag zustande gekommen ist?
Gruß
Jochen
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Der Handwerker kann Ihr Angebot annehmen od. ablehnen.
Das Angebot hat er mir doch gemacht.
Sein Angebot ist unverbindlich!
Solange ihr beide aus dem Angebot keinen bindenden Auftrag macht ist alles unverbindlich. So einfach ist das.
Wenn ich diese Angebot also bestätige und ihm den Auftrag erteile, ist er doch auch an die Angebotenen Leistungen gebunden oder etwa nicht?
ZitatWenn ich diese Angebot also bestätige und ihm den Auftrag erteile, ist er doch auch an die Angebotenen Leistungen gebunden oder etwa nicht? :
Nein,weil sein Angebot unverbindlich ist..
Hallo,
da es sich um ein unverbindliches Angebot handelt muss dir der Handwerker die Annahme deines Auftrages/ deiner Bestellung nochmal bestätigen. Vorher habt ihr keine Vertrag. Die Annahme kann natürlich formlos, durch Lieferung oder Beginn der Arbeiten, aber auch mittels einer Auftragsbestätigung erfolgen
Hätte er dir ein verbindliches Angebot gemacht, dass wäre er mit deiner Bestellung an dieses gebunden.
Gruß
schorlepower
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